Neben der Erwartung, in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII aufgenommen zu werden, benötigen Projekte für erneuerbare Energien auch zusätzliche Richtlinien zu Stromkauf- oder Übertragungspreisen, Mobilisierungsraten usw., um die Investitionseffizienz zu berechnen.
Derzeit gibt es keinen festen Stromabnahmepreis (FIT-Preis) für Windkraft wie in früheren Phasen. Foto: Duc Thanh |
Solarstrom nach Prüfung noch offen
Bei einem kürzlichen Treffen mit lokalen Behörden betonte der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha den Grundsatz, „in den Plan zur Umsetzung des Energieplans VIII auch solche Kraftwerksprojekte aufzunehmen, bei denen keine Verstöße vorliegen oder deren Behebung abgeschlossen ist und die die Kriterien hinsichtlich Systemsicherheit, Übertragungstechnologie und wirtschaftlicher Effizienz erfüllen, um die Investitionsmittel der Unternehmen nicht zu verschwenden und den Entwicklungsanforderungen der lokalen Behörden gerecht zu werden.“
Gleichzeitig müssen Provinzen mit Energiequellenprojekten, die die Inhalte gemäß den Schlussfolgerungen der Inspektion, Prüfung, Untersuchung, Überprüfung und Urteilsvollstreckung (sofern vorhanden) vollständig umgesetzt haben, umgehend einen offiziellen Bericht vorlegen, um den Plan weiterhin aktualisieren zu können.
Zuvor waren dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel zufolge viele von den Kommunen vorgeschlagene Solarstromprojekte nicht in den Plan aufgenommen worden, da sie auf der Liste der 154 Solarstromprojekte stehen, die in der Schlussfolgerung 1027/KL-TTCP der Regierungsinspektion erwähnt und an die Untersuchungsbehörde weitergeleitet wurden, was die Genehmigung von Ergänzungen durch das Ministerium für Industrie und Handel und die Empfehlung an den Premierminister betrifft, Ergänzungen ohne Grundlage oder Rechtsgrundlage für die Planung zu genehmigen.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat außerdem mit der staatlichen Aufsichtsbehörde zusammengearbeitet, um Energiequellenprojekte zu überprüfen, die nicht in den Plan aufgenommen wurden, weil sie Verstöße in Bezug auf Grundstücke, Investitionsverfahren, Planung usw. gemäß den Inspektionsergebnissen beheben mussten oder sich derzeit in der Inspektion und Untersuchung befinden.
Da der Fall des Amtsmissbrauchs im Rahmen der Ausübung offizieller Aufgaben im Ministerium für Industrie und Handel sowie in Provinzen und Städten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energieplanung jedoch noch weiter untersucht wird, können die im Inspektionsbeschluss Nr. 1027/KL-TTCP genannten Projekte nicht schnell umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Aktualisierung und Ergänzung dieser Solarstromprojekte erst nach Abschluss der Untersuchungskommission erfolgen wird.
Eine Reihe von Projekten wird voraussichtlich hinzukommen
Im Bereich der anderen erneuerbaren Energien warten neben den erstmals mit Beschluss 262/QD-TTg vom 1. April 2024 aufgenommenen Projekten auch eine Reihe von Projekten darauf, in den Plan zur Umsetzung des Power Plan VIII aufgenommen zu werden.
Dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel zufolge beläuft sich die Gesamtzahl der von den Gemeinden zum zweiten Mal vorgeschlagenen Windkraftprojekte auf 124 neue Projekte mit einer Gesamtkapazität von 7.778,9 MW. Davon erfüllen 110 Projekte die neun vorgeschlagenen Kriterien mit einer Gesamtkapazität von 6.665,3 MW. Die verbleibenden Projekte, die die Kriterien aufgrund von Überschneidungen bei der Planung von Titan und Bauxit nicht erfüllen, sind 14 Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.113,6 MW. Dies entspricht etwa 5 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Windkraftprojekte.
Darüber hinaus gibt es 20 Windkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.053,4 MW mit angepassten Informationen (Projektname, Kapazitätsumfang, Betriebsphase) im Vergleich zur ersten Genehmigung in Entscheidung Nr. 262/QD-TTg.
In der zweiten Runde schlugen die Gemeinden außerdem 132 neue Kleinwasserkraftprojekte mit einer Gesamtkapazität von 1.381,98 MW vor. Davon erfüllten 128 Projekte mit einer Gesamtkapazität von 1.362,98 MW die neun vorgeschlagenen Kriterien; 4 Projekte mit 19 MW erfüllten die Kriterien aufgrund von Planungsüberschneidungen nicht oder wurden in den Inspektionsergebnissen erwähnt. Dies entspricht etwa 0,05 % der Gesamtkapazität der bis 2030 genehmigten Kleinwasserkraftprojekte. Darüber hinaus gab es 73 Projekte mit 947,95 MW, deren Informationen (Projektname, Kapazitätsumfang, Betriebsphase) im Vergleich zur ersten Runde angepasst wurden.
Im Bereich Biomassekraft wurden zum zweiten Mal 21 neue Projekte mit einer Gesamtleistung von 414 MW eingereicht. Davon erfüllten 21 Projekte/414 MW die 9 Kriterien, bei einem Projekt wurden die Angaben angepasst.
Darüber hinaus wurden zum zweiten Mal 34 Projekte zur Energiegewinnung aus Abfall mit einer Gesamtkapazität von 621,1 MW vorgeschlagen, von denen 34 Projekte/621,1 MW die neun vorgeschlagenen Kriterien erfüllen.
Zu den Vorschlägen für Kleinwasserkraft-, Biomasse- und Abfallverwertungsprojekte erklärte der stellvertretende Premierminister Tran Hong Ha, dass es sich dabei um grundlegende Energiequellen handele und das Ministerium für Industrie und Handel diese daher prüfen und bald in den Plan aufnehmen werde.
Viele Experten sind jedoch der Ansicht, dass die Aufnahme neuer Energieprojekte in den Umsetzungsplan des Energieplans VIII zwar sehr wichtig ist, das wichtigere Problem jedoch darin besteht, Lösungen für die Umsetzung dieser Projekte zu finden.
Da es derzeit keinen festen Stromabnahmepreis (FIT-Preis) für Wind- und Solarenergie wie in früheren Phasen gibt, ist eine schnelle Projektumsetzung nicht einfach.
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Quelle: https://baodautu.vn/du-an-nang-luong-tai-tao-moi-van-cho-chinh-sach-d222669.html
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