
Dementsprechend forderte das Volkskomitee der Provinz das Volkskomitee der Stadt Hoi An auf, auf Grundlage der Anweisungen des Finanzministeriums im Amtsblatt Nr. 414 vom 13. Februar 2025 die Inhalte im Zusammenhang mit der Ausweitung der Personen umzusetzen, die von der Zahlung von Eintrittsgebühren für den Besuch der antiken Stadt Hoi An befreit sind.
Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei den erweiterten Themen, die das Volkskomitee der Stadt Hoi An von den Besichtigungsgebühren befreien wollte, nicht um Themen, die gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 10 des Gesetzes über Gebühren und Abgaben und Punkt d, Absatz 1, Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 85 des Finanzministeriums von den Gebühren befreit sind.
Die vom Staatsrechnungshof vorgeschlagene Regelung zur Befreiung von Studiengebühren, die nicht in Artikel 10 Absatz 1 des Gebühren- und Abgabengesetzes und in Artikel 5 Absatz 1 Punkt d des Rundschreibens Nr. 85 festgelegt sind, entspricht nicht den Vorschriften.
Daher kann der Vorschlag des Volkskomitees der Stadt Hoi An, den Kreis der Personen zu erweitern, die von der Zahlung von Eintrittsgebühren für die oben genannte Altstadt von Hoi An befreit sind, nicht umgesetzt werden.
Zuvor hatte das Volkskomitee der Stadt Hoi An der Provinz einen Vorschlag unterbreitet, in dem es darum ging, den Kreis der Personen auszuweiten, die von der Zahlung von Eintrittsgebühren für den Besuch der Altstadt von Hoi An befreit sind. Dazu gehören nun auch Delegierte aus in- und ausländischen Orten, die Kooperations- oder Austauschbeziehungen mit der Stadt Hoi An und der Provinz Quang Nam unterzeichnet haben oder unterhalten; in- und ausländische Delegationen, die nach Hoi An oder Quang Nam kommen, um an kulturellen Austauschveranstaltungen vor Ort teilzunehmen; Arbeitsdelegationen, die Arbeitsbeziehungen und Lernerfahrungen mit Behörden und Einheiten der Provinz Quang Nam und der Stadt Hoi An unterhalten.
Quelle: https://baoquangnam.vn/khong-mo-rong-doi-tuong-mien-thu-phi-tham-quan-khu-pho-co-hoi-an-3150233.html
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