Das Verkehrsministerium bittet um Kommentare zum Entwurf eines Rundschreibens zur Verkündung nationaler technischer Vorschriften zur technischen Sicherheitsqualität und zum Umweltschutz für Kraftfahrzeuge (im Folgenden „Rundschreibenentwurf“ genannt).
Insbesondere wird bei Annahme des Rundschreibenentwurfs erstmals der Fahrzeugtyp „Mobiles Wohnfahrzeug“ in den nationalen technischen Vorschriften ausdrücklich geregelt.
Konkret wird ein Wohnmobil als ein spezialisiertes Personenfahrzeug definiert, das für den einfachen Wohnraum konzipiert und mit minimaler Ausstattung ausgestattet ist.
Die Geräte sind fest im Wohnraum des Fahrzeugs angeordnet und installiert. Diese Geräte sind jedoch so konzipiert, dass sie leicht aus- und eingebaut sowie in ihrer Funktion geändert werden können.
Was die Anforderungen betrifft, so ist bei diesem Fahrzeugtyp die maximale Anzahl der Personen (einschließlich Fahrer) die befördert werden dürfen, nur gleich der Anzahl der im Fahrzeug vorhandenen Schlafplätze.
Darüber hinaus darf der Wohnbereich des Fahrzeugs nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug angehalten/geparkt ist. Zu den Mindestausstattungsanforderungen im Wohnbereich gehören: Schlafplatz (kann von einem Sitz umgebaut werden); Wohntisch und Stühle; Kochutensilien; Sanitäranlagen; Stauraum/Schränke.
Sämtliche Gegenstände, Zubehörteile und Innenausstattungen dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen und müssen so im Fahrzeug angeordnet und eingebaut sein, dass sie nicht verrutschen, in ihrer Position fixiert sind und das Verletzungsrisiko für alle beim Anhalten/Parken oder Fahren des Fahrzeugs minimiert wird.
Für die Sitzanordnung während der Fahrt muss die Anordnung im vorderen Bereich des Fahrzeugs (einschließlich Fahrersitz) und in Fahrtrichtung nach vorne erfolgen. Diese Sitze müssen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Drehsitze, die als bewegliche Sitze verwendet werden können, müssen über eine leicht bedienbare Verdrehsicherung verfügen, um den Sitz in Fahrtrichtung zu positionieren.
Der Schlafplatz befindet sich im Wohnbereich des Fahrzeugs. Der Schlafbereich befindet sich über der Fahrersitzgruppe oder im Obergeschoss, das fest oder verschiebbar bzw. herausnehmbar (Etagenbetttyp) sein kann.
Die Mindestbreite für jeden einzelnen Schlafplatz beträgt 480 mm. Das Bett kann von einem Sitz (zu einer Schlafmatratze) umgebaut werden, wenn die Mindestgröße nach dem Umbau eingehalten wird. Die Schlafplatzstruktur wird sicher durch Nieten oder Schrauben/Schweißnähte am Boden oder an der Seite des Fahrzeugs befestigt.
Das Reisen mit dem Wohnmobil ist in vielen westlichen Ländern keine unbekannte Form und hat nach und nach auch in Vietnam Einzug gehalten.
Für den Tisch muss die Einbauposition festgelegt sein. Der Tisch kann zerlegt oder zusammengeklappt werden. Beim Transport muss er durch Nieten oder Schrauben/Schweißen fest am Boden oder an der Seite des Fahrzeugs befestigt werden. Die Position der Sitze muss eine ordnungsgemäße Nutzung mit dem Tisch gewährleisten. Die Sitze müssen direkt am Boden und/oder an der Seite des Fahrzeugs sicher befestigt sein.
Die Fahrgastraumtür des Fahrzeugs muss mindestens eine Tür auf der rechten Seite oder am Heck des Fahrzeugs haben. Darüber hinaus muss das Fahrzeug auf der Beifahrerseite oder am Heck des Fahrzeugs mindestens eine separate, nach außen öffnende oder verschiebbare Fahrgastraumtür haben.
Das elektrische System für den Alltag muss unabhängig vom allgemeinen Bordnetz des Fahrzeugs konzipiert sein. Dieses System muss über Sicherheitsvorrichtungen verfügen. Der Notstromspeicher muss über eine ausreichende Kapazität verfügen, um die Stromversorgung für einen bestimmten Zeitraum sicherzustellen. Gleichzeitig muss er gemäß den allgemeinen Standards des Stromnetzes berechnet und ausgelegt sein.
Zur Energieversorgung des Wohnbereichs können Solarmodule installiert werden. In diesem Fall muss die elektrische Anlage den Normen für Solarstromanlagen entsprechen.
Für das Sanitärsystem müssen Sanitäranlagen und Badezimmer (sofern vorhanden) installiert werden, entweder fest oder mobil, um sicherzustellen, dass Abfälle und Abwasser in Behältern gesammelt werden.
Kochgeräte können je nach Ausführung im Fahrzeug oder außerhalb des Fahrzeugs installiert werden. Der Brennstoff muss der Kapazität der Solaranlage, dem Strom und den elektrischen Geräten entsprechen, die den täglichen Betrieb des Fahrzeugs gewährleisten. Erdgas und Flüssiggas können nicht als Kraftstoff verwendet werden.
Insbesondere muss das Fahrzeug mit mindestens zwei Feuerlöschern mit einem Gewicht von jeweils mindestens 2 kg ausgestattet sein. Ein Feuerlöscher muss sich in der Nähe des Fahrersitzes befinden und die übrigen Feuerlöscher müssen im Wohnraum des Fahrzeugs an einer sichtbaren und zugänglichen Stelle sicher montiert sein .
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)