Haben Vorschulkinder mit Wohnsitz in einem besonders benachteiligten Dorf/Weiler, einer Gemeinde in der Region III der ethnischen Minderheiten und Bergregionen oder einer besonders benachteiligten Gemeinde, die aber eine Schule in der Stadt besuchen (nicht in einer Gemeinde der Region 3 oder einer besonders benachteiligten Gemeinde), Anspruch auf Befreiung von den Schulgebühren, Unterstützung bei den Studienkosten und Geld für das Mittagessen? Nguyen Hoang Tuyen (nguyentuyen***@gmail.com)
* Antwort:
In Absatz 1, Artikel 15 des Regierungserlasses Nr. 238/2025/ND-CP vom 3. September 2025 sind die folgenden Fächer von der Studiengebühr befreit: Vorschulkinder, Schüler der allgemeinen Bildung, Schüler allgemeiner Bildungsprogramme (Schüler, die ein Weiterbildungsprogramm auf Mittelschulniveau absolvieren, und Schüler, die ein Weiterbildungsprogramm auf Oberschulniveau absolvieren) an öffentlichen Bildungseinrichtungen des nationalen Bildungssystems.
Klausel 4, Artikel 17 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP legt die Fächer fest, die für Unterstützung bei den Lernkosten in Frage kommen, wie folgt: Vorschulkinder, Schüler der allgemeinen Bildung, Schüler, die an regulären Bildungseinrichtungen studieren, die dem allgemeinen Bildungsprogramm folgen, wo sie und ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (im Falle des Lebens mit Erziehungsberechtigten) einen ständigen Wohnsitz haben und an einer Bildungseinrichtung in einem besonders schwierigen Dorf/Weiler, einer Gemeinde in Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete, Gemeinden mit besonderen Schwierigkeiten in Küsten-, Küsten- und Inselgebieten gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden studieren oder an einer Bildungseinrichtung in einem anderen Gebiet gemäß den örtlichen Bestimmungen studieren, falls es in dem besonders schwierigen Dorf/Weiler, der Gemeinde in Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete, Gemeinden mit besonderen Schwierigkeiten in Küsten-, Küsten- und Inselgebieten gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden keine Bildungseinrichtung gibt, oder an einer Bildungseinrichtung in einem anderen Gebiet gemäß den örtlichen Bestimmungen studieren, falls es in dem besonders schwierigen Dorf/Weiler, der Gemeinde in Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete, Gemeinden mit besonderen Schwierigkeiten in Küsten-, Küsten- und Inselgebieten gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden keine Bildungseinrichtung gibt und Inselgebiete gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörden.
Falls das Kind einer ethnischen Minderheit angehört und seinen ständigen Wohnsitz in einer Gemeinde in der Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete oder in einer besonders benachteiligten Gemeinde hat, sich aber gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden vorübergehend an einer Bildungseinrichtung aufhält und studiert, die sich nicht in einem besonders benachteiligten Dorf/Weiler, einer Gemeinde in der Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete oder einer besonders benachteiligten Gemeinde in einem Küsten- und Inselgebiet befindet, wird das Kind gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 15 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP von den Studiengebühren befreit, erhält jedoch gemäß den Bestimmungen in Absatz 4, Artikel 17 des Dekrets 238/2025/ND-CP keine Unterstützung bei den Studienkosten an der Bildungseinrichtung, die das Kind besucht.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi ).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/tre-mau-giao-vung-dac-biet-kho-khan-co-duoc-mien-giam-hoc-phi-post749470.html
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