(Dan Tri) – Kandidaten für die Abiturprüfung werden 25–100 % ihrer Prüfungspunkte abgezogen, wenn sie gegen die Vorschriften verstoßen.
Gemäß der neuen Abiturprüfungsordnung richtet sich die Höhe des Abzugs der Prüfungsnote nach dem Grad der Verstöße des Kandidaten.
Ein Verweis ist die mildeste Stufe und führt zu einem Abzug von 25 % der Gesamtpunktzahl für den Verstoß. Diese Stufe gilt für Kandidaten, die sich den Test eines anderen Kandidaten ansehen, den Test mit einem anderen Kandidaten austauschen oder einen einzelnen Verstoß begehen.
Die zweite Stufe ist die Verwarnung, bei der 50 % der Prüfungsnote abgezogen werden. Diese Stufe gilt für Kandidaten, die einen der folgenden Fehler begehen: Einmal gerügt, aber dennoch während der Prüfung gegen die Prüfungsordnung verstoßen, Prüfungsbögen oder Schmierpapier mit anderen Kandidaten austauschen, die Prüfung eines anderen Kandidaten abschreiben oder einen anderen Kandidaten seine Prüfung abschreiben lassen.
Darüber hinaus werden bei Prüfungsarbeiten, bei denen Korrekturen festgestellt werden, 50 % der Punkte abgezogen.
Kandidaten bei der Abiturprüfung 2024 (Foto: Hai Long).
Die Prüfung wird mit 0 Punkten bewertet, was einem Abzug von 100 % der Gesamtpunktzahl entspricht. Dies gilt in den folgenden Fällen: Prüfungsleistungen wurden von illegal in den Prüfungsraum mitgebrachten Dokumenten kopiert; es gibt zwei oder mehr Antworten für eine Prüfung; Prüfungen wurden von zwei oder mehr Personen handschriftlich verfasst; Teile der Prüfung wurden auf Schmierpapier oder auf nicht den Vorschriften entsprechendem Papier geschrieben.
Die neuen Bestimmungen regeln zudem klar die Fälle, in denen Kandidaten von der Prüfung ausgeschlossen werden: Kandidaten, die einmal mit einer Verwarnung disziplinarisch belegt wurden, aber während der Prüfung weiterhin gegen die Vorschriften in der Stufe eines Verweises oder einer Verwarnung verstoßen.
Kandidaten bringen nicht autorisierte Gegenstände in den Prüfungsraum/Warteraum oder beim Wechsel zwischen Prüfungsraum und Warteraum mit.
Die Kandidaten nehmen die Prüfungsaufgaben aus dem Prüfungsraum mit oder erhalten die Lösung von außerhalb in den Prüfungsraum.
Die Kandidaten schreiben und zeichnen auf ihre Prüfungsunterlagen Inhalte, die nichts mit der Prüfung zu tun haben.
Kandidaten, die sich aggressiv verhalten, Prüfungsverantwortliche bedrohen oder andere Kandidaten bedrohen.
Kandidaten, die bei ihren Bewegungen innerhalb des Prüfungsbereichs und während ihres Aufenthalts im Warteraum den Anweisungen der Prüfungsraumaufsicht bzw. Warteraumleitung nicht Folge leisten.
Kandidaten, die in einem Jahr von der Prüfung suspendiert werden, verlieren ihre Ergebnisse für alle Prüfungen/Fächer der Prüfung dieses Jahres.
Die Abiturprüfung ab 2025 bringt viele Neuerungen mit sich. Sie ist die erste Prüfung, die nach dem allgemeinen Bildungsplan 2018 abgelegt wird. Mit der Regelung, zwei Pflichtfächer zu belegen: Mathematik, Literatur und zwei Wahlfächer aus neun punktzählenden Fächern des neuen Programms, stehen den Kandidaten bis zu 36 Prüfungskombinationen zur Auswahl.
Die Prüfung wird voraussichtlich am 26. und 27. Juni 2025 stattfinden. Die Gesamtzahl der Prüfungstermine wird von 4 auf 3 verkürzt, mit 1 Literaturprüfung, 1 Mathematikprüfung und 1 Prüfung in 2 Wahlfächern.
[Anzeige_2]
Quelle: https://dantri.com.vn/giao-duc/thi-tot-nghiep-thpt-nhin-bai-nguoi-khac-se-bi-tru-diem-the-nao-20241225091910750.htm
Kommentar (0)