Ich war von September 2012 bis Juli 2017 mit Unterbrechungen als Gymnasiallehrerin sozialversicherungsfrei (Vertragsdauer 4 Jahre und 9 Monate). Im August 2020 habe ich die Beamtenprüfung bestanden und musste kein Praktikum absolvieren.
Da die Gemeinde nun ein Dokument zur Überprüfung der Lehrerbeförderung hat, möchte ich fragen, wie die Dauer berechnet wird, die ich im Rang verbleibe, um für meine Beförderung in Betracht gezogen zu werden. Zum Zeitpunkt der Beförderungsüberlegung habe ich 9 Jahre und 4 Monate gearbeitet. Bin ich qualifiziert, um für eine Beförderung zum Gymnasiallehrer der Stufe II in Betracht gezogen zu werden? (hoaphuong***@gmail.com)
* Antwort:
Die Anforderungen und Bedingungen für die Berücksichtigung einer Beförderung zum Oberschullehrer der Stufe II (Code V.07.05.14) richten sich nach den Bestimmungen in Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 13/2024/TT-BGDDT. Insbesondere sind die Anforderungen und Bedingungen für die Dauer des Berufstitels in Artikel 9, Absatz 5, wie folgt festgelegt: Erfüllung der Anforderungen für die Dauer des Berufstitels Oberschullehrer der Stufe III (einschließlich der Dauer des gleichwertigen Berufstitels) gemäß den Bestimmungen in Artikel 4, Absatz 4 des Rundschreibens Nr. 08/2023/TT-BGDDT.
Falls Lehrkräfte vor ihrer Einstellung und Annahme eine Zeit lang gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gearbeitet und die obligatorische Sozialversicherung bezahlt haben, müssen sie die Regierungsvorschriften in Punkt d, Absatz 1, Artikel 32 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP, geändert und ergänzt in Absatz 16, Artikel 1 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP, einhalten.
Somit gilt die Zeit, die Sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit der Pflicht zur Sozialversicherungszahlung gemäß Punkt d, Absatz 1, Artikel 32 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP, geändert und ergänzt durch Absatz 16, Artikel 1 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP, gearbeitet haben, als Arbeitszeit, die der Zeit entspricht, in der Sie den Berufstitel „Oberschullehrer der dritten Klasse“ innehatten.
Darüber hinaus gelten neben den Anforderungen und Bedingungen für die Dauer der Ausübung des Dienstgrades weitere Anforderungen und Bedingungen (z. B. Ergebnisse der Beurteilung und Einstufung der Qualität von Beamten, Ausbildungs- und Förderniveau, Anforderungen an die Befähigung und die fachliche Kompetenz).
Wir bitten Sie, der zuständigen Behörde, die die Beförderung von Berufstiteln vor Ort prüft, einen Nachweis gemäß den Bestimmungen zu Standards und Bedingungen in Artikel 9 des Rundschreibens Nr. 13/2024/TT-BGDDT vorzulegen, um den Grad der Erfüllung der Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung des Berufstitels „Oberschullehrer der Stufe II“ zu bestimmen.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/dieu-kien-de-xet-thang-hang-giao-vien-thpt-hang-ii-post748994.html
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