Mitteilung des Ministeriums für Arbeit – Invaliden und Soziales : Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte bei Verwaltungsbehörden, öffentlichen Dienstleistungsagenturen, politischen Organisationen und gesellschaftspolitischen Organisationen haben am Nationalfeiertag 2023 von Freitag (1. September) bis Montag (4. September) frei.
Dieser Feiertag umfasst zwei Nationalfeiertage, einen wöchentlichen freien Tag und einen freien Ausgleichstag für den wöchentlichen freien Tag gemäß Klausel 3, Artikel 111 des Arbeitsgesetzbuchs.
Agenturen und Einheiten, die keinen festen wöchentlichen Ruheplan für Samstag und Sonntag haben, müssen einen geeigneten, legalen Ruheplan basierend auf dem spezifischen Programm und Plan der Einheit vereinbaren.
Für Arbeitnehmer, die keine Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst sind, entscheidet sich der Arbeitgeber im Jahr 2023 für die Option des Nationalfeiertags.
Demnach haben die Arbeitnehmer am Samstag, den 2. September, frei und können zwischen zwei Tagen wählen: Freitag oder Sonntag.
Fällt ein wöchentlicher freier Tag auf einen gesetzlichen Feiertag oder Tet-Feiertag, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichsfreitag am nächsten Werktag gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches.
Daher sieht der Urlaubsplan für Arbeitnehmer am Nationalfeiertag, dem 2. September, wie folgt aus:
Für Arbeitnehmer, deren wöchentlicher freier Tag der Sonntag ist, gilt, dass der Nationalfeiertag von Freitag (1. September) bis Sonntag (3. September) dauert, wenn sie sich dafür entscheiden, den Freitag (1. September) freizunehmen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Sonntag (3. September) frei zu nehmen, beginnt der Nationalfeiertag am Samstag (2. September) und endet am Montag (4. September).
Für Arbeitnehmer, die am Wochenende zwei freie Tage haben (Samstag, Sonntag), beginnt der Nationalfeiertag von Freitag (1. September) bis Montag (4. September), wenn sie sich dafür entscheiden, den Freitag (1. September) freizunehmen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Sonntag (3. September) frei zu nehmen, beginnt der Nationalfeiertag am Samstag (2. September) und endet am Dienstag (5. September).
Somit wird der Feiertagsplan zum Nationalfeiertag am 2. September 2023 je nach Arbeitszeitmodell der Arbeitnehmer drei bis vier Tage dauern.
Am Nationalfeiertag haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und erhalten ihren vollen Lohn. Überstunden werden nach dem Einheitslohn oder dem tatsächlichen Lohn entsprechend der geleisteten Arbeit vergütet.
Konkret erhalten Arbeitnehmer an Werktagen mindestens 150 %, an wöchentlichen freien Tagen mindestens 200 %, an Feiertagen, Neujahr und bezahlten Urlaubstagen mindestens 300 %, wobei Feiertagslöhne, Neujahr und bezahlte Urlaubstage für Arbeitnehmer mit Tageslohn nicht mitgerechnet werden.
Arbeitet ein Arbeitnehmer nachts, erhält er einen Zuschlag von mindestens 30 % des Gehalts, das sich nach dem Einheitslohn oder dem tatsächlichen Gehalt für die Arbeit an einem normalen Arbeitstag berechnet.
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Nachtüberstunden ermöglichen, erhalten zusätzlich zum Lohn gemäß den Vorschriften einen Zuschlag von 20 % des Lohns, der sich nach dem Einheitspreis des Lohns oder Gehalts für die Arbeit berechnet, die an einem normalen Arbeitstag oder an einem wöchentlichen freien Tag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder Tet-Feiertag geleistet wird.
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