Am 27. November verabschiedete die Nationalversammlung das Gewerkschaftsgesetz (geändert) mit 443 von 456 Ja-Stimmen.
Die Vorsitzende des Sozialausschusses der Nationalversammlung, Nguyen Thuy Anh, legte einen Bericht vor, in dem sie den (geänderten) Entwurf des Gewerkschaftsgesetzes erläuterte, annahm und überarbeitete, bevor die Nationalversammlung für die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs stimmte.
In Bezug auf das Recht auf Gründung, Beitritt und Tätigkeit von Gewerkschaften (Artikel 5) ist der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung der Ansicht, dass Gewerkschaften „große gesellschaftspolitische Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen“ sind und unter der Führung der Partei stehen. Daher müssen Gründung, Beitritt und Tätigkeit von Gewerkschaften streng, einheitlich und rechtlich geregelt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerorganisationen in Unternehmen gewerkschaftlich organisiert sind und den Anforderungen der internationalen Integration sowie den praktischen Anforderungen des Entwicklungsprozesses gerecht werden. Als Reaktion auf die Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Überarbeitung von Artikel 5 des Gesetzesentwurfs über die Gründung und den Beitritt von Gewerkschaften durch vietnamesische Arbeitnehmer sowie den Beitritt ausländischer Arbeitnehmer angeordnet. Gleichzeitig forderte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung den vietnamesischen Gewerkschaftsbund auf, zeitnah synchrone Lösungen zu erarbeiten, um die Art, Rolle und Verantwortung von Gewerkschaftsmitgliedern und Gewerkschaftsorganisationen in der neuen Ära zu fördern, wie von den Abgeordneten der Nationalversammlung vorgeschlagen.
Gemäß dem Gesetzesentwurf haben vietnamesische Arbeitnehmer das Recht, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten und sie zu betreiben. Ausländische Arbeitnehmer, die in Vietnam mit Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder mehr arbeiten, dürfen Gewerkschaften beitreten und diese betreiben. Die Gründung, der Beitritt und die Ausübung von Gewerkschaften müssen den Bestimmungen der Charta der vietnamesischen Gewerkschaft, diesem Gesetz und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen.
In Bezug auf den Vorschlag, die Bedingungen für den Gewerkschaftsbeitritt ausländischer Arbeitnehmer zu verschärfen, stellte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung Folgendes fest: Absatz 5, Artikel 4 besagt: „Gewerkschaftsfunktionäre sind vietnamesische Staatsbürger, die gewählt, eingestellt, ernannt und beauftragt werden, die Aufgaben der Gewerkschaftsorganisation zu erfüllen“, darunter sowohl hauptamtliche als auch nebenamtliche Gewerkschaftsfunktionäre. Ausländische Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft beitreten, dürfen sich nicht zur Wahl stellen oder als Gewerkschaftsfunktionäre nominieren lassen und dürfen sich nur an Gewerkschaftsaktivitäten der Basisgewerkschaft beteiligen.
In Artikel 10, Absatz 7 ist außerdem das Verbot festgelegt, „Gewerkschaftsrechte auszunutzen, um gegen das Gesetz zu verstoßen und die Interessen des Staates sowie die legitimen Rechte und Interessen von Behörden, Organisationen, Einheiten, Unternehmen und Einzelpersonen zu verletzen“. In Artikel 5, Absatz 3 heißt es: „Die Gründung, der Beitritt und die Tätigkeit von Gewerkschaften müssen den Bestimmungen der Charta der vietnamesischen Gewerkschaft, diesem Gesetz und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen.“
Aus der obigen Analyse geht hervor, dass die Bedingungen für die Freiwilligkeit, die Zustimmung zu den Grundsätzen und Zielen der Gewerkschaft sowie die Aufenthaltsdauer in Vietnam nach Ansicht des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung in der Satzung der vietnamesischen Gewerkschaft konkret festgelegt und vom Allgemeinen Gewerkschaftsbund Vietnams geregelt werden. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fordert die Nationalversammlung daher auf, diese im Gesetzesentwurf festgelegten Bedingungen beizubehalten.
Bezüglich des Beitritts der Arbeitnehmerorganisationen in Unternehmen zur Vietnam Trade Union (Artikel 6) hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung unter Berücksichtigung der Meinungen der Delegierten, der Vorschläge der Redaktionsagentur und der Meinungen der Regierung, um Einheit und Synchronisierung in der Ausrichtung des gesamten Gewerkschaftssystems sicherzustellen, die Anpassung dahingehend angeordnet, dass die Befugnisse der zentralen und gleichwertigen Branchengewerkschaften bei der Anerkennung der Arbeitnehmerorganisationen in Unternehmen zum Beitritt zur Vietnam Trade Union in Klausel 2 ergänzt und Klausel 3, Artikel 6 angepasst werden.
Gleichzeitig forderte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung den Allgemeinen Gewerkschaftsbund Vietnams auf, die Richtung zu vereinheitlichen, konkrete Leitlinien bereitzustellen und im Umsetzungsprozess geeignete Lösungen zu finden. Ergänzende Bestimmungen in der Charta der vietnamesischen Gewerkschaften zu Bedingungen, Standards und Verfahren zur Überprüfung und strengen Kontrolle der Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität von Arbeitnehmervertretungsorganisationen in Unternehmen sowie zu den Qualifikationen und Bedingungen der Mitglieder beim Beitritt zur Gewerkschaft.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erläuterte den Vorschlag zur Klärung des Rechtsstatus der Arbeitnehmerorganisation im Unternehmen beim Beitritt zur vietnamesischen Gewerkschaft und stellte fest, ob diese Organisation aufgelöst oder umorganisiert werden muss und ob ihre Stellung, Funktionen und Aufgaben geändert werden müssen oder nicht. Dabei stellte er Folgendes fest: Punkt a, Klausel 3, Artikel 6 legt eindeutig fest, dass diese Organisation beim Beitritt zur vietnamesischen Gewerkschaft automatisch ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerorganisation im Unternehmen einstellt und nicht länger existiert; Klausel 4, Artikel 6 legt grundsätzlich fest, dass der Allgemeine Gewerkschaftsbund Vietnamesischer Arbeit die Umsetzung des Beitritts der Arbeitnehmerorganisation im Unternehmen zur Gewerkschaft leitet; Der in der Stellungnahme des Delegierten der Nationalversammlung dargelegte Inhalt wird von der Regierung gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 172 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 ebenfalls im Detail festgelegt. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fordert die Nationalversammlung daher auf, es wie im Gesetzesentwurf festgelegt zu belassen.
„In Bezug auf die Aufsicht über die Gewerkschaften (Artikel 16) hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung als Reaktion auf die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung angeordnet, die Änderungen in Artikel 16 in Absatz 1, Absatz 2, Punkt b Absatz 5, Punkt e Absatz 6 und Punkt e Absatz 7 kohärenter, klarer und verständlicher zu gestalten, damit die Bestimmungen des Gesetzesentwurfs klar, kohärent, leicht verständlich und leicht umzusetzen sind und um zu vermeiden, dass die Aufsicht über die Gewerkschaften als Aufsicht über die Staatsmacht verstanden wird, und um gleichzeitig Konsistenz und Synchronisierung im Rechtssystem (einschließlich des Gesetzes zur Umsetzung der Demokratie auf der Basisebene) zu gewährleisten“, erklärte Frau Anh.
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Quelle: https://daidoanket.vn/nguoi-nuoc-ngoai-lam-viec-tai-viet-nam-co-hop-dong-lao-dong-tu-du-12-thang-tro-len-duoc-gia-nhap-cong-doan-10295357.html
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