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Neue Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Strafvollstreckung

Việt NamViệt Nam07/11/2023

Im Namen des Politbüros unterzeichnete und erließ Truong Thi Mai, ständiges Mitglied des Sekretariats, die Verordnung Nr. 132-QD/TW (Verordnung Nr. 132) (vom 27. Oktober 2023) zur Machtkontrolle, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Hinrichtungen. Die Vietnam News Agency stellt den vollständigen Text der Verordnung Nr. 132 hiermit vor.

KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen

1. Diese Verordnung regelt die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren (als Prozesstätigkeiten bezeichnet), Vollstreckung von Urteilen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Vollstreckung von Urteilen (als andere damit verbundene Tätigkeiten bezeichnet).

2. Diese Regelung gilt für Parteikomitees, Parteiorganisationen, Parteimitglieder, zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen (kollektiv als zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bezeichnet) bei der Leitung, Anleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.

Panorama der Abschlusssitzung der 8. Zentralkonferenz, 13. Semester, Morgen des 8. Oktober 2023. Foto: Phuong Hoa/VNA

Artikel 2. Auslegung von Begriffen

In dieser Verordnung werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt:

1. Zu den Tätigkeiten im Bereich Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckung gehören: Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, Einleitung, Untersuchung, Verfolgung und Verhandlung von Strafverfahren; Beilegung von Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren; Prüfung und Entscheidung über die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen vor Gericht; Vollstreckung von Gerichtsurteilen und -entscheidungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren, Bearbeitung von Verwaltungsverstößen und Urteilsvollstreckung.

2. Weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen (sonstige damit verbundene Tätigkeiten) umfassen: Schätzung, Vermögensbewertung, Ausschreibung, Versteigerung; Beglaubigung, Authentifizierung; Dolmetschen, Übersetzen; Verteidigung, Rechtshilfe, Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten; Mediation, Dialog vor Gericht; Gerichtsvollzieher, Koordinierung der Vollstreckung von Urteilen, Amnestie; Rechtshilfe und sonstige internationale Zusammenarbeit; Beilegung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen; Schutz von Hinweisgebern, Zeugen, Opfern und anderen Prozessbeteiligten.

3. Die Befugnis zur Führung und Vollstreckung von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen besteht in der Befugnis von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie andere damit verbundene Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates zu leiten, zu lenken und durchzuführen.

4. Unter Ausnutzung der eigenen Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen versteht man die Handlung einer Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei die ihr zugewiesene Position und Macht ausgenutzt wird, um bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten öffentliche Pflichten zu verletzen (die zugewiesenen Aufgaben oder Pflichten nicht zu erfüllen).

5. Missbrauch von Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen ist die Handlung einer Agentur, Organisation oder Person, die befugt ist, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei sie Position und Macht dazu nutzt, Dinge zu tun, die über den ihr zugewiesenen Rahmen der Position und Macht hinausgehen.

6. Machtmissbrauch bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen liegt vor, wenn eine Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, die die ihr zugewiesene Befugnis übersteigt, oder wenn sie bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten gegen öffentliche Pflichten verstößt.

7. Korruption bei Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen liegt vor, wenn eine Person, die eine Position und Autorität bei der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten innehat, ihre Position und Autorität ausnutzt, missbraucht und ihre Macht zum persönlichen Vorteil missbraucht.

8. Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen ist ein Akt der Herabwürdigung der politischen Ideologie, der Ethik und des Lebensstils, ein Verstoß gegen Vorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethische Standards und Verhaltenskodizes sowie ein Versagen bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei und der Gesetze des Staates.

9. Die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten besteht in der Anwendung von Mechanismen und Maßnahmen zur Gewährleistung der strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Grundsätze, Arbeitsvorschriften, Vorschriften, Berufsabläufe, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates; die Verhütung, Aufdeckung, Unterbindung und Behandlung von Verstößen, der Ausnutzung von Vorteilen, dem Missbrauch von Positionen und Befugnissen, dem Missbrauch von Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

10. Zu den Familienangehörigen zählen Ehemann (Ehefrau); leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, Mutter, direkter Betreuer; leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, Mutter, direkter Betreuer des Ehemanns (der Ehefrau); leibliche Kinder, Adoptivkinder, Schwiegertochter, Schwiegersohn; leibliche Brüder und Schwestern; leibliche Brüder und Schwestern des Ehemanns (der Ehefrau).

11. Zu den Verwandten zählen Menschen mit familiären Beziehungen, Großeltern väterlicherseits, Urgroßeltern väterlicherseits, Onkel väterlicherseits, Tanten väterlicherseits, Tanten väterlicherseits sowie Nichten und Neffen.

Artikel 3. Grundsätze der Machtkontrolle, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Gewährleistung einer zentralisierten, einheitlichen, engen und umfassenden Führung und Leitung der Partei; Überwachung der Behörden und gewählten Vertreter, der Vietnamesischen Vaterländischen Front , der Strafverfolgungsbehörden, der gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes hinsichtlich der Prozessführung, der Vollstreckung von Urteilen und anderer damit verbundener Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.

2. Stellen Sie sicher, dass alle Macht durch Mechanismen streng kontrolliert und an Verantwortlichkeiten gebunden ist. Mit Macht geht Verantwortung einher; je höher die Macht, desto größer die Verantwortung.

3. Gewährleistung der Unabhängigkeit, Objektivität, Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Arbeitsregeln, beruflichen Verfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

4. Gewährleistung von Öffentlichkeit und Transparenz im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates.

5. Alle Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten rechtzeitig erkennen, verhindern und streng behandeln, ohne verbotene Bereiche und ohne Ausnahmen.

6. Halten Sie sich an die Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie an die einschlägigen Gesetze.

Artikel 4. Inhalt der Machtkontrolle, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Kontrollieren Sie die Führung, Leitung und Organisation der Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates sowie der Arbeit zur Korruptions- und Negativitätsbekämpfung bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Kontrolle der Erfüllung der Pflichten und Befugnisse von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei der Leitung, Steuerung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

Artikel 5. Methoden zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Führen, leiten und beraten Sie bei der Entwicklung, Verkündung und Umsetzung von Parteirichtlinien und -vorschriften, staatlichen Gesetzen, Arbeitsvorschriften, beruflichen Verfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Führen, lenken und implementieren Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und andere Maßnahmen zur Machtkontrolle, Verhinderung von Verstößen, Korruption und Negativität; lösen Sie Petitionen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckungen von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; führen Sie Selbstinspektion, Aufdeckung, Verhinderung und Behandlung von Verstößen, Korruption und Negativität innerhalb von Agenturen und Organisationen durch, die befugt sind, Rechtsstreitigkeiten zu führen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Aktivitäten durchzuführen.

3. Die Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen zur Durchführung von Strafverfolgungen, zur Vollstreckung von Urteilen und zu anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen leiten, anleiten und ausrichten; den Organisationsapparat und das Personal dieser Behörden aus Kadern, Parteimitgliedern, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes aufbauen und vervollkommnen.

4. Die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse zu prüfen, zu beaufsichtigen, zu untersuchen, zu kontrollieren und zu überwachen; die Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der beruflichen Verfahren, der ethischen Standards und der Verhaltenskodizes; die Beilegung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden und Denunziationen; und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Beendigung und Behandlung von Verstößen, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates.

5. Leiten und leiten Sie die Bearbeitung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Fordern Sie die Inspektion, Prüfung und Überprüfung von Entscheidungen zuständiger Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates an.

KAPITEL II - MACHTKONTROLLE, VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND NEGATIVITÄT IN RECHTSSTREITIGKEITEN UND DURCHSETZUNGSAKTIVITÄTEN

Artikel 6. Handlungen, die sich ausnutzen, Position, Macht, Macht missbrauchen, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten

1. Bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten die Leitung, Leitung, Beratung und Ausgabe von Dokumenten übernehmen, die den Richtlinien und Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen.

2. Nichtumsetzung oder unsachgemäße oder unvollständige Umsetzung der Politik und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethischen Standards, Verhaltenskodizes, Pflichten und des öffentlichen Dienstes des Staates bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.

3. Mangelnde Verantwortung, laxe Führung und Verwaltung führen zu Verstößen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

4. Vertuschen, Dulden, Unterstützen und unsachgemäßer Umgang mit Verstößen, Ausnutzen, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

5. Sich entgegen den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen in die Prozessführung, Urteilsvollstreckung und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten einzumischen, sie zu behindern oder zu beeinflussen, sowie die Inspektions-, Aufsichts- und Prüfungstätigkeit von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Beratungs- und Unterstützungsorganen der Partei und Funktionsorganen und die Aufsichtstätigkeit von gewählten Organen und Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes in Bezug auf Prozessführung, Urteilsvollstreckung und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten zu beeinträchtigen.

6. Untergebene anweisen oder zwingen, Vorschriften und berufliche Verfahren zu verheimlichen, nicht zu melden, falsch zu melden, nicht umzusetzen oder nicht ordnungsgemäß umzusetzen, was zu falschen Ergebnissen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, der Einleitung von Strafverfolgungen, Ermittlungen, Strafverfolgungen, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten führt.

7. Vorsätzliches Unterlassen des Empfangs oder der Lösung oder des Empfangs oder der Lösung unter Verletzung gesetzlicher Bestimmungen, Informationen über Straftaten, Einreichung von Klagen zur Lösung von Verwaltungsfällen, Zivilverfahren, Anträgen zur Lösung von Zivilsachen, Insolvenzen und Vollstreckungen von Urteilen.

8. Verheimlichen, Verfälschen, Weglassen oder Weitergeben von Informationen über Straftaten oder Fälschen von Aufzeichnungen und Dokumenten oder illegales Vernichten von Beweismitteln.

9. Erlass von Entscheidungen über die Strafverfolgung oder Nichtverfolgung eines Falles, Entscheidungen über die Strafverfolgung eines Angeklagten oder über die Nichterteilung von Entscheidungen über die Strafverfolgung eines Angeklagten, Entscheidungen über die Bestätigung oder Aufhebung von Entscheidungen über die rechtswidrige Strafverfolgung eines Angeklagten, die Nichtverfolgung eines Schuldigen oder die Nichtverfolgung eines Unschuldigen oder der Erlass rechtswidriger Urteile oder Entscheidungen.

10. Entscheidung über die Anwendung, Änderung oder Aufhebung von Präventivmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen oder gerichtlichen Maßnahmen, die Änderung des Straftatbestands oder der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der straf- oder zivilrechtlichen Haftung, die vorübergehende Aussetzung oder Einstellung der Beilegung eines Falles oder Vorfalls, die Übertragung eines Falles, die rechtswidrige Zusammenlegung oder Trennung von Fällen.

11. Folterung, Nötigung, Herbeiführung oder Leitung oder Organisation der Kollusion einer beschuldigten Person; Zwang oder Andeutung einer Partei oder eines anderen Verfahrensbeteiligten zur Bereitstellung von Dokumenten, Aussagen oder Präsentationen, die nicht objektiv oder wahrheitsgemäß sind.

12. Gesetzeswidriges Verzögern oder Verlängern der Frist für die Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten; vorsätzliches Vermeiden oder Verlängern der Frist für die Bereitstellung der für die Schätzung oder Bewertung angeforderten Dokumente oder Bereitstellung falscher Dokumente; gesetzwidriges Durchführen einer Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten oder gesetzwidriges Verweigern des Durchführens einer Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten.

13. Ausnutzung des Rechts, eine Schätzung oder eine Immobilienbewertung anzufordern, des Rechts, die Bereitstellung von Aufzeichnungen und Dokumenten anzufordern, oder des Rechts, Fallakten zur weiteren Untersuchung zurückzugeben, des Rechts, das Urteil zur erneuten Untersuchung aufzuheben, des Rechts auf Berufung, Überprüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Rechts, eine Erklärung des Urteils anzufordern, um den Prozess der Lösung des Falls, des Vorfalls oder der Vollstreckung des Urteils zum persönlichen Vorteil zu verzögern.

14. Vorschläge und Entscheidungen zur Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung von Gefängnisstrafen, zur Befreiung oder Verkürzung der Vollstreckung von Gefängnisstrafen, zur vorzeitigen bedingten Entlassung von Gefangenen, zur Verkürzung der Bewährungszeit von Personen, die eine Bewährungsstrafe verbüßen, sowie zur Prüfung und Unterbreitung einer rechtswidrigen Amnestie.

15. Vorsätzliche Vollstreckung eines Urteils entgegen dem Inhalt eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses oder Unterlassung der Vollstreckung eines Urteils, Verzögerung oder Verlängerung der Frist zur Beilegung der rechtswidrigen Vollstreckung eines Urteils; Entscheidung über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, vorübergehenden Notfallmaßnahmen, Zwangsvollstreckung eines Urteils, Absprache mit einer Bewertungseinheit oder einer Immobilienauktionseinheit, um Käufer zu beschränken, Preise zu unterdrücken oder die Preise rechtswidrig vollstreckter Vermögenswerte zu senken.

16. Vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Versiegelung, Entsiegelung, Beschlagnahme von Vermögenswerten, das Einfrieren von Konten, die Beschlagnahme, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln, vorübergehend einbehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen.

17. Rechtswidrige Behinderung der Tätigkeit von Verteidigern, Beschützern der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessparteien; Selbstverteidigung, Anforderung eines Verteidigers, Schutz legitimer Rechte und Interessen oder Ausübung des Beschwerde-, Anzeigerechts und anderer Rechte von Opfern, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, Prozessparteien, Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, und Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.

18. Konsultation, Kontaktaufnahme, Annäherung oder Behandlung von Angelegenheiten, die nicht den Vorschriften über Besuche, Treffen und Kommunikation mit Angeklagten und Gefangenen entsprechen; Verursachen von Ärger oder Belästigung gegenüber Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Opfern, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Prozessparteien oder deren Verwandten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven.

19. Ausnutzung von Arbeiten im Zusammenhang mit Staatsgeheimnissen oder Arbeitsgeheimnissen zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven; Anordnung oder Bereitstellung oder Offenlegung von Informationen, Aufzeichnungen und Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall oder Vorfall, der gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze verstößt.

20. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität zur Aneignung von Eigentum; Ausnutzung des Einflusses auf Personen mit Positionen und Machtbefugnissen oder Fälschung von Arbeitsergebnissen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten Vorteile zu verschaffen.

21. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität, um illegale Handlungen oder Entscheidungen durchzusetzen oder zu legalisieren oder um persönliche Angelegenheiten in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu regeln.

22. Annahme von Geschenken (materiellen oder immateriellen Vorteilen) in jeglicher Form, um gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze zu verstoßen; Gewährung von Geschenken (direkt oder indirekt in jeglicher Form), um kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu beeinflussen oder zu beeinflussen, Verfälschung der Ergebnisse der Handhabung von Informationen über Verbrechen, Strafverfolgung, Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

23. Vorsätzliches Zulassen, dass Verwandte und andere Angehörige die eigene Arbeitsposition, den eigenen Titel oder die eigene Autorität zum persönlichen Vorteil ausnutzen oder sich an der Verteidigung oder der Bereitstellung von Rechtsberatung in einem Fall oder einer Angelegenheit beteiligen, die man selbst zu lösen hat oder direkt löst.

24. Vorsätzliches Unterlassen, Unterlassen, Nichtumsetzen, Unterlassen, fehlerhaftes Umsetzen oder Behindern der Lösung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen, Anträgen bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

25. Offenlegung von Informationen, Bedrohung, Vergeltung oder Unterdrückung von Personen, die Empfehlungen abgeben, reflektieren, denunzieren, Beschuldigungen erheben, berichten oder Informationen zu korrupten und negativen Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der zugewiesenen Leitung und Verantwortung bereitstellen.

26. Bedrohung, Vergeltung, Unterdrückung oder Bestechung von Personen, die während der Klärung von Fällen, Vorfällen oder der Vollstreckung von Urteilen Verbrechen, Korruption oder negative Handlungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Familienmitglieder melden.

27. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität bei der Anwendung beruflicher Maßnahmen zur Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Organisationen und Einzelpersonen; illegale Verwendung von Informationen und Dokumenten, die im Rahmen beruflicher Maßnahmen gesammelt wurden.

28. Handlungen, die die Ausnutzung von Vorteilen, den Missbrauch von Positionen, Macht, Macht, Korruption und andere negative Handlungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates darstellen.

Artikel 7. Verantwortung der Parteikomitees und -organisationen bei der Kontrolle der Macht, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen

Im Rahmen der zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse müssen Parteikomitees und -organisationen die Umsetzung der folgenden Inhalte leiten und anleiten:

1. Beratung bei der Entwicklung, Institutionalisierung und strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie der staatlichen Gesetze zu Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; strikte Umsetzung von Mechanismen zur Machtkontrolle, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.

2. Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethische Standards und Verhaltenskodizes überprüfen, ändern, ergänzen, vervollkommnen und strikt umsetzen; Unabhängigkeit, Objektivität und Einhaltung der Gesetze durch Ermittler, Staatsanwälte, Richter, Vollstreckungsbeamte und andere zuständige Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten sicherstellen.

3. Beschlüsse, Aufforderungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten strikt umzusetzen; Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und bei rechtswidrigen Schlussfolgerungen unverzüglich aufzuheben oder zu ändern; die zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen aufzufordern, ihnen zu empfehlen und dagegen zu protestieren, unbegründete und rechtswidrige Handlungen, Entscheidungen und Schlussfolgerungen zu überprüfen.

4. Anfragen, Empfehlungen, Überlegungen, Berichte, Beschwerden, Anzeigen, Beschuldigungen und Informationen von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten entgegennehmen, lösen und umgehend und gemäß den Vorschriften darauf reagieren.

5. Schützen und belohnen Sie rechtzeitig diejenigen, die Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten entdecken, reflektieren, melden, anprangern, informieren, informieren und darüber informieren. Gehen Sie streng mit Fällen um, in denen Reflexion, Petition, Beschwerde und Denunziation ausgenutzt werden, um den Ruf von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen zu verleumden, zu verzerren und zu schädigen.

6. Führen Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, den Aufbau einer Kultur der Integrität und andere Maßnahmen durch, um Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verhindern.

7. Inspektion, Überwachung, Kontrolle und Prüfung; Stärkung der Rolle, Verantwortung und Wirksamkeit der Strafverfolgung und Überwachung der Justiztätigkeiten der Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen; Stärkung und Verbesserung der Wirksamkeit der Aufsicht durch Behörden und gewählte Vertreter, die Vietnamesische Vaterlandsfront, Strafverfolgungsbehörden, gesellschaftspolitische Organisationen und das Volk über Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit verbundene Tätigkeiten; direkte Inspektion, Überwachung, unverzügliche Erkennung und strenge Behandlung von Parteiorganisationen, Parteimitgliedern und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften von Artikel 6 dieser Verordnung verstoßen, diese ausnutzen, ihre Positionen und Befugnisse missbrauchen, ihre Macht missbrauchen, Korruption und negative Handlungen begehen. Leitung, Anleitung, Schaffung günstiger Bedingungen für die Aktivitäten und strikte Umsetzung der Anforderungen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Inspektions-, Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsteams.

8. Leitung der Aktivitäten der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Durchführung von Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; Eintreten für die Behandlung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Beantragung von Inspektionen, Prüfungen und Überprüfungen der Entscheidungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten, wenn Informationen, Anfragen, Empfehlungen, Beschwerden und Anzeigen auf der Grundlage der Parteivorschriften und der Gesetze des Staates vorliegen.

9. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Verordnung genannten Handlungen nicht durch.

Artikel 8. Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und der Mitglieder des Führungskollektivs der zuständigen Behörden und Organisationen, die Strafverfolgungs- und Urteilsvollstreckungstätigkeiten durchführen und andere damit verbundene Tätigkeiten ausüben

1. Die zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse bei der Leitung, Führung, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen korrekt und vollständig erfüllen.

2. Seien Sie ein Vorbild bei der strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der beruflichen Verfahren, der ethischen Standards und des Verhaltenskodexes; der Vorschriften über verbotene Handlungen und verbotene Handlungen von Kadern, Parteimitgliedern, Beamten, öffentlichen Angestellten, Richtern, Volksgutachtern, Staatsanwälten, Ermittlern, Gerichtsvollziehern, Vorgesetzten und anderen zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; seien Sie verantwortlich für die Vorbildfunktion, Selbstkritik, Kritik, die Aufrechterhaltung moralischer Qualitäten, einen ehrlichen, sauberen, unparteiischen, objektiven und fairen Lebensstil bei der Erfüllung öffentlicher Pflichten und andere Maßnahmen zur Kontrolle der Macht und zur Verhinderung von Korruption und Negativität.

3. Sie dürfen Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Aktivitäten sowie Inspektions-, Überwachungs-, Untersuchungs- und Prüfungsaktivitäten in diesem Bereich nicht behindern, beeinflussen oder unrechtmäßig beeinträchtigen.

4. Führen Sie regelmäßig Selbstinspektionen und -aufsichten durch, um Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der Verwaltung und Verantwortung umgehend zu erkennen, zu korrigieren und strikt zu behandeln.

5. Übernehmen Sie die direkte Verantwortung für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in der Ihnen zugewiesenen Einheit für die direkte Verwaltung und Verantwortung.

6. Als Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, als Leiter einer Behörde, einer Organisation und als Manager, der für das jeweilige Gebiet verantwortlich ist, sind Sie für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, der Behörde, der Organisation und in dem Bereich verantwortlich, der Ihnen zur Leitung und Verantwortung zugewiesen ist.

7. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Verordnung genannten Handlungen nicht durch.

Artikel 9. Verantwortlichkeiten der Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen mit der Befugnis zur Strafverfolgung, Urteilsvollstreckung und anderen damit verbundenen Tätigkeiten

1. Führen, leiten und erfüllen Sie die in Artikel 7 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten. Führen Sie gleichzeitig die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 7 und Artikel 8 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten strikt durch.

2. Als Führungskraft ist er für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und negative Handlungen im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, in der Parteibehörde oder in einer Organisation, die in seinen Verwaltungs- und Verantwortungsbereich fällt, verantwortlich. In Fällen, in denen einem Stellvertreter oder Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Parteibehörde oder der Organisation die direkte Leitung und Verantwortung übertragen wurde, trägt er die Mitverantwortung. In der Einheit, der er die direkte Leitung und Verantwortung übertragen hat, ist er direkt für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und negative Handlungen verantwortlich.

Artikel 10. Verantwortlichkeiten der zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten

1. Erfüllen Sie die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 7, Artikel 8 genannten Aufgaben und erfüllen Sie gleichzeitig, abhängig von der ausgeübten Position, die in Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6, Artikel 8 dieser Verordnung genannten Aufgaben.

2. Er ist gegenüber dem Gesetz und dem Parteikomitee, der Parteiorganisation und der Führung der Behörde, Organisation oder Einheit für seine Handlungen und Entscheidungen verantwortlich. Er weigert sich aktiv, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und sich an anderen damit verbundenen Aktivitäten in den durch das Gesetz über Verfahren, die Vollstreckung von Urteilen und andere einschlägige Gesetze vorgeschriebenen Fällen zu beteiligen.

3. Befolgen Sie die Anweisungen, Kontrollen, Aufsichten und Prüfungen des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Agenturen, Organisationen, Einheiten, Führungskollektive und der zuständigen Leiter und setzen Sie das vorgeschriebene Informations- und Arbeitsberichtssystem strikt um.

KAPITEL III - UMGANG MIT VERSTÖSSEN

Artikel 11. Umgang mit Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität

1. Organisationen und Einzelpersonen, die ihre Positionen und Befugnisse verletzen, ausnutzen, missbrauchen, Macht missbrauchen, Korruption begehen oder sich in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten negativ verhalten, müssen gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und den Vorschriften von Behörden, Organisationen und Einheiten streng behandelt werden.

Verstöße, Macht- und Amtsmissbrauch, Korruption und Negativität, die nicht durch Vorschriften geregelt sind, werden auf der Grundlage der Satzung und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates sowie der Satzungen und Vorschriften von Massenorganisationen gehandhabt.

Im Falle einer Disziplinarmaßnahme, die jedoch als notwendig erachtet wird, muss die zuständige Behörde den Verstoßenden entschieden von seiner aktuellen Arbeitsstelle versetzen, ersetzen, seines Amtes entheben, entlassen, zurücktreten lassen und ihm keine Arbeit im Zusammenhang mit Prozessführung, Urteilsvollstreckung und anderen damit verbundenen Tätigkeiten zuweisen. Richterstellen, Stellen zur Unterstützung der Justiz sowie Stellen in Behörden und Organisationen mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Prozessführung und Urteilsvollstreckung müssen widerrufen und nicht wiederbesetzt werden.

2. Bei Verstößen, die eine strafrechtliche Verfolgung erforderlich machen, ist der Fall an die zuständige Behörde zur Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu übergeben. Es ist strengstens untersagt, den Fall für die interne Bearbeitung zurückzuhalten.

Artikel 12. Umgang mit Verantwortlichkeiten bei Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität

1. Für Organisationen:

Parteikomitees und -organisationen, die im Rahmen ihrer Verantwortung und Autorität bei der Führung und Leitung Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität zulassen, werden gemäß den Parteivorschriften behandelt.

2. Für die Leiter der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen, Organisationen und Einheiten:

– Leiter, Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und kollektive Leiter von Behörden, Organisationen und Einheiten, die bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten in Behörden, Organisationen und Einheiten Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität begehen, werden im Rahmen der ihnen zur direkten Leitung und Verantwortung zugewiesenen Arbeit gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und den Vorschriften der Behörden, Organisationen und Einheiten behandelt.

- Es wird eine erhöhte Verantwortung in Betracht gezogen, wenn Verstöße, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Macht, Macht, Korruption oder Negativität festgestellt werden, ohne dass innerhalb der Autorität die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Folgen von Verstößen unverzüglich zu verhindern, zu bewältigen und zu beheben, oder wenn nicht unverzüglich gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen Meldung erstattet wird.

- Được xem xét loại trừ trách nhiệm trong trường hợp không thể biết hoặc đã áp dụng các biện pháp cần thiết theo thẩm quyền để phòng ngừa, ngăn chặn hành vi vi phạm, lợi dụng, lạm dụng chức vụ, quyền hạn, lạm quyền, tham nhũng, tiêu cực trong hoạt động tố tụng, thi hành án và các hoạt động khác có liên quan.

- Được xem xét miễn, giảm trách nhiệm trong trường hợp chủ động phát hiện và đã áp dụng các biện pháp cần thiết theo thẩm quyền để ngăn chặn, xử lý, khắc phục hậu quả hoặc báo cáo cấp có thẩm quyền xử lý, khắc phục hậu quả của hành vi vi phạm, lợi dụng, lạm dụng chức vụ, quyền hạn, lạm quyền, tham nhũng, tiêu cực; hoặc trong trường hợp có căn cứ chứng minh bản thân không đồng ý với nghị quyết, quyết định, kết luận, mệnh lệnh trái quy định của Đảng, pháp luật của Nhà nước của tập thể, hoặc của người đứng đầu cấp uỷ, tổ chức đảng, cơ quan, tổ chức, đơn vị.

- Được xem xét miễn hoặc giảm hình thức kỷ luật nếu chủ động xin thôi giữ chức vụ, từ chức, xin nghỉ công tác trước khi cơ quan có thẩm quyền phát hiện, xử lý, trừ trường hợp bị truy cứu trách nhiệm hình sự.

CHƯƠNG IV - ĐIỀU KHOẢN THI HÀNH

Điều 13. Tổ chức thực hiện

1. Quân ủy Trung ương, Đảng ủy Công an Trung ương, Ban cán sự đảng Tòa án nhân dân tối cao, Ban cán sự đảng Viện Kiểm sát nhân dân tối cao , Ban cán sự đảng Bộ Tư pháp, Đảng đoàn Liên đoàn Luật sư Việt Nam, Đảng đoàn Hội Luật gia Việt Nam, tỉnh ủy, thành ủy trực thuộc Trung ương và các cấp ủy, tổ chức đảng có liên quan lãnh đạo, chỉ đạo việc quán triệt, cụ thể hóa, tổ chức thực hiện nghiêm túc, có hiệu quả Quy định này.

2. Đảng đoàn Quốc hội, Ban cán sự đảng Chính phủ, Ban cán sự đảng Tòa án nhân dân tối cao, Ban cán sự đảng Viện Kiểm sát nhân dân tối cao và các cấp ủy, tổ chức đảng liên quan lãnh đạo, chỉ đạo rà soát, sửa đổi, bổ sung, ban hành các văn bản pháp luật liên quan đến hoạt động tố tụng, thi hành án và các hoạt động khác có liên quan, bảo đảm chặt chẽ, đồng bộ, thống nhất với Quy định này, không để sơ hở để bị lợi dụng, lạm dụng chức vụ, quyền hạn, lạm quyền, tham nhũng, tiêu cực.

3. Ủy ban Kiểm tra Trung ương, Đảng đoàn Quốc hội, Ban cán sự đảng Chính phủ, Ban cán sự đảng Thanh tra Chính phủ, Ban cán sự đảng Kiểm toán Nhà nước, Đảng đoàn Mặt trận Tổ quốc Việt Nam lãnh đạo, chỉ đạo rà soát, sửa đổi, tham mưu hoàn thiện, nâng cao hiệu quả cơ chế kiểm tra, giám sát của Đảng, thanh tra, kiểm toán, giám sát của cơ quan và đại biểu dân cử, Mặt trận Tổ quốc, các tổ chức chính trị - xã hội, Nhân dân và các cơ quan hành pháp đối với hoạt động tố tụng, thi hành án và các hoạt động khác có liên quan.

4. Ban Nội chính Trung ương chủ trì, phối hợp với Ủy ban Kiểm tra Trung ương và các cấp ủy, tổ chức đảng có liên quan theo dõi, đôn đốc, kiểm tra, giám sát việc thực hiện Quy định này; định kỳ sơ kết, tổng kết báo cáo Bộ Chính trị, Ban Bí thư.

Điều 14. Hiệu lực thi hành

Quy định này có hiệu lực từ ngày ký. Trong quá trình thực hiện nếu có vướng mắc hoặc cần sửa đổi, bổ sung thì báo cáo Bộ Chính trị (qua Ban Nội chính Trung ương) xem xét, quyết định.

Laut VNA/Tin Tuc Zeitung


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