KAPITEL I - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung und anwendbare Themen
1. Diese Verordnung regelt die Kontrolle der Macht, die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren (im Folgenden als Prozesstätigkeiten bezeichnet), der Vollstreckung von Urteilen und anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ermittlungen, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen (im Folgenden als andere damit verbundene Tätigkeiten bezeichnet).
2. Diese Regelung gilt für Parteikomitees, Parteiorganisationen, Parteimitglieder, zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen (kollektiv als zuständige Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bezeichnet) bei der Leitung, Anleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.
Panorama der Abschlusssitzung der 8. Zentralkonferenz, Sitzung XIII, Morgen des 8. Oktober 2023. Foto: Phuong Hoa/VNA
Artikel 2. Auslegung von Begriffen
In dieser Verordnung werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt:
1. Zu den Tätigkeiten im Bereich Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckung gehören: Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, Einleitung, Untersuchung, Verfolgung und Verhandlung von Strafverfahren; Beilegung von Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren; Prüfung und Entscheidung über die Anwendung von Verwaltungsmaßnahmen vor Gericht; Vollstreckung von Gerichtsurteilen und -entscheidungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Konkursverfahren, Bearbeitung von Verwaltungsverstößen und Urteilsvollstreckung.
2. Weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen (sonstige damit verbundene Tätigkeiten) umfassen: Schätzung, Vermögensbewertung, Ausschreibung, Versteigerung; Beglaubigung, Authentifizierung; Dolmetschen, Übersetzen; Verteidigung, Rechtshilfe, Schutz der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessbeteiligten; Mediation, Dialog vor Gericht; Gerichtsvollzieher, Koordinierung der Vollstreckung von Urteilen, Prüfung von Amnestie; Rechtshilfe und sonstige internationale Zusammenarbeit; Beilegung von Petitionen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen; Schutz von Hinweisgebern, Zeugen, Opfern und anderen Prozessbeteiligten.
3. Die Befugnis zur Führung und Vollstreckung von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen besteht in der Befugnis von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen sowie andere damit verbundene Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates zu leiten, zu lenken und durchzuführen.
4. Unter Ausnutzung der eigenen Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen versteht man die Handlung einer Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei die ihr zugewiesene Position und Macht ausgenutzt wird, um bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten gegen ihre offiziellen Pflichten zu verstoßen (die zugewiesenen Aufgaben oder Pflichten nicht zu erfüllen).
5. Missbrauch von Position und Macht bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen ist die Handlung einer Agentur, Organisation oder Person, die befugt ist, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, wobei sie Position und Macht dazu nutzt, Dinge zu tun, die über den ihr zugewiesenen Rahmen der Position und Macht hinausgehen.
6. Machtmissbrauch bei Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen liegt vor, wenn eine Behörde, Organisation oder Person mit der Befugnis, Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie andere damit verbundene Aktivitäten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven zu leiten, anzuleiten und umzusetzen, die die ihr übertragene Befugnis übersteigt und bei der Leitung, Leitung und Umsetzung von Rechtsstreitigkeiten und Urteilsvollstreckungen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten gegen öffentliche Pflichten verstößt.
7. Korruption bei Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen liegt vor, wenn eine Person, die eine Position und Autorität bei der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Gerichtsverfahren und der Vollstreckung von Urteilen sowie anderen damit verbundenen Aktivitäten innehat, ihre Position und Autorität ausgenutzt und ihre Macht zum persönlichen Vorteil missbraucht hat.
8. Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen ist ein Akt der Herabwürdigung der politischen Ideologie, der Ethik, des Lebensstils, ein Verstoß gegen Vorschriften, Regeln, berufliche Verfahren, ethische Standards, Verhaltenskodizes und eine unsachgemäße Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei und der Gesetze des Staates.
9. Die Kontrolle der Macht sowie die Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten besteht in der Anwendung von Mechanismen und Maßnahmen zur Gewährleistung der strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Grundsätze, Arbeitsvorschriften, Vorschriften, Berufsabläufe, ethischen Standards und Verhaltenskodizes des Staates; die Verhütung, Aufdeckung, Unterbindung und Behandlung von Verstößen, der Ausnutzung von Vorteilen, dem Missbrauch von Positionen und Befugnissen, dem Missbrauch von Macht, Korruption, Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckungstätigkeiten und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
10. Zu den Familienbeziehungen zählen Ehemann (Ehefrau); leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, Mutter, direkter Betreuer; leiblicher Vater, Mutter, Adoptivvater, direkter Betreuer des Ehemanns (der Ehefrau); leibliche Kinder, Adoptivkinder, Schwiegertochter, Schwiegersohn; leibliche Brüder, Schwestern; leibliche Brüder, Schwestern des Ehemanns (der Ehefrau).
11. Zu den Verwandten zählen Personen mit familiären Beziehungen; Großeltern väterlicherseits; Urgroßeltern väterlicherseits; Onkel väterlicherseits, Tanten väterlicherseits, Tanten väterlicherseits, Nichten und Neffen väterlicherseits.
Artikel 3. Grundsätze der Machtkontrolle, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Gewährleistung einer zentralisierten, einheitlichen, engen und umfassenden Führung und Leitung der Partei; Überwachung der Behörden und gewählten Vertreter, der Vietnamesischen Vaterländischen Front , der Strafverfolgungsbehörden, der gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes hinsichtlich der Prozessführung, der Vollstreckung von Urteilen und anderer damit verbundener Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen.
2. Stellen Sie sicher, dass alle Macht durch Mechanismen streng kontrolliert und an Verantwortlichkeiten gebunden ist. Mit Macht geht Verantwortung einher; je höher die Macht, desto größer die Verantwortung.
3. Gewährleistung der Unabhängigkeit, Objektivität, Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Arbeitsregeln, beruflichen Verfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
4. Gewährleistung von Öffentlichkeit und Transparenz im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Bestimmungen der Partei und den Gesetzen des Staates.
5. Alle Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten rechtzeitig erkennen, verhindern und streng behandeln, ohne verbotene Bereiche oder Ausnahmen.
6. Halten Sie sich an die Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Artikel 4. Inhalt der Machtkontrolle, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Kontrolle der Führung, Leitung und Organisation der Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsverfahren, ethischen Standards, Verhaltenskodizes des Staates, der Arbeit zur Korruptionsbekämpfung und Bekämpfung von Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Kontrolle der Erfüllung der Pflichten und Befugnisse von Behörden, Organisationen und zuständigen Personen bei der Leitung, Steuerung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
Artikel 5. Methoden zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungstätigkeiten
1. Führen, leiten und beraten Sie bei der Entwicklung, Verkündung und Umsetzung von Parteirichtlinien und -vorschriften, staatlichen Gesetzen, Arbeitsvorschriften, Berufsverfahren, ethischen Standards und Verhaltenskodizes zur Kontrolle der Macht, zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Führen, lenken und implementieren Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht und andere Maßnahmen zur Machtkontrolle, Verhinderung von Verstößen, Korruption und Negativität; lösen Sie Petitionen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen bei Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; führen Sie Selbstinspektion, Erkennung, Verhinderung und Behandlung von Verstößen, Korruption und Negativität innerhalb von Agenturen und Organisationen durch, die befugt sind, Rechtsstreitigkeiten, Urteilsvollstreckungen und andere damit verbundene Aktivitäten durchzuführen.
3. Die Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen zur Durchführung von Verfahren, zur Vollstreckung von Urteilen und zu anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen leiten, anleiten und ausrichten; den Organisationsapparat und das Personal der Kader, Parteimitglieder, Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in diesen Behörden aufbauen und vervollkommnen.
4. Die Erfüllung der Pflichten und Befugnisse zu kontrollieren, zu beaufsichtigen, zu prüfen, zu auditieren und zu überwachen; die Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der Berufsvorschriften, der ethischen Standards und des Verhaltenskodex; die Beilegung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden und Anzeigen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung, Beendigung und Behandlung von Verstößen, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates.
5. Leiten und leiten Sie die Bearbeitung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Fordern Sie die Inspektion, Prüfung und Überprüfung von Entscheidungen zuständiger Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates an.
KAPITEL II - MACHTKONTROLLE, VERHINDERUNG UND BEKÄMPFUNG VON KORRUPTION UND NEGATIVITÄT IN VERFAHREN UND BEI DER VOLLSTRECKUNG VON URTEILEN
Artikel 6. Ausnutzung, Missbrauch von Stellungen, Macht, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen
1. Bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten die Leitung, Leitung, Beratung und Ausgabe von Dokumenten übernehmen, die den Richtlinien und Vorschriften der Partei und den Gesetzen des Staates zuwiderlaufen.
2. Nichtumsetzung oder unsachgemäße oder unvollständige Umsetzung der Politik und Vorschriften der Partei, der Gesetze, Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethischen Standards, Verhaltenskodizes, Pflichten und öffentlichen Dienste des Staates bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
3. Mangelnde Verantwortung, laxe Führung und Verwaltung führen zu Verstößen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
4. Vertuschen, Dulden, Unterstützen und unsachgemäßer Umgang mit Verstößen, Ausnutzen, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Macht, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
5. Sich entgegen den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen in die Prozessführung, Urteilsvollstreckung und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten einzumischen, sie zu behindern oder zu beeinflussen, sowie die Inspektions-, Aufsichts- und Prüfungstätigkeit von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Beratungs- und Unterstützungsorganen der Partei und Funktionsorganen, die Aufsichtstätigkeit von gewählten Organen und Vertretern, der Vaterländischen Front, gesellschaftspolitischen Organisationen und des Volkes in Bezug auf Prozessführung, Urteilsvollstreckung und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten zu beeinträchtigen.
6. Untergebene anweisen oder zwingen, Vorschriften und berufliche Verfahren zu verheimlichen, nicht zu melden, falsch zu melden, nicht umzusetzen oder nicht ordnungsgemäß umzusetzen, was zu falschen Ergebnissen bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Informationen über Straftaten, der Einleitung von Strafverfolgungen, Ermittlungen, Strafverfolgungen, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten führt.
7. Vorsätzliches Nichterhalten, Nichtbehandeln oder nicht gesetzeskonformes Empfangen oder Behandeln von Informationen über Straftaten, Einreichen von Klagen zur Beilegung von Verwaltungssachen, Zivilsachen, Anträgen zur Beilegung von Zivilsachen, Insolvenzen und Vollstreckungen von Urteilen.
8. Verheimlichen, Verfälschen, Weglassen oder Weitergeben von Informationen über Straftaten oder Fälschen von Aufzeichnungen und Dokumenten oder illegales Vernichten von Beweismitteln oder Beweisstücken.
9. Erlass von Entscheidungen über die Strafverfolgung oder Nichtverfolgung eines Falles, Entscheidungen über die Strafverfolgung eines Angeklagten oder über den Erlass von Entscheidungen über die Nichtverfolgung eines Angeklagten, Entscheidungen über die Bestätigung oder Aufhebung von Entscheidungen über die rechtswidrige Strafverfolgung eines Angeklagten, Entscheidungen über die Nichtverfolgung eines Schuldigen oder die Nichtverfolgung eines Unschuldigen oder den Erlass rechtswidriger Urteile oder Entscheidungen.
10. Entscheidung über die Anwendung, Änderung oder Aufhebung von Präventivmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen oder gerichtlichen Maßnahmen, die Änderung des Straftatbestands oder der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der Strafe, die Befreiung oder Reduzierung der straf- oder zivilrechtlichen Haftung, die vorübergehende Aussetzung oder Einstellung der Beilegung eines Falles oder Vorfalls, die Übertragung eines Falles, die rechtswidrige Zusammenlegung oder Trennung von Fällen.
11. Folter, Zwang, Herbeiführung oder Leitung oder Organisation der Kollusion des Angeklagten; Zwang oder Aufforderung an den Prozessbeteiligten oder andere Verfahrensbeteiligte, Dokumente, Aussagen oder Präsentationen vorzulegen, die nicht objektiv oder wahrheitsgemäß sind.
12. Verzögerung oder Verlängerung der Frist für die Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen; vorsätzliche Vermeidung oder Verlängerung der Frist für die Bereitstellung der für die Schätzung oder Bewertung angeforderten Dokumente oder Bereitstellung falscher Dokumente; Durchführung der Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten unter Verletzung des Gesetzes oder Weigerung, die Schätzung oder Bewertung von Vermögenswerten unter Verletzung des Gesetzes durchzuführen.
13. Ausnutzung des Rechts, eine Schätzung oder eine Immobilienbewertung anzufordern, des Rechts, die Bereitstellung von Aufzeichnungen und Dokumenten anzufordern, oder des Rechts, die Akte zur weiteren Untersuchung zurückzugeben, des Rechts, das Urteil zur erneuten Untersuchung aufzuheben, des Rechts auf Berufung, Überprüfung, Wiederaufnahme des Verfahrens oder des Rechts, eine Erklärung des Urteils anzufordern, um den Prozess der Lösung des Falls, des Vorfalls oder der Vollstreckung des Urteils zum persönlichen Vorteil zu verzögern.
14. Vorschlagen und Beschließen der Verschiebung oder vorübergehenden Aussetzung der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe, der Befreiung von der Vollstreckung einer Gefängnisstrafe oder deren Verkürzung, der vorzeitigen bedingten Entlassung von Gefangenen, der Verkürzung der Bewährungszeit einer Person, die eine Bewährungsstrafe verbüßt, sowie der Prüfung und Beantragung einer rechtswidrigen Amnestie.
15. Vorsätzliche Vollstreckung eines Urteils entgegen dem Inhalt eines rechtskräftigen Urteils oder Beschlusses oder Unterlassung der Vollstreckung eines Urteils, Verzögerung oder Verlängerung der Frist zur Erledigung der Vollstreckung eines rechtswidrigen Urteils; Entscheidung über die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, vorübergehenden Notfallmaßnahmen, Zwangsvollstreckungen von Urteilen, Absprachen mit Bewertungseinheiten oder Immobilienauktionseinheiten, um Käufer zu beschränken, Preise zu unterdrücken oder die Preise von Vermögenswerten, die Gegenstand einer rechtswidrigen Vollstreckung sind, zu senken.
16. Vorsätzliche Verletzung der Vorschriften über die Versiegelung, Entsiegelung, Beschlagnahme von Vermögenswerten, das Einfrieren von Konten, die Beschlagnahme, Sicherung und Handhabung von Beweismitteln, vorübergehend einbehaltenen Vermögenswerten und Vermögenswerten, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen.
17. Rechtswidrige Behinderung der Tätigkeit von Verteidigern, Beschützern der legitimen Rechte und Interessen von Opfern und Prozessparteien; Selbstverteidigung, Forderung nach Verteidigung, Schutz legitimer Rechte und Interessen oder Ausübung des Beschwerde-, Anzeigerechts und anderer Rechte von Opfern, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, Prozessparteien, Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, Personen, die der Vollstreckung von Urteilen unterliegen, wie gesetzlich vorgeschrieben.
18. Konsultation, Kontaktaufnahme, Annäherung oder Behandlung von Angelegenheiten, die nicht den Vorschriften über Besuche, Treffen und Kommunikation mit Angeklagten und Gefangenen entsprechen; Verursachen von Ärger oder Belästigung gegenüber Angeklagten, Personen, die eine Strafe verbüßen, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Opfern, Personen, die einer Strafvollstreckung unterliegen, Prozessparteien oder deren Verwandten zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven.
19. Ausnutzung von Arbeiten im Zusammenhang mit Staatsgeheimnissen oder Arbeitsgeheimnissen zum persönlichen Vorteil oder aus anderen persönlichen Motiven; Anordnung oder Bereitstellung bzw. Offenlegung von Informationen, Aufzeichnungen und Dokumenten im Zusammenhang mit einem Fall oder Vorfall, der den Parteivorschriften und staatlichen Gesetzen widerspricht.
20. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Befugnisse zur Aneignung von Eigentum; Ausnutzung des Einflusses auf Personen in Macht- oder Autoritätspositionen oder Fälschung von Arbeitsergebnissen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten Vorteile zu verschaffen.
21. Ausnutzung oder Missbrauch der eigenen Position, Macht oder Autorität, um illegale Handlungen oder Entscheidungen durchzusetzen oder zu legalisieren oder um persönliche Angelegenheiten in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu regeln.
22. Annahme von Geschenken (materiellen oder immateriellen Vorteilen) in jeglicher Form, um gegen Parteivorschriften und staatliche Gesetze zu verstoßen; Gewährung von Geschenken (direkt oder indirekt in jeglicher Form), um kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu beeinflussen oder zu beeinflussen, Verfälschung der Ergebnisse der Handhabung von Informationen über Verbrechen, Strafverfolgung, Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
23. Vorsätzliches Zulassen, dass Verwandte und andere Angehörige die eigene Arbeitsposition, den eigenen Titel oder die eigene Autorität zum persönlichen Vorteil ausnutzen oder sich an der Verteidigung oder der Bereitstellung von Rechtsberatung in einem Fall oder einer Angelegenheit beteiligen, die man selbst zu lösen hat oder direkt löst.
24. Vorsätzliches Unterlassen, Unterlassen oder Nichtumsetzen oder Lösen, fehlerhaftes Umsetzen oder Behindern der Lösung von Empfehlungen, Überlegungen, Beschwerden, Anzeigen, Anträgen bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten.
25. Offenlegung von Informationen, Bedrohung, Vergeltung oder Unterdrückung von Personen, die Empfehlungen abgeben, reflektieren, denunzieren, Beschuldigungen erheben, berichten oder Informationen zu korrupten und negativen Handlungen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der zugewiesenen Leitung und Verantwortung bereitstellen.
26. Bedrohung, Vergeltung, Unterdrückung oder Bestechung von Personen, die Verbrechen, Korruption oder negative Handlungen in Bezug auf sie selbst oder ihre Familienmitglieder melden, während der Lösung von Fällen, Vorfällen oder der Vollstreckung von Urteilen.
27. Ausnutzung und Missbrauch von Positionen, Macht und Autorität bei der Anwendung beruflicher Maßnahmen zur Verletzung der legitimen Rechte und Interessen von Organisationen und Einzelpersonen; illegale Verwendung von Informationen und Dokumenten, die im Rahmen beruflicher Maßnahmen gesammelt wurden.
28. Handlungen, die auf Vorteilsnahme, Machtmissbrauch, Korruption und andere negative Handlungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates beruhen.
Artikel 7. Verantwortung der Parteikomitees und -organisationen bei der Kontrolle der Macht, der Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen
Im Rahmen der zugewiesenen Funktionen, Aufgaben und Befugnisse müssen Parteikomitees und -organisationen die Umsetzung der folgenden Inhalte leiten und anleiten:
1. Beratung bei der Entwicklung, Institutionalisierung und strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei sowie der staatlichen Gesetze zu Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten; strikte Umsetzung von Mechanismen zur Machtkontrolle, Verhütung und Bekämpfung von Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten.
2. Arbeitsvorschriften, Regeln, Berufsabläufe, ethische Standards und Verhaltenskodizes überprüfen, ändern, ergänzen, vervollkommnen und strikt umsetzen; Unabhängigkeit, Objektivität und Einhaltung der Gesetze durch Ermittler, Staatsanwälte, Richter, Vollstreckungsbeamte und andere zuständige Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten sicherstellen.
3. Beschlüsse, Aufforderungen und Empfehlungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit zusammenhängenden Tätigkeiten strikt umzusetzen; Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und bei rechtswidrigen Schlussfolgerungen unverzüglich aufzuheben oder zu ändern; die zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen aufzufordern, ihnen zu empfehlen und dagegen zu protestieren, unbegründete und rechtswidrige Handlungen, Entscheidungen und Schlussfolgerungen zu überprüfen.
4. Anfragen, Empfehlungen, Überlegungen, Berichte, Beschwerden, Anzeigen, Beschuldigungen und Informationen von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten umgehend und gemäß den Vorschriften entgegennehmen, lösen und darauf reagieren.
5. Schützen und belohnen Sie rechtzeitig diejenigen, die Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten entdecken, reflektieren, melden, anprangern, informieren, informieren und darüber informieren. Gehen Sie streng mit Fällen um, in denen Reflexion, Petition, Beschwerde und Denunziation ausgenutzt werden, um den Ruf von Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen zu verleumden, zu verzerren und zu beleidigen.
6. Implementieren Sie Selbstkritik und Kritik, vorbildliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, den Aufbau einer Kultur der Integrität und andere Maßnahmen, um Verstöße, Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu verhindern.
7. Inspektion, Überwachung und Prüfung; Stärkung der Rolle, Verantwortung und Wirksamkeit der Strafverfolgung und Überwachung der Justiztätigkeiten der Staatsanwaltschaft auf allen Ebenen; Stärkung und Verbesserung der Wirksamkeit der Überwachung von Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten durch Behörden und gewählte Vertreter, die Vietnamesische Vaterlandsfront, Strafverfolgungsbehörden, gesellschaftspolitische Organisationen und das Volk; direkte Inspektion, Überwachung, unverzügliche Erkennung und strenge Behandlung von Parteiorganisationen, Parteimitgliedern und Einzelpersonen, die gegen die Vorschriften von Artikel 6 dieser Verordnung verstoßen, diese ausnutzen, ihre Positionen und Befugnisse missbrauchen, ihre Macht missbrauchen, Korruption und negative Handlungen begehen. Leitung, Anleitung, Schaffung günstiger Bedingungen für die Tätigkeit und strikte Umsetzung der Anforderungen, Empfehlungen und Schlussfolgerungen der Inspektions-, Überwachungs-, Inspektions- und Prüfungsteams.
8. Leitung der Tätigkeit der zuständigen Behörden und Organisationen bei der Durchführung von Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten; Befürwortung der Behandlung von Fällen und Vorfällen gemäß den Parteivorschriften und den Gesetzen des Staates. Anforderung von Inspektionen, Prüfungen und Überprüfungen der Entscheidungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Einzelpersonen bei Verfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten, wenn Informationen, Anfragen, Empfehlungen, Beschwerden und Anzeigen auf der Grundlage der Parteivorschriften und der Gesetze des Staates vorliegen.
9. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Verordnung genannten Handlungen nicht durch.
Artikel 8. Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und der Mitglieder der kollektiven Führung von Behörden und Organisationen mit der Befugnis, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Tätigkeiten auszuüben
1. Die zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse bei der Leitung, Führung, Durchführung von Rechtsstreitigkeiten, Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten gemäß den Parteivorschriften und den staatlichen Gesetzen korrekt und vollständig erfüllen.
2. Seien Sie ein Vorbild bei der strikten Umsetzung der Richtlinien und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates, der Arbeitsvorschriften, der beruflichen Verfahren, der ethischen Standards und des Verhaltenskodexes; der Vorschriften über verbotene Handlungen und Dinge, die Kader, Parteimitglieder, Beamte, öffentliche Angestellte, Richter, Volksgutachter, Staatsanwälte, Ermittler, Gerichtsvollzieher, Vorgesetzte und andere kompetente Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten tun; seien Sie verantwortlich für die Vorbildfunktion, Selbstkritik, Kritik, die Aufrechterhaltung moralischer Qualitäten, einen ehrlichen, sauberen, unparteiischen, objektiven und fairen Lebensstil bei der Erfüllung öffentlicher Pflichten und andere Maßnahmen zur Kontrolle der Macht und zur Verhinderung von Korruption und Negativität.
3. Sie dürfen Rechtsstreitigkeiten, die Vollstreckung von Urteilen und andere damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie Inspektions-, Aufsichts-, Prüfungs- und Audittätigkeiten in diesem Bereich nicht behindern, beeinflussen oder unrechtmäßig beeinträchtigen.
4. Führen Sie regelmäßig Selbstinspektionen und -aufsichten durch, um Verstöße, Amts- und Machtmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten im Rahmen der Verwaltung und Verantwortung umgehend zu erkennen, zu korrigieren und strikt zu behandeln.
5. Übernehmen Sie die direkte Verantwortung für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität in der Ihnen zugewiesenen Einheit für die direkte Verwaltung und Verantwortung.
6. Als Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, als Leiter einer Behörde, einer Organisation und als Manager, der für das jeweilige Gebiet verantwortlich ist, sind Sie für Verstöße, Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, der Behörde, der Organisation und in dem Bereich verantwortlich, der Ihnen zur Leitung und Verantwortung zugewiesen ist.
7. Führen Sie die in Artikel 6 dieser Verordnung genannten Handlungen nicht durch.
Artikel 9. Verantwortlichkeiten der Leiter von Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen und Organisationen mit der Befugnis, Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und andere damit verbundene Tätigkeiten auszuüben
1. Führen, leiten und erfüllen Sie die in Artikel 7 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten. Führen Sie gleichzeitig die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 7 und Artikel 8 dieser Verordnung festgelegten Verantwortlichkeiten strikt durch.
2. Als Führungskraft ist er für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und negative Handlungen im Parteikomitee, in der Parteiorganisation, in der Parteibehörde oder in einer Organisation, die in seinen Verwaltungs- und Verantwortungsbereich fällt, verantwortlich. In Fällen, in denen einem Stellvertreter oder Mitglied des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Parteibehörde oder der Organisation die direkte Leitung und Verantwortung übertragen wurde, trägt er die Mitverantwortung. In der Einheit, der er die direkte Leitung und Verantwortung übertragen hat, ist er direkt für Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und negative Handlungen verantwortlich.
Artikel 10. Verantwortlichkeiten der zuständigen Personen bei Rechtsstreitigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten
1. Erfüllen Sie die in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 7, Artikel 8 genannten Aufgaben und erfüllen Sie gleichzeitig, abhängig von der ausgeübten Position, die in Absatz 4, Absatz 5, Absatz 6, Artikel 8 dieser Verordnung genannten Aufgaben.
2. Sie sind gegenüber dem Gesetz und dem Parteikomitee, der Parteiorganisation sowie den Leitern der Behörden, Organisationen und Einheiten für ihre Handlungen und Entscheidungen verantwortlich. Sie weigern sich aktiv, in den durch das Gesetz über Verfahren, die Vollstreckung von Urteilen und andere einschlägige Gesetze vorgeschriebenen Fällen Verfahren durchzuführen, Urteile zu vollstrecken und sich an anderen damit verbundenen Aktivitäten zu beteiligen.
3. Befolgen Sie die Anweisungen, Kontrollen, Aufsichten und Prüfungen des Parteikomitees, der Parteiorganisation, der Agenturen, Organisationen, Einheiten, Führungskollektive und der zuständigen Leiter und setzen Sie das Informations- und Arbeitsberichtssystem gemäß den Vorschriften strikt um.
KAPITEL III - UMGANG MIT VERSTÖSSEN
Artikel 11. Umgang mit Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität
1. Organisationen und Einzelpersonen, die ihre Positionen und Befugnisse verletzen, ausnutzen, missbrauchen, Macht missbrauchen, Korruption begehen oder sich in Rechtsstreitigkeiten, bei der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten negativ verhalten, müssen gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und den Vorschriften von Behörden, Organisationen und Einheiten streng behandelt werden.
Verstöße, Macht- und Amtsmissbrauch, Korruption und Negativität, deren Behandlung nicht geregelt ist, werden auf der Grundlage der Satzung und Vorschriften der Partei, der Gesetze des Staates sowie der Satzungen und Vorschriften von Massenorganisationen angemessen behandelt.
Im Falle einer Disziplinarmaßnahme, die jedoch als notwendig erachtet wird, muss die zuständige Behörde den Verstoßenden entschieden von seiner aktuellen Arbeitsstelle versetzen, ersetzen, entlassen, entfernen oder kündigen lassen, ihm keine Arbeit im Zusammenhang mit Prozesstätigkeiten, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Tätigkeiten zuweisen und Richterstellen, Stellen und Stellen zur Unterstützung der Justiz sowie Stellen in Behörden und Organisationen mit anderen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Prozesstätigkeiten und der Vollstreckung von Urteilen widerrufen und nicht wiederbesetzen.
2. Bei Verstößen, die eine strafrechtliche Verfolgung erfordern, muss der Fall zur Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Es ist strengstens untersagt, den Fall für die interne Bearbeitung zurückzuhalten.
Artikel 12. Umgang mit Verantwortlichkeiten bei Verstößen, Ausnutzung, Missbrauch von Positionen, Befugnissen, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität
1. Für Organisationen:
Parteikomitees und -organisationen, die im Rahmen ihrer Verantwortung und Autorität bei der Führung und Leitung Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität zulassen, werden gemäß den Parteivorschriften behandelt.
2. Für die Leiter der Parteikomitees, Parteiorganisationen, Agenturen, Organisationen und Einheiten:
– Leiter, Mitglieder von Parteikomitees, Parteiorganisationen und Mitglieder des Führungskollektivs von Behörden, Organisationen und Einheiten, die Verstöße, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität bei Gerichtsverfahren, der Vollstreckung von Urteilen und anderen damit verbundenen Aktivitäten in Behörden, Organisationen, Einheiten und im Rahmen der ihnen zur direkten Leitung und Verantwortung zugewiesenen Arbeit zulassen, werden gemäß den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen und den Vorschriften der Behörden, Organisationen und Einheiten behandelt.
- In Betracht gezogen, die Verantwortung zu erhöhen, wenn Verstöße erfasst, die Position, Macht, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität, ohne die erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Befugnisse angewendet zu werden, um die Konsequenzen von Verstößen oder nicht unverzüglich gemäß den Vorschriften der Partei und den staatlichen Gesetzen zu verhindern, zu verhindern, zu verhindern, zu verhindern.
- Berücksichtigung der Befreiung von der Haftung in Fällen, in denen es unmöglich ist, zu wissen oder die erforderlichen Maßnahmen zu erteilen, wurden in der Befugnis zur Verhinderung und Beendigung von Verstößen, Missbrauch von Position, Macht, Machtmissbrauch, Korruption, Negativität bei Rechtsstreitigkeiten, Ausführung von Urteilen und anderen verwandten Aktivitäten angewendet.
- Berücksichtigung der Befreiung oder Reduzierung der Verantwortung in Fällen, in denen die Person die erforderlichen Maßnahmen innerhalb ihrer Befugnis proaktiv erkennt und angewendet hat, um die Konsequenzen zu verhindern, zu verhindern, zu beheben oder der zuständigen Behörde zu berichten, die Folgen von Verstößen, die Nutzung, die Missbrauch von Position, die Macht, den Machtmissbrauch, die Korruption, die Negativität, die Nutzung, die Missbrauch von Macht, den Missbrauch der Macht, die Negativität zu beheben. oder in Fällen, in denen es Beweise gibt, die nachgewiesen haben, dass er/sie mit Beschlüssen, Entscheidungen, Schlussfolgerungen, Anordnungen, die den Parteivorschriften, den staatlichen Gesetzen des Kollektivs oder des Leiters des Parteiausschusses, der Parteiorganisation, der Agentur, der Organisation, der Einheit nicht einverstanden sind.
- Für die Befreiung oder Reduzierung von disziplinarischen Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn wir proaktiv von der Position zurücktreten, zurücktreten oder von der Arbeit beurlaub werden, bevor die zuständige Behörde die Angelegenheit entdeckt und behandelt, außer in Fällen von strafrechtlicher Verfolgung.
KAPITEL IV - Umsetzungsbestimmungen
Artikel 13. Implementierung
1. The Central Military Commission, the Central Public Security Party Committee, the Party Committee of the Supreme People's Court, the Party Committee of the Supreme People's Procuracy , the Party Committee of the Ministry of Justice, the Party Committee of the Vietnam Bar Federation, the Party Committee of the Vietnam Lawyers Association, the provincial and municipal Party Committees directly under the Central Government and relevant Party committees and organizations shall lead and direct the dissemination, concretization, and serious und effektive Umsetzung dieser Verordnung.
2. The National Assembly Party Delegation, the Government Party Committee, the Supreme People's Court Party Committee, the Supreme People's Procuracy Party Committee and relevant Party committees and organizations shall lead and direct the review, amendment, supplementation and promulgation of legal documents related to litigation activities, execution of judgments and other related activities, ensuring strictness, synchronization and consistency with this Regulation, leaving no loopholes for exploitation, abuse of position and Macht, Machtmissbrauch, Korruption und Negativität.
3. The Central Inspection Committee, the National Assembly Party Committee, the Government Party Committee, the Government Inspectorate Party Committee, the State Audit Party Committee, and the Vietnam Fatherland Front Party Committee shall lead and direct the review, revision, and advice on the completion and improvement of the Party's inspection and supervision mechanisms, inspection, auditing, and supervision of agencies and elected representatives, the Fatherland Front, socio-political organizations, the People, and law Durchsetzungsbehörden in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten, Ausführung von Urteilen und andere damit verbundene Aktivitäten.
V. Überprüfen und melden Sie sich regelmäßig an das Politbüro und das Sekretariat.
Artikel 14. Inszension in Kraft
Diese Verordnung wirkt sich ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft. Während des Implementierungsprozesses wird beim Politbüro (durch die Kommission für die Zentrale Innere Angelegenheiten) für Prüfung und Entscheidung dem Politbüro (durch die Kommission für die Zentralinterne Innere) und Entscheidung gemeldet.
Laut VNA/Tin Tuc Zeitung
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