Diese Arten von MSG haben ihre eigenen Marken, werden oft in kleinen Lebensmittelgeschäften aufgeteilt und verpackt und dann auf Märkten und in Supermärkten zu sehr günstigen Preisen verkauft.

Diese verpackten und aufgeteilten MSG-Produkte haben oft das gemeinsame Merkmal, dass auf der Verpackung keine Informationen vorhanden sind. Darüber hinaus lässt sich nicht feststellen, ob die Organisation oder Person, die die Portionierung und Verpackung in Vietnam durchführt, vor der Portionierung und Verpackung die Genehmigung der Organisation oder Person eingeholt hat, die das MSG herstellt.

Heutzutage werden viele Arten von MSG (Mononatriumglutamat) aus großen, aus China importierten Beuteln in kleine Packungen von einigen hundert Gramm bis zu einigen Kilogramm aufgeteilt. Diese Produkte haben oft eigene Marken und werden in kleinen Lebensmittelgeschäften verpackt und dann auf Märkten und in Supermärkten zu günstigen Preisen verkauft.

Ihnen ist gemeinsam, dass die Verpackung keine Informationen über den Namen und die Adresse der Organisation oder Person enthält, die das MSG hergestellt hat, bevor es aufgeteilt und verpackt wurde. Außerdem sind auf der Verpackung keine klaren Angaben zur Herkunft zu finden und das Herstellungsdatum, das Verpackungsdatum und das Verfallsdatum des Produkts sind nicht vollständig angegeben.

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Einige Arten von MSG sind unterteilt und verpackt und zirkulieren auf dem Markt. Foto: Gesundheit und Leben

MSG-Pulver unbekannter Herkunft ist weit verbreitet.

Vorläufigen Ermittlungen zufolge sind 26 Organisationen und Einzelpersonen in neun Provinzen und Städten, darunter Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Da Nang, An Giang, Binh Dinh, Binh Duong, Vinh Phuc, Phu Tho und Quang Tri, dabei, chinesisches Glutamat zu zerteilen und zu verpacken, um es landesweit auf Märkten und in Lebensmittelgeschäften an Einzelhändler zu verkaufen. Einige Produkte werden insbesondere offen in großen Supermärkten verkauft.

In der Stadt Hanoi gibt es beispielsweise einige MSG-Produkte, die wie folgt unterteilt und verpackt werden:

„King MSG“: Informationen auf der Verpackung: Produkt der Starfood Vietnam Food Company Limited, Adresse 27/533 Tam Trinh Street, Hoang Van Thu Ward, Hoang Mai District. Abgepackt in: Nr. 93 Linh Nam, Mai Dong Ward, Hoang Mai District, Hanoi City.

„Sakara MSG“: Informationen auf der Verpackung: Das für das Produkt verantwortliche Unternehmen ist Nam Thang Food Trading Import Export Company Limited. Adresse: Nr. 39T Yen Phu Street, Yen Phu Ward, Tay Ho District. Verpackungsanlage: Nr. 8/10, Lane 53 Bo De Street, Long Bien District, Hanoi.

In Ho-Chi-Minh -Stadt gibt es einige MSG-Produkte, die wie folgt verpackt sind:

„Oji – Star MSG“: Auf der Verpackung steht: Nam Phong Production – Packaging – Processing – Trading and Service Company Limited, Anschrift: 114 Le Loi, Ward 4, Go Vap District.

„Meizan MSG“: Angaben auf der Verpackung: verpackt in Vietnam von: Nam Duong International Food Co., Ltd., Adresse: Lot C20a-3, Road 14, Hiep Phuoc Industrial Park, Hiep Phuoc Commune, Nha Be District, Ho Chi Minh City.

Bei allen oben genannten Produkten sind keine klaren Angaben zu ihrer Herkunft zu finden. Es gibt keine Informationen über den Namen und die Adresse der Organisation oder Einzelperson, die das MSG hergestellt hat, bevor es aufgeteilt und verpackt wurde.

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Auf der Verpackung des Produkts „Meizan“ MSG gibt es keine eindeutigen Angaben zur Herkunft der Ware. Foto: Gesundheit und Leben

Untersuchungen zufolge sind diese Unternehmen keine direkten MSG-Hersteller in Vietnam. Es ist unklar, woher diese Unternehmen das MSG für die Verpackung beziehen und wer der Hersteller ist, der das MSG vor der Verpackung in diese Produkte herstellt.

Risiken durch MSG unbekannter Herkunft

Im Kontext eines gemischten Marktes aus Gewürzen und Lebensmitteln müssen Verbraucher vor dem Kauf besonders auf die Qualität und Herkunft der Produkte achten, denn Produkte ohne Qualitätsgarantie können gesundheitsschädlich sein.

Laut Dr. Nguyen Thi Huong Lan, Dozentin der Abteilung für Ernährung und Lebensmittelsicherheit an der Medizinischen Universität Hanoi und Leiterin der Abteilung für Ernährung am Allgemeinen Krankenhaus Xanh Pon, sind Lebensmittel und Gewürze wichtige Dinge, die wir täglich essen. Wenn wir versehentlich unzuverlässige Produkte von schlechter Qualität kaufen, wirkt sich dies negativ auf unsere Gesundheit aus. Viele vietnamesische Verbraucher haben jedoch nicht die Angewohnheit, vor dem Kauf sorgfältig die Herkunft und Quelle des Produkts zu prüfen. Der Verzehr von Lebensmitteln und Gewürzen, deren Qualität nicht gewährleistet ist, kann entweder sofort oder langfristig schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Daher sollten Verbraucher die Informationen auf der Produktverpackung sorgfältig prüfen und das Produkt vor dem Kauf genau verstehen, um ihre Rechte und ihre Gesundheit und die ihrer Familien zu schützen, insbesondere bei Lebensmitteln und Gewürzen.

MSG-Pulver unbekannter Herkunft und Herkunft ist nicht nur gesundheitsschädlich für die Verbraucher, sondern stört auch den Markt und beeinträchtigt seriöse Hersteller und das inländische Investitionsumfeld.

Die weite Verbreitung von MSG, nicht nur auf Märkten und in Lebensmittelgeschäften, sondern auch in offiziellen Vertriebskanälen wie Supermärkten, zeigt eine Lücke in der Kontrolle der Waren auf dem Markt. Die Behörden müssen schnell eingreifen und die Situation gründlich in den Griff bekommen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, den Markt zu stabilisieren und die Rechte der seriösen Hersteller zu wahren.

Informationen zur Produktverpackung, auf die Verbraucher achten müssen

Untersuchungen zufolge müssen Produktetiketten von verpackten und geteilten MSG-Produkten die folgenden Vorschriften erfüllen:

Gemäß Absatz 1, Artikel 10, Absatz 6, Artikel 12 des Dekrets 43/2017/ND-CP vom 14. April 2017 der Regierung (1) über Produktetiketten:

1. Auf den Produktetiketten müssen folgende Informationen angegeben sein:

a) Warenbezeichnung;

b) Name und Anschrift der für die Waren verantwortlichen Organisation oder Einzelperson;

c) Ursprung der Waren;

6. Falls eine Organisation oder Einzelperson das Produkt zusammenstellt, verpackt oder abfüllt, muss das Etikett den Namen und die Adresse der Organisation oder Einzelperson enthalten, die das Produkt zusammenstellt, verpackt oder abfüllt, sowie den Namen oder Namen und die Adresse und andere Informationen der Organisation oder Einzelperson, die das Produkt vor der Herstellung, Verpackung oder Abfüllung des Produkts herstellt, sofern dies von dieser Organisation oder Einzelperson gestattet wurde.

Gemäß Klausel 3, Artikel 6 des Rundschreibens Nr. 05/2019/TT-BKHCN vom 26. Juni 2019 des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie (2) mit Einzelheiten zur Umsetzung von Klausel 6, Artikel 12 des Dekrets Nr. 43/2017/ND-CP:

Waren dürfen nur dann geteilt, zum Verpacken und Abfüllen umgefüllt werden, wenn dies von der Organisation oder Einzelperson, die die Waren herstellt, gestattet ist und die vom Hersteller auf dem Originaletikett angegebene Qualität gewährleistet sein muss.

Beispielsweise das Ermöglichen einer Teilung, das Umfüllen zur Verpackung, das Abfüllen gemäß Vertrag.

Bei Waren, die geteilt oder zum Verpacken oder Abfüllen umgefüllt werden, müssen auf dem Etikett der Name und die Adresse der Organisation oder Person angegeben sein, die die Waren verpackt oder abfüllt, sowie der Name und die Adresse der Organisation oder Person, die die Waren vor dem Verpacken oder Abfüllen produziert.

Darüber hinaus legt Absatz 1, Artikel 10 des Rundschreibens 24/2019/TT-BYT des Gesundheitsministeriums vom 30. August 2019 (3) über die Handhabung und Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen folgende Anforderungen für das Teilen, Umfüllen, Abfüllen, Umverpacken und Mischen von Lebensmittelzusatzstoffen fest:

„Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Organisation oder Person, die das Produkt herstellt oder dafür verantwortlich ist, geteilt, umgefüllt, abgefüllt oder neu verpackt werden.“

Informationen zum Warenursprung werden gemäß den Bestimmungen von Klausel 7, Artikel 1 des Regierungserlasses Nr. 111/2021/ND-CP vom 9. Dezember 2021 (4) zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Regierungserlasses Nr. 43/2017/ND-CP vom 14. April 2017 zur Produktkennzeichnung umgesetzt:

1. Organisationen und Einzelpersonen, die Waren produzieren, exportieren und importieren, müssen den Ursprung ihrer Waren selbst bestimmen und aufzeichnen, um Ehrlichkeit, Genauigkeit und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Ursprung exportierter und importierter Waren, in Vietnam produzierter Waren oder internationaler Verpflichtungen, an denen Vietnam beteiligt ist, sicherzustellen.

2. Der auf dem Etikett angegebene Warenursprung wird durch einen der folgenden Sätze angezeigt: „hergestellt in“, „hergestellt in“, „Herstellungsland“, „Ursprung“, „hergestellt von“, „Produkt aus“ zusammen mit dem Namen des Landes oder Gebiets, in dem die Waren hergestellt oder gemäß dem Gesetz über den Warenursprung angegeben werden.

3. Kann der Ursprung der Waren gemäß Absatz 1 dieses Artikels nicht bestimmt werden, ist der Ort anzugeben, an dem die letzte Phase der Warenfertigstellung erfolgt. Dies erfolgt durch eine der folgenden Formulierungen oder eine Kombination von Formulierungen, die die Phase der Warenfertigstellung angeben: „zusammengebaut in“, „abgefüllt in“, „gemischt in“, „fertiggestellt in“, „verpackt in“, „etikettiert in“ zusammen mit dem Namen des Landes oder Gebiets, in dem die letzte Phase der Warenfertigstellung erfolgt.

(Laut: Gesundheit und Leben)