Das Innenministerium hat die offizielle Mitteilung Nr. 4753 zur Lösung von Schwierigkeiten und Problemen bei der Umsetzung des zweistufigen Kommunalverwaltungsmodells herausgegeben.
Das Innenministerium hat eine offizielle Botschaft an die Parteikomitees der Provinzen und Gemeinden sowie an die Volkskomitees der zentral verwalteten Provinzen und Städte zur Lösung von Schwierigkeiten und Problemen bei der Umsetzung des zweistufigen Modells der lokalen Regierung herausgegeben.
Dementsprechend forderte das Innenministerium die Ständigen Ausschüsse der Parteikomitees der Provinzen und Gemeinden sowie die Volkskomitees der Provinzen und Städte auf, die zuständigen Behörden anzuweisen, die Schwierigkeiten und Probleme vor Ort zu prüfen, zu unterstützen und gründlich zu lösen. Dies gilt insbesondere für die Regelung, Zuweisung und Lösung von Regimen und Richtlinien für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter, die Einrichtung von Arbeitsbüros, die öffentliche Bekanntmachung und Umsetzung von Verwaltungsverfahren zur Unterstützung von Bürgern und Unternehmen, die Archivierung und Digitalisierung von Dokumenten … um Aktualität und Effizienz zu gewährleisten, Verzögerungen und Verspätungen zu vermeiden und Krisenherde und Uneinigkeit zu vermeiden.
Einer der bemerkenswerten Punkte ist die Anordnung und Nutzung nicht-professioneller Arbeitskräfte auf Gemeindeebene bei der Umsetzung des zweistufigen Kommunalverwaltungsmodells.
Nach Angaben des Innenministeriums hat der Lenkungsausschuss der Regierung das Dokument Nr. 12/CV-BCĐ vom 20. Juni 2025 herausgegeben, das eine Reihe von Inhalten zur Anordnung und Zuweisung von nicht professionellen Arbeitern auf Gemeindeebene bei der Umsetzung des zweistufigen lokalen Regierungsmodells enthält. Gleichzeitig hat die Regierung das Dekret Nr. 170/2025/ND-CP vom 30. Juni 2025 erlassen, das die Einstellung, den Einsatz und die Verwaltung von Beamten regelt und ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt. Darin wird festgelegt, dass nicht professionelle Arbeiter auf Gemeindeebene zu den Personen gehören, die als Beamte arbeiten dürfen, wenn sie die Standards und Bedingungen für die Zulassung gemäß den Vorschriften erfüllen.
Digitalisierung von Dokumenten fördern, Archivierungsarbeit sicherstellen
In Bezug auf den Inhalt der Dokumentenarchivierung und -digitalisierung forderte das Innenministerium die Kommunen in der offiziellen Mitteilung Nr. 414/BNV-VTLTNN vom 19. März 2025 des Innenministeriums zur Stärkung der Verwaltung von Dokumenten und Archiven im Prozess der Neuorganisation des Apparats des politischen Systems gemäß der Schlussfolgerung Nr. 127-KL/TW des Politbüros auf, die dringenden Lösungen für Dokumente und Archive weiterhin strikt umzusetzen.
Proaktive Entwicklung und Genehmigung von Projekten und Plänen zur Verwaltung und Abwicklung von Geschäftsvorgängen für Dokumente und Dokumentendatenbanken, die vor der Einrichtung des Apparats erstellt wurden.
Weiterführung der Umsetzung der Amtlichen Botschaft Nr. 851/BNV-CVT
Wählen Sie dringend eine Software zur Digitalisierung von Archivdokumenten mit Funktionen aus, die den Geschäftsprozessen und Datenstandards für digitalisierte Archivdokumente entsprechen, die im Rundschreiben Nr. 05/2025/TT-BNV des Innenministers vom 14. Mai 2025 zur Regelung der Speicherung digitaler Archivdokumente vorgeschrieben sind.
Das Innenministerium teilte außerdem mit, dass es den Bedarf an Technologietransfer für die Entwicklung digitaler Archivverwaltungssoftware und die Nutzung lokaler digitaler Archive ermittelt habe und plane, in Zukunft direkt mit den Kommunen an diesen Inhalten zu arbeiten. Die Kommunen werden daher gebeten, den Bedarf zu bündeln und ihn bis zum 10. Juli 2025 an das Innenministerium (Abteilung für Staatsarchive und -aufzeichnungen) zu senden.
Sicherstellung von Richtlinien und Regimen für Kader, Beamte und Arbeiter nach der Reorganisation
Das Innenministerium erinnerte die Gemeinden außerdem daran, im Zuge der Umstrukturierung des Apparats Richtlinien und Regelungen für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Arbeiter festzulegen.
Gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt durch Dekret Nr. 67/2025/ND-CP), Rundschreiben Nr. 01/2025/TT-BNV vom 17. Januar 2025 (geändert und ergänzt durch Rundschreiben Nr. 002/2025/TT-BNV vom 4. April 2025) und Leitdokumenten des Innenministeriums; Wenn im Zuge der Einrichtung von Verwaltungseinheiten und der Organisation des zweistufigen lokalen Regierungsmodells Kader, Beamte und öffentliche Angestellte sofort zurücktreten möchten, sollen das lokale Parteikomitee und die Regierung bei der Umsetzung des zweistufigen lokalen Regierungsmodells der jeweiligen Region auf Grundlage der Resolution der Nationalversammlung und des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Provinz- und Gemeindeebene sowie des Masterplans zur Einrichtung von Fachbehörden, Verwaltungsbehörden und öffentlichen Diensteinheiten erwägen und entscheiden, ob Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Angestellte zurücktreten und sofort die Richtlinien und Regelungen gemäß Dekret Nr. 178/2024/ND-CP (geändert und ergänzt in Dekret Nr. 67/2025/ND-CP) in Anspruch nehmen können.
Bezüglich des Verfahrens zur Umwandlung von Dörfern und Wohngruppen und zur Umbenennung von Dörfern und Wohngruppen in neu gebildeten Verwaltungseinheiten auf Gemeindeebene nach der Reorganisation gemäß den neuen Bestimmungen des Gesetzes zur Organisation der lokalen Regierung hat das Innenministerium das Dokument Nr. 4168/BNV-CQDP vom 23. Juni 2025 herausgegeben, das eine Reihe von Inhalten zur Reorganisation der Apparate und Verwaltungseinheiten enthält, darunter auch Leitlinien zu Dörfern und Wohngruppen.
Sollten während des Umsetzungsprozesses weiterhin Schwierigkeiten und Probleme auftreten, fordert das Innenministerium die Parteikomitees der Provinzen und Gemeinden sowie die Volkskomitees der zentral verwalteten Provinzen und Städte auf, sich umgehend beim Innenministerium und den zuständigen Ministerien und Behörden zu melden, um im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Anleitung zu erhalten.
Gemäß Artikel 13 des Dekrets Nr. 170/2025/ND-CP vom 30. Juni 2025 gehören nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets zu den Personen, die als Beamte zur Arbeit zugelassen werden, wenn sie die Standards und Bedingungen für die Zulassung gemäß den Vorschriften erfüllen.
Standards und Bedingungen für die Annahme:
Auf der Grundlage des Beamtenverhältnisses, das für jede Stelle in der Behörde, die Beamte beschäftigt, zu bestimmen ist, der zugewiesenen Gehaltsquote und der Anforderungen der zu besetzenden Stelle prüft und akzeptiert der Leiter der zuständigen Personalvermittlungsbehörde oder der Leiter der Verwaltungsbehörde diejenigen als Beamte, die die in Artikel 19 Absatz 1 des Gesetzes über Kader und Beamte festgelegten Bedingungen für die Anmeldung zur Einstellungsprüfung für Beamte erfüllen, mit Ausnahme der in Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes über Kader und Beamte festgelegten Fälle, oder die sich gemäß den Bestimmungen der Partei und des Gesetzes in einem Zeitraum von Disziplinarmaßnahmen befinden, in dem Zeitraum der Umsetzung von Disziplinarentscheidungen sind oder sich in dem Zeitraum der Umsetzung von Disziplinarvorschriften befinden.
Für nicht berufstätige Arbeitnehmer auf Gemeindeebene gilt, dass sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung vorweisen können, in die obligatorische Sozialversicherung eingezahlt haben (sofern diese nicht ununterbrochen besteht und sie nicht gleichzeitig Sozialversicherungsleistungen bezogen haben, kann diese angesammelt werden, einschließlich der vorherigen Arbeitszeit, sofern diese in der Arbeitsstelle vorhanden war), und eine Arbeit verrichten, die den für die Arbeit in der vorgesehenen Arbeitsstelle angemessenen fachlichen und technischen Anforderungen entspricht).
Thu Giang
Quelle: https://baochinhphu.vn/nguoi-khong-chuyen-trach-cap-xa-co-the-duoc-tiep-nhan-vao-cong-chuc-neu-du-dieu-kien-10225070622510082.htm
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