Dieser Beschluss regelt den Aufbau, die Verwaltung, die Auswertung und die Verwendung von Daten in der Datenbank der nationalen Zielprogramme sowie Geschäftsprozesse zur Umsetzung von Berichtssystemen für Informationssysteme zur Erstellung von Daten in der Datenbank der nationalen Zielprogramme.
Aufbau einer Datenbank nationaler Zielprogramme beim Finanzministerium
Der Beschluss enthält spezifische Regelungen zum Aufbau einer Datenbank nationaler Zielprogramme. Demnach soll die Konzeption und der Aufbau einer Datenbank nationaler Zielprogramme beim Finanzministerium die Verknüpfung und Integration von Daten aus Informationssystemen im Zusammenhang mit der Verwaltung nationaler Zielprogramme vereinheitlichen. Einschließlich:
- Grundlegende Datenbank zu nationalen Zielprogrammen, einschließlich: Informationen zu Entscheidungen der zuständigen Behörden zur Genehmigung nationaler Zielprogramme; Daten zu Änderungen an Programmen und Teilprojekten des Programms während der Umsetzung.
- Datenbank mit den Ergebnissen der Ausarbeitung von Management- und Verwaltungsdokumenten, der Organisation der Umsetzung nationaler Zielprogramme auf allen Ebenen und Dokumenten im Zusammenhang mit Audit- und Inspektionsergebnissen, der Umsetzung von Audit- und Inspektionsschlussfolgerungen, den Aufsichtsdelegationen der Nationalversammlung und der zuständigen Behörden.
- Datenbank zur Aufstellung, Zuweisung und Verteilung des Staatshaushalts (einschließlich: öffentliches Investitionskapital, regelmäßige Ausgaben) für nationale Zielprogramme; Ergebnisse der Auszahlung des Staatshaushalts (einschließlich: öffentliches Investitionskapital, regelmäßige Ausgaben) auf allen Ebenen; Ergebnisse der Bewertung der Verwendung finanzieller Ressourcen für nationale Zielprogramme in Verbindung mit den Output-Ergebnissen und anderen damit verbundenen Inhalten auf allen Ebenen.
- Datenbank zur Zuweisung, Zuteilung, Anpassung und Ergänzung mittelfristiger öffentlicher Investitionspläne mit einer Laufzeit von fünf Jahren; Vorbereitung, Zuweisung, Zuteilung, Anpassung und Ergänzung öffentlicher Investitionspläne, jährliche reguläre Staatshaushaltsausgaben für nationale Zielprogramme.
- Datenbank zur Zuweisung, Anpassung, Ergänzung von Zielen, Aufgaben und Meldung der Kapitalausstattung des Zentralhaushalts für den 5-Jahres-Zeitraum; Zuweisung, Anpassung, Ergänzung von Jahreszielen und Aufgaben; Ergebnisse der Umsetzung von Zielen und Aufgaben jedes Programms und Teilprojekts, Input- und Outputindikatoren, Leistungsbewertungsindizes und Wirkungsbewertung jedes nationalen Zielprogramms.
- Andere Datenbanken, wie von den zuständigen Behörden vorgeschrieben.
In der Entscheidung heißt es eindeutig: Richten Sie das System ein und entwerfen und erstellen Sie Tools und integrierte Funktionen auf dem System, um Informationen und Daten aus Informationssystemen zu integrieren: Nationales Informationssystem und Datenbank zu öffentlichen Investitionen, Nationales Informationssystem zur Zielprogrammverwaltung und andere relevante Informationssysteme.
Sammeln, standardisieren und geben Sie Daten ein. Speichern, sichern und gewährleisten Sie die Informationssicherheit in der National Target Program Database.
Die aus der National Target Program Database gewonnenen Daten haben einen offiziellen Verwendungswert.
Der Beschluss regelt außerdem insbesondere die Verwaltung, Nutzung und Verwendung von Datenbanken nationaler Zielprogramme.
In Bezug auf die Verwaltung der Nationalen Zielprogrammdatenbank legt die Entscheidung fest, dass das Finanzministerium für die Verwaltung, Verbindung, Integration und Weitergabe von Dateninformationen aus der Nationalen Zielprogrammdatenbank an das Nationale Berichtsinformationssystem, das Kommando- und Betriebsinformationszentrum der Regierung, den Premierminister und andere relevante Informationssysteme verantwortlich ist.
Die Datenverwaltungs- und Administrationsaktivitäten in der National Target Program Database erfolgen gemäß den staatlichen Vorschriften zur Verwaltung, Verbindung und Weitergabe digitaler Daten staatlicher Stellen.
Gegenstand der Datenauswertung und -verwendung in der Nationalen Zielprogrammdatenbank sind staatliche Verwaltungsbehörden auf allen Ebenen, die die Daten in der Nationalen Zielprogrammdatenbank entsprechend ihrer Zuständigkeit, ihres Umfangs und ihres Verwaltungsbereichs für staatliche Verwaltungstätigkeiten auswerten und verwenden. Gleichzeitig haben Behörden, Organisationen und Einzelpersonen das Recht, die Daten in der Nationalen Zielprogrammdatenbank entsprechend ihrem Verwaltungsumfang auszuwerten und zu verwenden und dabei die gesetzlichen Bestimmungen zu Informationstechnologie, elektronischen Transaktionen, Netzwerkinformationssicherheit, Netzwerksicherheit und Informationszugang einzuhalten.
Daten werden aus der Datenbank des Nationalen Zielprogramms mit offiziellem Verwendungswert abgerufen und genutzt, der Papierdokumenten bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der staatlichen Verwaltung nationaler Zielprogramme entspricht.
Die Daten in der Datenbank der nationalen Zielprogramme sind die ursprüngliche Referenz für die Suche und Nutzung zur Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit der Verwaltung und Umsetzung nationaler Zielprogramme auf allen Ebenen.
5 Berichtsgeschäftsprozesse zum Erstellen einer Datenbank nationaler Zielprogramme
Darüber hinaus legt die Entscheidung auch konkret fünf Geschäftsprozesse für die Umsetzung des Berichtsregimes über Informationssysteme zur Erstellung von Daten in der Datenbank der nationalen Zielprogramme fest, darunter:
1. Geschäftsprozess zur Erstellung, Zuweisung und Anpassung mittelfristiger öffentlicher Investitionspläne und der Kapitalausstattung des 5-Jahres-Staatshaushalts nationaler Zielprogramme für Informationssysteme;
2. Geschäftsprozesse zur Festlegung, Zuweisung und Anpassung von Zielen, Aufgaben, Schätzungen, jährlichen öffentlichen Investitionsplänen des Staatshaushalts und zur Verlängerung der Umsetzungsfrist, Auszahlung von Schätzungen, jährlichen öffentlichen Investitionsplänen des Staatshaushalts für nationale Zielprogramme für Informationssysteme;
3. Geschäftsprozess zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Erstellung von Managementdokumenten, des Betriebs und der Organisation der Umsetzung nationaler Zielprogramme auf allen Ebenen und zugehöriger Dokumente zu Informationssystemen;
4. Geschäftsprozess zur monatlichen Berichterstattung über den Umsetzungsstand nationaler Zielprogramme in Informationssystemen;
5. Geschäftsprozess zur Berichterstattung über den Umsetzungsstatus nationaler Zielprogramme alle 6 Monate, 9 Monate, das ganze Jahr, zur Halbzeit, zum Ende der Laufzeit oder ad hoc über Informationssysteme.
Quelle: https://baodautu.vn/xay-dung-co-so-du-lieu-cac-chuong-trinh-muc-tieu-quoc-gia-tai-bo-tai-chinh-d339780.html
Kommentar (0)