Wenn ein Beamter aus dem Staatshaushalt zu einer Schulung geschickt wird, diese aber aufgrund einer behandlungsbedürftigen Krankheit mit Bestätigung einer zuständigen medizinischen Einrichtung nicht abschließt, muss er dann die Schulungskosten erstatten? (vihuyen***@gmail.com)
* Antwort:
Beamte müssen die Schulungskosten erstatten, wenn einer der in Artikel 7 des Dekrets Nr. 101/2017/ND-CP genannten Fälle vorliegt. Insbesondere müssen Beamte, Staatsbedienstete und öffentliche Angestellte, die aus dem Staatshaushalt oder aus Mitteln der Agentur, die die Beamten, Staatsbediensteten und öffentlichen Angestellten verwaltet und beschäftigt, zu einer Schulung auf mittlerer oder höherer Ebene geschickt werden, die Schulungskosten erstatten, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Abbruch der Schule, Aufgabe der Arbeit oder einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags während der Ausbildungszeit; Nichterteilung eines Abschlusszeugnisses durch die Ausbildungseinrichtung; Beendigung der Arbeit oder einseitige Kündigung des Arbeitsvertrags nach Abschluss des Kurses und Erhalt eines Abschlusszeugnisses vor Erfüllung der in Artikel 5 oder Artikel 6 dieses Dekrets festgelegten erforderlichen Zeitverpflichtung.
Zu den Vergütungskosten zählen die Studiengebühren und alle sonstigen Kosten für den Studiengang, ausschließlich Gehälter und Zulagen (sofern vorhanden). Die Berechnung der Vergütungskosten erfolgt gemäß Absatz 2, Artikel 8 des oben genannten Dekrets.
Auf Grundlage der oben genannten Bestimmungen und der Bestimmungen in Artikel 65 und Artikel 66 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP (geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 85/2023/ND-CP der Regierung ) müssen Sie sich zur Beratung und Lösung an die Verwaltungsbehörde für Beamte wenden, bei der Sie arbeiten.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/quy-dinh-ve-boi-hoan-chi-phi-dao-tao-post743729.html
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