Am 4. und 7. November ahndete das Verkehrspolizeiteam Nr. 6 (Verkehrspolizeibehörde der Stadtpolizei Hanoi ) kontinuierlich zahlreiche Fälle von Fußgängern, die gegen Verkehrsregeln verstoßen hatten, hauptsächlich wegen folgender Verstöße: Gehen auf der falschen Spur, Überqueren des Mittelstreifens, Überqueren der Straße an der falschen Stelle oder Nichtgewährleisten der Sicherheit.
Als Herr T. (Bezirk Cau Giay) eine Geldstrafe erhielt, weil er die Straße an der falschen Stelle überquert hatte, gab er an, er habe es eilig gehabt, den Bus zu erreichen, und sei deshalb nicht über die Fußgängerbrücke, sondern direkt über den Mittelstreifen gegangen, um die Straße zu überqueren. Für seinen Fehler wurde Herr T. mit einer Geldstrafe von 80.000 VND belegt.
Laut einem Vertreter des Verkehrspolizeiteams Nr. 6 (Verkehrspolizeibehörde der Stadtpolizei Hanoi) neigen viele Fußgänger dazu, die Straße unvorsichtig zu überqueren. Wenn die Verkehrspolizei anhält, um sie zu erinnern und die Situation zu klären, wirken sie überrascht und sagen, sie kennen die Regeln nicht.
Das Straßenverkehrsgesetz von 2008 legt Verkehrsregeln und -verbote für Fußgänger fest.
In Absatz 4, Artikel 26 heißt es: Fußgängern ist das Betreten der Autobahn nicht gestattet, mit Ausnahme von Personen, Fahrzeugen und Geräten, die der Verwaltung und Instandhaltung der Autobahn dienen.
Artikel 32 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 legt die Grundsätze der Verkehrsteilnahme mit Fußgängern klar fest:
Fußgänger müssen auf Gehwegen oder Bordsteinen gehen. Sind keine Gehwege oder Bordsteine vorhanden, müssen Fußgänger dicht am Straßenrand gehen. Fußgänger dürfen die Straße nur an Ampeln, Fahrbahnmarkierungen oder Fußgängerüberführungen bzw. -tunneln überqueren und müssen die Verkehrssignale beachten.
In Fällen, in denen keine Ampeln, Fußgängerüberwege, Überführungen oder Tunnel vorhanden sind, müssen Fußgänger auf entgegenkommende Fahrzeuge achten, die Straße nur dann überqueren, wenn dies sicher ist, und sind für die Sicherheit beim Überqueren der Straße verantwortlich.
Fußgänger dürfen den Mittelstreifen nicht überqueren und sich nicht an fahrende Fahrzeuge hängen. Beim Tragen sperriger Gegenstände müssen sie die Sicherheit gewährleisten und dürfen keine Behinderungen für am Straßenverkehr teilnehmende Personen und Fahrzeuge darstellen.
Dieser Artikel schreibt außerdem vor, dass Kinder unter 7 Jahren beim Überqueren von Stadtstraßen oder Straßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr von einem Erwachsenen geführt werden müssen; jeder hat die Verantwortung, Kindern unter 7 Jahren beim Überqueren der Straße zu helfen.
Ein Vertreter des Verkehrspolizeiteams Nr. 6 erklärte, dass Fußgänger bei Verstößen gegen diese Regeln gemäß Artikel 9 des Dekrets 100/2019 bestraft würden.
Dementsprechend werden gegen Fußgänger, die Verstöße begehen, Geldstrafen zwischen 60.000 und 100.000 VND verhängt, beispielsweise: Nichtbefolgen des vorgeschriebenen Straßenabschnitts, Überqueren des Mittelstreifens, Überqueren der Straße an der falschen Stelle oder Nichtbeachten der Sicherheit, Nichtbefolgen der Befehle oder Anweisungen von Ampeln, Schildern oder Fahrbahnmarkierungen.
Wer den Anweisungen oder Anweisungen von Verkehrskontrolleuren oder Verkehrsinspektoren nicht Folge leistet, sperrige Gegenstände mit sich führt, die den Verkehr behindern, oder sich an fahrenden Fahrzeugen festhält, wird mit einer Geldstrafe von 60.000 – 100.000 VND belegt.
Für Fußgänger, die die Autobahn betreten, werden Geldstrafen von 100.000 bis 200.000 VND verhängt, mit Ausnahme von Personen, die in der Autobahnverwaltung und -instandhaltung tätig sind.
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