Eine Anpassung der Angaben in der Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich - Bildmaterial: PQ
Aktualisierung der Adressinformationen des Steuerzahlers im System abgeschlossen
In einer Mitteilung vom 30. Juni teilte die Steuerbehörde der Region II (HCMC) mit, dass die Steuerbehörde die Aktualisierung der Adressinformationen der Steuerzahler im Datenbanksystem auf Grundlage der neuen Liste der Verwaltungsgebiete abgeschlossen habe.
Diese Änderung erfordert von den Steuerzahlern keine Anpassung der Angaben in ihren Gewerbeanmeldungen.
Sollte die Adresse auf der Rechnung die vom Finanzamt nach der neuen Liste aktualisierte Adresse sein, jedoch nicht mit der Adresse auf der Gewerbeanmeldung übereinstimmen, kann der Steuerpflichtige diesen Hinweis als Grundlage für seine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde oder seinem Partner bzw. Kunden verwenden.
Wenn die Angaben in der Gewerbeanmeldung aktualisiert werden müssen, müssen die Steuerzahler die bei der Gewerbeanmeldungsbehörde vorgeschriebenen Schritte unternehmen.
Heute herausgegebene Mitteilung der Steuerbehörde der Region II – Screenshot
Warnung vor gefälschter Steuerbehörde, die Steuerzahler zur Aktualisierung ihrer Adressdaten auffordert
Die Steuerbehörde der Region I warnte außerdem vor der Situation, dass falsche Steuerbehörden Steuerzahler auffordern, ihre Adressdaten zu aktualisieren.
Hier wird bestätigt, dass die Steuerbehörde von Organisationen, Unternehmen und Gewerbetreibenden nicht verlangt, Bürgerausweise oder Gewerbeanmeldungen vorzulegen, um Informationen gemäß dem zweistufigen Modell der Kommunalverwaltung zu aktualisieren.
Steuerzahler müssen wachsam sein, wenn sie sich per Telefon, E-Mail oder SMS als Steuerbehörden ausgeben, um zu betrügen und Profit zu machen. Steuerzahler sollten Anweisungen aus inoffiziellen Informationsquellen auf keinen Fall befolgen.
Nach Angaben der Steuerbehörde der Region I hat die Steuerbehörde die Adressen von Organisationen, Unternehmen und Geschäftshaushalten gemäß der Liste der zweistufigen Verwaltungsbereiche (Provinz- und Gemeindeebene) im Datenbanksystem des Steuersektors überprüft, standardisiert und aktualisiert.
Die Steuerbehörde teilt dem Steuerpflichtigen die Anschrift des Steuerpflichtigen entsprechend dem neuen Verwaltungsgebiet und die Informationen der Steuerbehörde mit, die den Steuerpflichtigen direkt verwaltet (über das elektronische Steuertransaktionskonto, die E-Mail des Steuerpflichtigen, die eTax Mobile-Anwendung des gesetzlichen Vertreters).
Quelle: https://tuoitre.vn/khong-bat-buoc-dieu-chinh-thong-tin-tren-giay-chung-nhan-dang-ky-kinh-doanh-20250630215411914.htm
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