(NLDO) – Außerordentlicher Professor Dr. Nguyen Thu Thuy, Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, sagte, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung die vorzeitige Zulassung abschaffen und viele weitere Änderungen an der Universitätsaufnahmeprüfung 2025 vornehmen werde.
Am Nachmittag des 16. Februar erklärte Dr. Nguyen Thu Thuy, außerordentlicher Professor und Direktor der Abteilung für Hochschulbildung im Ministerium für Bildung und Ausbildung, in einem Gespräch mit einem Reporter der Zeitung Nguoi Lao Dong , dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung die neuen Punkte im Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung mehrerer Artikel der Zulassungsbestimmungen für Universitäten und Hochschulen im Bereich der Vorschulerziehung offiziell „finalisiert“ habe. Dementsprechend habe das Ministerium für Bildung und Ausbildung beschlossen, die vorzeitige Zulassung (nur noch direkte Zulassung gemäß den Vorschriften) ab der Zulassungssaison 2025 vollständig abzuschaffen.
Kandidaten, die die Abiturprüfung 2024 ablegen
Eine weitere wichtige Änderung in der Zulassungssaison 2025 besteht darin, dass Kandidaten, wenn sie für die Zulassung ihre High-School-Zeugnisse (Zeugnisse) verwenden, die Ergebnisse des gesamten 12. Schuljahres verwenden müssen, anstatt wie bisher die Ergebnisse von 3 bis 5 Semestern.
Ein Vertreter des Bildungsministeriums begründete diese Entscheidung damit, dass die Schüler in der 12. Klasse, insbesondere im zweiten Semester, ihr Studium nicht vernachlässigen sollen. Sie müssen weiterhin gute Leistungen erbringen, um vor dem Abitur eine gute Gesamtnote zu erreichen. Diese Regelung wird sich positiv auf das Abitur auswirken.
Neu und auch offiziell umgesetzt wird zudem die Umrechnung gleichwertiger Zulassungsnoten zwischen Zulassungsmethoden und Zulassungskombinationen durch die Ausbildungsstätten.
Die Schulen können die Ergebnisse von Fremdsprachenzertifikaten (gemäß der Liste der Abiturprüfungsordnung) in Fremdsprachennoten für die Zulassung umrechnen.
Darüber hinaus dürfen die Prioritätsbonuspunkte jedes Kandidaten 10 % der Höchstpunktzahl nicht überschreiten (dieser Bonuspunkt ergibt sich aus der Addition der regionalen Prioritätspunkte und der Fachprioritätspunkte), und gleichzeitig darf die Gesamtzulassungspunktzahl des Kandidaten die Höchstpunktzahl nicht überschreiten.
In der neuen Verordnung hat das Bildungsministerium zudem die Vorgabe gestrichen, dass pro Studienfach/Ausbildung maximal vier Zulassungskombinationen möglich sind.
Auch gemäß der bald erscheinenden Zulassungsordnung für die Frühpädagogik an Universitäten und Hochschulen werden ab 2026 gemeinsame Fächer zwischen den Zulassungsgruppen mindestens 50 % der Zulassungsnote ausmachen.
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Quelle: https://nld.com.vn/nong-bo-gd-dt-chinh-thuc-bo-xet-tuyen-som-196250216133351748.htm
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