Gemäß der Entscheidung werden drei Relikte auf Stadtebene in der Gemeinde Van Thai, Distrikt Ung Hoa, als historische und kulturelle Relikte eingestuft, darunter: Duc Thanh Trung-Tempel, Duc Thanh Ha-Tempel und Thai Binh -Gemeindehaus. Das Schutzgebiet der Relikte wird gemäß den Protokollen und Karten zur Zonierung der Reliktschutzgebiete im wissenschaftlichen Dossier, das die Reliktklassifizierung vorschlägt, bestimmt.
Nach der Einstufung der Reliquie ist das Volkskomitee des Distrikts Ung Hoa dafür verantwortlich, den Schutzbereich der Reliquie bekannt zu machen, die Erstellung von Aufzeichnungen über Grenzmarkierungen zu organisieren und die Anpflanzung von Grenzmarkierungen auf dem Feld gemäß den behördlichen Vorschriften und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.
Das städtische Volkskomitee beauftragte das Volkskomitee der Gemeinde Van Thai, einen Beschluss zur Einrichtung eines Reliquienverwaltungsausschusses zu fassen, die Verwaltung der Räumlichkeiten und Flächen der Reliquie sowie aller dazugehörigen Artefakte zu organisieren, Aktivitäten zum Schutz und zur Förderung ihres Wertes zu organisieren und die Einnahmen aus der Reliquie gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 48/2016/QD-UBND vom 17. November 2016 und des Beschlusses Nr. 31/2021/QD-UBND vom 29. Dezember 2021 des städtische Volkskomitees zur Verkündung von Vorschriften sowie zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Vorschriften zur Verwaltung, zum Schutz und zur Förderung des Wertes historisch-kultureller Reliquien und Sehenswürdigkeiten in Hanoi zu verwenden. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Bauarbeiten und der Nutzung des klassifizierten Reliquiengebiets und der Abgrenzung geschützter Gebiete sind strengstens untersagt. In besonderen Fällen, in denen Land genutzt und in der Nähe der Reliquie gebaut werden muss, ist eine Genehmigung des Volkskomitees von Hanoi erforderlich.
Das Ministerium für Kultur und Sport , das Volkskomitee des Distrikts Ung Hoa und das Volkskomitee der Gemeinde Van Thai, in deren Bezirk sich die Reliquie befindet, sollen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse die staatliche Verwaltung der Reliquie gemäß ihrer Autorität und den Bestimmungen des Gesetzes zum kulturellen Erbe durchführen.
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