Wie werden gemäß Rundschreiben 24/2023/TT-BCA die Verfahren zur Ausstellung, Änderung und Neuausstellung von Fahrzeugzulassungen und Nummernschildern durchgeführt? – Leser Truc Linh
Fall der Neuausstellung/Änderung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens
- Bei Neuausstellung des Fahrzeugscheins, Neuausstellung des Kennzeichens:
+ Modifiziertes Fahrzeug;
+ Farbänderung des Autolacks;
+ Bei zugelassenen Fahrzeugen werden Nummernschilder mit weißem Hintergrund und schwarzen Buchstaben und Zahlen in Nummernschilder mit gelbem Hintergrund und schwarzen Buchstaben und Zahlen geändert (Fahrzeuge, die im Automobiltransportgewerbe eingesetzt werden) und umgekehrt;
+ Erneuerung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung;
+ Fahrzeughalterinformationen ändern (Name des Fahrzeughalters, persönliche Identifikationsnummer, Adresse);
+ Fahrzeugschein ist beschädigt, unscharf, zerrissen;
+ Nummernschild ist beschädigt, unscharf, kaputt
+ Fahrzeughalter, die alte Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA gegen Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder eintauschen müssen.
- Bei Neuausstellung des Fahrzeugscheins, Neuausstellung des Kennzeichens: Fahrzeugschein verloren; Kennzeichen verloren.
(Artikel 16 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
Antrag auf Neuausstellung/Änderung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens
Zu den Dokumenten für die Ausstellung/Neuausstellung der Fahrzeugzulassung und des Kennzeichens gehören:
- Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- Dokumente des Fahrzeughalters gemäß Artikel 10 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.
- Fahrzeugschein (bei Neuausstellung des Fahrzeugscheins) oder Fahrzeugkennzeichen (bei Neuausstellung des Fahrzeugkennzeichens).
- Einige andere Dokumente:
+ Bei einer Änderung des Kennzeichens von gelbem Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Grund, schwarzen Buchstaben und Zahlen muss zusätzlich ein Entzugsbescheid für die Transportgewerbelizenz bzw. ein Entzugsbescheid für die Plakette oder das Schild vorliegen;
+ Falls das Fahrzeug modifiziert wird, um die Motorbaugruppe oder die Fahrgestellbaugruppe auszutauschen, müssen zusätzliche Ursprungsdokumente, Zulassungsgebührendokumente und Dokumente zur Eigentumsübertragung der Motorbaugruppe oder der Fahrgestellbaugruppe gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorliegen;
+ Falls das modifizierte Fahrzeug unterschiedliche Motor- und Rahmenkomponenten verschiedener Marken aufweist, muss es über ein zusätzliches Zertifikat für die technische Sicherheit und den Umweltschutz für das modifizierte Kraftfahrzeug gemäß den Vorschriften verfügen.
+ Im Falle der Renovierung und des Austauschs der Motorbaugruppe oder der Fahrgestellbaugruppe eines zugelassenen Fahrzeugs muss eine Bescheinigung über den Widerruf der Zulassung und des Nummernschilds dieses zugelassenen Fahrzeugs vorliegen.
(Artikel 17 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
Verfahren zur Ausstellung/Neuausstellung von Fahrzeugzulassungen und Nummernschildern
(i) Bereitstellung umfassender öffentlicher Online-Dienste für die Neuausstellung von Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschildern (ausgenommen Fahrzeuge mit drei- oder vierstelligen Nummernschildern):
- Fahrzeughalter erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA und fügen eine gescannte Kopie der Motornummer und der Fahrgestellnummer bei, wie im öffentlichen Serviceportal vorgeschrieben;
- Nach der Überprüfung der Fahrzeugunterlagen auf ihre Gültigkeit sendet die Fahrzeugzulassungsbehörde dem Fahrzeughalter eine Aufforderung, die Fahrzeugzulassungsgebühr und die Gebühr für den öffentlichen Postdienst über das öffentliche Serviceportal zu bezahlen, um die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung gemäß den Vorschriften zurückzusenden.
- Fahrzeughalter erhalten die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bzw. das Kennzeichen nach Vorschrift von der öffentlichen Post.
(ii) Teilweise Erbringung öffentlicher Online-Dienste (mit Ausnahme des Falls (i)):
- Fahrzeugbesitzer erklären die Fahrzeugzulassung gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA, reichen einen Antrag auf Erneuerung bzw. Neuausstellung ein und zahlen die Gebühren gemäß den Bestimmungen. Fahrzeugbesitzer müssen das Fahrzeug nicht zur Inspektion bringen (ausgenommen Fahrzeuge mit modifizierter oder geänderter Lackfarbe).
- Nach Prüfung der Fahrzeugunterlagen auf Gültigkeit werden die Zulassungsbescheinigung und das Kennzeichen von der Zulassungsstelle vorschriftsmäßig ausgestellt, neu ausgestellt oder geändert; das Zulassungsergebnis erhält der Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle oder per Post.
Bei der Ausstellung bzw. Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung bleibt das Kennzeichen des Fahrzeugs unverändert; für Fahrzeuge mit 3- oder 4-stelligem Kennzeichen wird gemäß den Vorschriften ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt (Rückruf der Zulassungsbescheinigung, 3- oder 4-stelliges Kennzeichen).
Bei einer Änderung des Kennzeichens von weißem Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf gelben Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen oder von gelbem Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen auf weißen Hintergrund, schwarzen Buchstaben und Zahlen wird ein neues Identifikationskennzeichen ausgestellt (falls kein Identifikationskennzeichen vorhanden ist) bzw. das Identifikationskennzeichen neu ausgestellt (falls bereits ein Identifikationskennzeichen vorhanden ist).
(Artikel 18 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
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