Dementsprechend regelt Rundschreiben Nr. 71 die Gebiete neu, in denen die Gebühr für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern erhoben wird. Anstelle von drei Gebieten gibt es nun zwei Gebiete. Gebiet I umfasst: Hanoi- Stadt, Ho-Chi-Minh-Stadt, einschließlich aller Gemeinden und Bezirke der Stadt, unabhängig von Innenstadt oder Vororten, mit Ausnahme von Sonderzonen auf Provinzebene. Gebiet II umfasst Sonderzonen auf Provinzebene in Gebiet I und anderen Provinzen sowie zentral verwaltete Städte außerhalb von Gebiet I.
Im Rundschreiben Nr. 71 ist Folgendes klar festgelegt: Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz und Wohnsitz in einem beliebigen Gebiet müssen für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern Gebühren gemäß den für dieses Gebiet geltenden Gebührensätzen entrichten. Organisationen und Einzelpersonen, die bei Auktionen für Fahrzeugkennzeichen den Zuschlag erhalten, müssen für die Ausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern Gebühren gemäß den Gebührensätzen des Gebiets entrichten, in dem die Organisation oder Einzelperson die versteigerten Fahrzeugkennzeichen gemäß dem Gesetz über die Fahrzeugzulassung und die Nummernschilder von Kraftfahrzeugen registrieren und ausstellen möchte.
Quelle: https://baodanang.vn/quy-dinh-lai-khu-vuc-ap-dung-muc-thu-le-phi-cap-chung-nhan-dang-ky-bien-so-phuong-tien-giao-thong-3265148.html
Kommentar (0)