Fälle, in denen eine Steuerzahlungsverlängerung bis 2024 möglich ist
Die Bestimmungen zur Stundung der Steuerzahlung laut Artikel 60 des Steuerverwaltungsgesetzes von 2019 lauten wie folgt:
1. Eine Stundung der Steuerzahlung wird auf Antrag des Steuerzahlers in Betracht gezogen, wenn:
Erleiden von Sachschäden, die sich aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt gemäß Klausel 27, Artikel 3 des Steuerverwaltungsgesetzes 2019 direkt auf Produktion und Geschäft auswirken, darunter: Naturkatastrophen, Katastrophen, Epidemien, Brände, unerwartete Unfälle und andere von der Regierung vorgeschriebene Ereignisse höherer Gewalt.
Oder sie müssen aufgrund der Verlagerung von Produktions- und Geschäftsanlagen auf Anordnung der zuständigen Behörden ihren Betrieb einstellen, was sich auf die Produktion und das Geschäftsergebnis auswirkt.
2. Steuerzahler, die Anspruch auf eine Steuerzahlungsstundung gemäß Absatz 1, Artikel 62 haben, haben Anspruch auf eine Stundung für die Zahlung eines Teils oder der gesamten zu zahlenden Steuer.
3. Die Frist für die Zahlungsaufschub der Steuer wird wie folgt festgelegt:
Bei Sachschäden, die sich aufgrund höherer Gewalt unmittelbar auf die Produktion und das Geschäft auswirken, beträgt die Frist höchstens 2 Jahre ab Ablauf der Steuerzahlungsfrist.
Nicht mehr als ein Jahr ab dem Ablauf der Steuerzahlungsfrist in Fällen, in denen der Betrieb eingestellt werden muss und die Produktionsergebnisse aufgrund der Verlagerung von Produktions- und Geschäftsbetrieben auf Ersuchen der zuständigen Behörden beeinträchtigt werden.
4. Steuerzahler unterliegen keinen Strafen und müssen während der Frist zur Steuerzahlung keine auf der Höhe der Steuerschuld berechneten Verzugsgebühren zahlen.
5. Der Leiter der direkt verwaltenden Steuerbehörde entscheidet auf Grundlage der Unterlagen zur Stundung der Steuerzahlung über die Höhe der zu streckenden Steuer und den Zeitraum der Stundung der Steuerzahlung.
Hinweise zur Vorbereitung des Antrags auf Steuerverlängerung
Dokumente und Aufzeichnungen für die Stundung der Steuerzahlung sind in Artikel 64 des Steuerverwaltungsgesetzes von 2019 vorgeschrieben, darunter:
1. Steuerzahler, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes Anspruch auf eine Stundung der Steuerzahlung haben, müssen Unterlagen zur Stundung der Steuerzahlung erstellen und bei der direkt zuständigen Steuerbehörde einreichen.
2. Der Antrag auf Zahlungsaufschub bei der Steuerzahlung umfasst:
Ein schriftlicher Antrag auf Zahlungsaufschub für die Steuerzahlung mit Angabe des Grundes, des Steuerbetrags und der Zahlungsfrist. Bereiten Sie gleichzeitig Dokumente vor, die den Grund für den Zahlungsaufschub belegen.
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