Ab dem 1. Januar 2025 wird im vietnamesischen Führerscheinsystem zwischen Elektroautos und Fahrzeugen mit manueller Schaltung unterschieden.
In dem kürzlich vom Verkehrsministerium herausgegebenen Rundschreiben Nr. 35/2024 zur Regelung der Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Führerscheinen, der Erteilung und Verwendung internationaler Führerscheine sowie der Ausbildung, Prüfung und Erteilung von Ausbildungszertifikaten im Bereich des Straßenverkehrsrechts (gültig ab 1. Januar 2025) hat das Verkehrsministerium Führerscheine für Fahrzeuge mit Elektromotoren hinzugefügt.
Für die Fahrausbildung der Klassen B und C1 gelten dementsprechend für Elektroautos der gleiche Ausbildungsumfang und die Mindestausbildungszeitzuteilung wie für den Führerschein der Klasse B für Automatikautos.
Illustration
Demnach müssen sich die Lernenden für den Elektroauto-Führerschein in der theoretischen Ausbildung folgende Inhalte aneignen: Straßenverkehrsgesetze; Aufbau und übliche Reparaturen; Ethik, Verkehrskultur und Vermeidung der schädlichen Auswirkungen von Alkohol und Bier bei der Teilnahme am Straßenverkehr; Brandschutz, Brandbekämpfung und Rettungsfähigkeiten; Fahrtechniken; Lernsoftware zur Simulation von Verkehrssituationen.
Für die praktische Fahrpraxis steht einem Fahrschüler für einen Elektroauto-Führerschein genauso viel Zeit zur Verfügung wie einem Fahrschüler für ein Auto mit manueller Schaltung, nämlich 41 Stunden. Die Fahrpraxis auf der Straße beträgt für einen Fahrschüler 24 Stunden, für ein Auto mit manueller Schaltung 40 Stunden. Die Anzahl der Fahrpraxisstunden pro Fahrschüler beträgt für ein Elektroauto und ein Auto mit manueller Schaltung jeweils 2 Stunden. Die Gesamtfahrstrecke für einen Fahrschüler für ein Elektroauto beträgt 1.000 km, für ein Auto mit manueller Schaltung 1.100 km.
Herr Luong Duyen Thong, Leiter der Abteilung für Fahrzeug- und Fahrertransportmanagement der vietnamesischen Straßenverwaltung, erklärte, dass sich die Bedienung und Nutzung von Elektroautos nicht von der von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe unterscheide; das einzige Problem sei der Unterschied im Namen. Daher enthält das Rundschreiben zusätzliche Vorschriften für Elektroautos mit Automatikgetriebe.
Gemäß Rundschreiben 35 darf eine Person mit einem Führerschein nur den im Führerschein angegebenen Fahrzeugtyp fahren. Eine Person mit einem Automatik-Führerschein der Klasse B darf daher kein Fahrzeug mit manueller Schaltung fahren.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/tu-1-1-2025-se-co-gplx-rieng-cho-xe-dien-192241209004452027.htm
Kommentar (0)