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Ab 1. Januar 2024 Mehrwertsteuersenkung von 2 %

Việt NamViệt Nam30/12/2023

Die Regierung hat das Dekret 94/2023/ND-CP erlassen, in dem die Politik der Mehrwertsteuersenkung gemäß der Resolution Nr. 110/2023/QH15 der Nationalversammlung vom 29. November 2023 festgelegt wird.

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Mehrwertsteuer um 2 % gesenkt.

Konkret wird die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen gesenkt, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Ausnahme der folgenden Waren- und Dienstleistungsgruppen: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl und chemische Produkte.

Waren und Dienstleistungen, die gemäß dem Gesetz über Informationstechnologie der besonderen Verbrauchsteuer auf Informationstechnologie unterliegen.

Die Mehrwertsteuerermäßigung für alle Waren- und Dienstleistungsarten wird einheitlich auf den Stufen Import, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäft angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf in einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für Kohleprodukte gemäß Anhang I dieser Verordnung gilt in anderen Stufen als Abbau und Verkauf keine Mehrwertsteuerermäßigung.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen , die geschlossene Prozesse zum Verkauf von Kohle durchführen, unterliegen einer Mehrwertsteuerermäßigung auf verkaufte Kohleprodukte.

Sofern Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes mit 5 % Mehrwertsteuer belegt sind, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es wird keine Mehrwertsteuerermäßigung gewährt.

Mehrwertsteuer-Ermäßigungssatz: Für Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, wird für bestimmte Waren und Dienstleistungen ein Mehrwertsteuersatz von 8 % angewendet.

Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, haben bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, für die ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 %.

Dieses Dekret tritt vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 in Kraft.


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