Ermöglicht den Goldhandel auf Rechnung
Unternehmen, Geschäftsbanken und Verbände, die Kommentare zur Änderung des Entwurfs des Dekrets 24 zum Goldhandel abgegeben haben, sagten, dass die Staatsbank einen rechtlichen Korridor und Fahrplan erforschen und entwickeln sollte, um die Einführung anderer Produkte zur Unterstützung der Marktliquidität zu ermöglichen, wie etwa: Gold-Futures, Goldzertifikate, Goldsparen/-darlehen, nationale Goldhandelsflächen usw.
Diese Einheiten schlugen vor, dass die Staatsbank die Einführung von Bestimmungen in Erwägung ziehen sollte, die es Unternehmen und Kreditinstituten, die Goldbarren herstellen, Goldbarren und Rohgold exportieren und importieren, ermöglichen, Instrumente zur Absicherung gegen Preisschwankungsrisiken mit Goldkonten oder auf dem internationalen Markt einzusetzen.
Schlagen Sie vor, dass die Staatsbank Vorschriften prüft und ergänzt, die es Unternehmen und Kreditinstituten mit Lizenzen zum Import von Goldbarren und Rohgold ermöglichen, Gold-Futures im Ausland zu kaufen.

Es wird vorgeschlagen, einen Mechanismus zu ergänzen, der es Kreditinstituten mit Lizenzen zum Export und Import von Goldbarren und Rohgold sowie mit Lizenzen zur Herstellung von Goldbarren ermöglicht, ihren Tochtergesellschaften die Befugnis zu erteilen, Tätigkeiten im Rahmen der Lizenz des Kreditinstituts durchzuführen.
In ihrem Bericht an die Einheiten erläuterte die Staatsbank die oben genannten Meinungen und sagte, dass Absatz 2, Artikel 112 des Gesetzes über Kreditinstitute vorschreibe: „Der Gouverneur der Staatsbank legt den Umfang des Devisenhandels, der Bereitstellung von Devisendienstleistungen und der Bereitstellung von Derivaten sowie die Bedingungen, Dokumente und Verfahren zur Genehmigung des Devisenhandels, der Bereitstellung von Devisendienstleistungen, des Handels und der Bereitstellung von Derivaten durch Geschäftsbanken fest.“
Nach der Veröffentlichung des Dekrets zur Änderung und Ergänzung des Dekrets 24 wird die Staatsbank die entsprechenden Vorschriften überprüfen, ändern und ergänzen, um eine Grundlage zu schaffen, auf der Geschäftsbanken Goldderivate anbieten können.
Bei der Verwendung von Derivaten müssen Unternehmen ihre Buchhaltung gemäß den Vorschriften des Finanzministeriums im Rundschreiben 210/2009 durchführen, das die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für die Darstellung von Jahresabschlüssen und die Offenlegung von Informationen für Finanzinstrumente in Vietnam regelt.
Die Staatsbank wird sich mit den zuständigen Behörden abstimmen, um die Aufnahme von Gold in die Liste der an Warenbörsen handelbaren Waren zu prüfen (wie im Regierungserlass 158/2006 zur Ausarbeitung des Handelsgesetzes über den Kauf und Verkauf von Waren über Warenbörsen vorgeschrieben).
Der Goldhandel auf Konten wird untersucht und gesteuert, während gleichzeitig eine zentrale Goldbörse eingerichtet wird. Im Entwurf des Dekrets 24 schlug die Staatsbank vor, diese Regelung nicht zu ändern.
Geschäftsbanken, die an der Produktion und dem Handel von Goldbarren beteiligt sind
Nach Ansicht der Gold Business Association würde die Regelung, dass Kreditinstitute von der Staatsbank bei der Erteilung von Lizenzen zur Herstellung von Goldbarren berücksichtigt werden, mit den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute unvereinbar sein, wenn Dekret 24 zu Dekret 24 hinzugefügt würde.
In Bezug auf den oben genannten Vorschlag heißt es in der Erklärung der Staatsbank jedoch, dass es Geschäftsbanken auf Grundlage von Artikel 114 des Gesetzes über Kreditinstitute 2024 gestattet sei, gemäß den Bestimmungen des Gouverneurs der Staatsbank mit Gold zu handeln.
Die Erteilung von Lizenzen an Unternehmen und Geschäftsbanken zur Teilnahme an der Produktion und am Handel von Goldbarren ist in der gegenwärtigen Zeit notwendig, um einen wettbewerbsfähigeren, öffentlichen und transparenteren Goldmarkt zu gewährleisten. Dies wurde von der Staatsbank in Berichten und Eingaben, die zur öffentlichen Stellungnahme versandt wurden, ausdrücklich erläutert.
Dementsprechend verwaltet der Staat weiterhin die Goldbarrenproduktion und hält sich dabei eng an die Anweisung des Generalsekretärs , den staatlichen Monopolmechanismus für die kontrollierte Produktion von Goldbarren abzuschaffen. Der Entwurf des Dekrets 24 legt die Bedingungen für die Erteilung von Lizenzen für die Goldbarrenproduktion fest. Ziel ist es, Unternehmen und Geschäftsbanken mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit und Einhaltung des Gesetzes über Goldhandelsaktivitäten für die Goldbarrenproduktion auszuwählen.

Weltmarktpreis für Gold bleibt trotz Steuersturm unverändert

Änderungsverordnung 24 zum Goldhandel – Schlussartikel: Wesentliche Änderungen erforderlich

Änderungsverordnung 24 zum Goldhandel: Unterscheidung von Gold und Messing
Quelle: https://tienphong.vn/ngan-hang-nha-nuoc-se-nghien-cuu-huong-dan-kinh-doanh-vang-tren-tai-khoan-post1759625.tpo
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