Für Ausbildungseinrichtungen (ETIs), die gleichzeitig viele Kombinationen, Methoden und Fremdsprachenzertifikate für einen Studiengang oder eine Gruppe von Studiengängen für die Zulassung verwenden (zusammenfassend als Studiengänge bezeichnet), verlangt das Ministerium für Bildung und Ausbildung :
Zunächst muss das CSĐT die Umrechnungsregeln für die Eingangsschwelle und die Zulassungsnote sowie die Bedingungen für den Erhalt der Bewerbungsunterlagen gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung ( Anhang III ) festlegen und öffentlich bekannt geben.
Zweitens können die Ausbildungsstätten Fremdsprachenzertifikate, die gemäß der aktuellen Abiturprüfungsordnung zur Befreiung von der Abiturprüfung dienen, in Fremdsprachenfachnoten umrechnen und in die Zulassungsfächergruppe einbeziehen, wobei die Gewichtung 50 % nicht übersteigen darf; bei der Umrechnung muss sichergestellt sein, dass unterschiedliche Fremdsprachenniveaus unterschiedliche Umrechnungsnoten erhalten.
Drittens, Anforderungen an die Entwicklung von Zulassungsmethoden (Kombinationen, unabhängige Tests): Fächerkombinationen oder unabhängige Bewertungstests, die für die Zulassung verwendet werden, müssen wissenschaftlich und praktisch entwickelt werden und die Auswahl von Kandidaten mit Grundkenntnissen und Kernkompetenzen gewährleisten, die für das Ausbildungsprogramm geeignet sind, wobei eine Reihe spezifischer Anforderungen wie folgt erfüllt sein müssen:
Erstens: Wenn für das Ausbildungsprogramm an einer Universität oder Hochschule Grundkenntnisse in einem bestimmten Fach erforderlich sind, muss die Ausbildungseinrichtung die Zugangsvoraussetzungen für dieses Fach festlegen, um sicherzustellen, dass die Kandidaten dieses Fach bereits in der High School studiert haben.
Beispielsweise muss ein medizinisches Ausbildungsprogramm, das Grundkenntnisse in Biologie erfordert, die Anforderungen an die Biologie-Ergebnisse in der High School oder den Abiturprüfungen festlegen.
Zweitens muss das CSĐT den Mindestpunktanteil der Kerninhalte (bezogen auf das Hauptfach) angeben, den die Kandidaten an der Gesamtpunktzahl der Prüfung erreichen müssen. Wenn beispielsweise die Zulassung zum Hauptfach Mathematik anhand eines unabhängigen Bewertungstests geprüft wird, muss das CSĐT den Punktanteil des Mathematikteils in der Prüfung klar angeben.
Drittens, Ausnahmen: Die oben genannten Anforderungen gelten möglicherweise nicht für Sprachkurse, bei denen die Lernenden auf einem Grundniveau beginnen (z. B. Französisch von Grund auf lernen). Ebenso können für Kurse wie Technologiepädagogik oder Informationstechnologiepädagogik entsprechende Anpassungen erforderlich sein.
Viertens: Für Kandidaten, die Fremdsprachenzertifikate (oder andere Daten) verwenden, wie für die Zulassung zum CSĐT vorgeschrieben, und die Fremdsprachenprüfung für den Abschluss abgelegt haben, wird das CSĐT die Zertifikate verwenden, die die Kandidaten im System für die Zulassung angegeben haben, oder die Kandidaten anweisen, Fremdsprachenzertifikate (oder andere Daten) bis zum 28. Juli 2025 als Grundlage für die Zulassung beim CSĐT einzureichen.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung verlangt von den Ausbildungseinrichtungen, dass sie einen festen Mitarbeiterstamm aus kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern für die Personalbeschaffung aufbauen, die die Vorschriften gut kennen und Fragen zur Personalbeschaffung von Ausbildungseinrichtungen und zu den bevorzugten Einstellungsrichtlinien beantworten können. Schaffen Sie Bedingungen, die es den Kandidaten ermöglichen, die mit dem Internet verbundenen Computerräume der Ausbildungseinrichtungen zu nutzen, um sich für NVXT anzumelden (falls die Kandidaten dies benötigen).
Bonuspunkte und Prioritätspunkte, so das Ministerium für Bildung und Ausbildung, betragen die maximalen Bonuspunkte gemäß der Bewertungsskala 10 % und werden vor der Hinzufügung von Prioritätspunkten (regionale Priorität, fachliche Priorität) addiert. Die Prioritätspunkte (regionale Priorität, fachliche Priorität) für die Zulassung müssen gemäß den Bestimmungen des Artikels 7 der Zulassungsordnung einheitlich und konsistent sein.
Im Falle einer Zulassung auf Grundlage einer anderen Skala als 30 Punkten muss das CSĐT die entsprechende Prioritätspunktzahl als 30-Punkte-Skala gemäß Artikel 7 der Zulassungsbestimmungen festlegen. Das CSĐT legt fest, dass die zusätzlichen Kriterien für Kandidaten mit herausragenden Fähigkeiten (falls vorhanden) sicherstellen müssen, dass die Zulassungspunktzahl nicht höher ist als die Höchstpunktzahl einschließlich Prioritätspunkten und Bonuspunkten (falls vorhanden).
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/bo-gddt-luu-y-cac-co-so-dao-tao-su-dung-nhieu-to-hop-va-phuong-thuc-xet-tuyen-post739774.html
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