Insbesondere wird den Arbeitnehmern, die Arbeitslosengeld beziehen, das Arbeitslosengeld entzogen, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
a) eine Beschäftigung haben und der Sozialversicherungspflicht gemäß dem Sozialversicherungsgesetz unterliegen;
b) Ableistung des Militärdienstes , des Dienstes in der Volkssicherheit und der regulären Miliz;
c) monatliche Rente erhalten;
d) Nach zweifacher Ablehnung einer von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsorganisation vermittelten Stelle, bei der Arbeitslosengeld bezogen wird, ohne triftigen Grund;
d) Unterlassen der monatlichen Meldung der Arbeitssuche gemäß Artikel 40 dieses Gesetzes für drei aufeinanderfolgende Monate;
e) Niederlassung im Ausland;
g) Studium für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten;
h) Verwaltungsstrafen wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Arbeitslosenversicherung;
i) Tod;
k) der Entscheidung über die Anwendung von Zwangsmaßnahmen im Rahmen der Schulpflicht oder der obligatorischen Drogenrehabilitation Folge zu leisten;
l) vom Gericht für vermisst erklärt;
m) Inhaftierung; Verbüßung einer Gefängnisstrafe;
n) Auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitslosengeld gemäß den Bestimmungen der Punkte a, b, g, k, l, m und n oben endet, wird der Zeitraum der Arbeitslosenversicherung als Grundlage für die Berechnung des nächsten Zeitraums des Arbeitslosengeldbezugs beibehalten, außer in Fällen, in denen der Status des Arbeitnehmers nicht gemäß den Punkten a, b, g, k, l, m und n oben mitgeteilt wird.
Die Regierung regelt die Fälle der Beendigung der Arbeitslosenversicherung. Bei Beendigung des Arbeitslosengeldes bleibt die Zahlungsfrist der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Das Beschäftigungsgesetz Nr. 74/2025/QH15 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Quelle: https://baolaocai.vn/truong-hop-nao-bi-cham-dut-huong-tro-cap-that-nghiep-tu-112026-post650147.html
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