Für Ausbildungseinrichtungen (CSDT), die gleichzeitig viele Kombinationen, Methoden und Fremdsprachenzertifikate für ein Hauptfach oder eine Gruppe von Hauptfächern für die Zulassung verwenden (zusammenfassend als Hauptfächer bezeichnet), verlangt das Ministerium für Bildung und Ausbildung :
Zunächst muss das CSĐT die Regeln für die Umrechnung gleichwertiger Eingangsschwellen und Zulassungsergebnisse sowie die Bedingungen für den Erhalt von Bewerbungsunterlagen gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung ( Anhang III ) festlegen und öffentlich bekannt geben.
Zweitens dürfen die Ausbildungsstätten Fremdsprachenzertifikate, die gemäß der aktuellen Abiturprüfungsordnung zur Befreiung von der Abiturprüfung dienen, in Fremdsprachenfachnoten umrechnen und in die Zulassungsfächergruppe einbeziehen, wobei die Gewichtung 50 % nicht übersteigen darf; bei der Umrechnung muss sichergestellt sein, dass unterschiedliche Fremdsprachenkenntnisse unterschiedliche Umrechnungsnoten erhalten.
Drittens, Anforderungen an die Entwicklung von Zulassungsmethoden (Kombinationen, unabhängige Tests): Fächerkombinationen oder unabhängige Eignungstests, die für die Zulassung verwendet werden, müssen wissenschaftlich und praktisch entwickelt sein und die Auswahl von Kandidaten mit Grundkenntnissen und Kernkompetenzen gewährleisten, die dem Ausbildungsprogramm angemessen sind und eine Reihe spezifischer Anforderungen erfüllen müssen, wie folgt:
Erstens: Wenn für das Ausbildungsprogramm an einer Universität oder Hochschule Grundkenntnisse in einem bestimmten Fach erforderlich sind, muss die Ausbildungseinrichtung die Zugangsvoraussetzungen für dieses Fach festlegen, um sicherzustellen, dass die Kandidaten dieses Fach bereits in der High School studiert haben.
Beispielsweise muss ein medizinisches Ausbildungsprogramm, das Grundkenntnisse in Biologie erfordert, die Anforderungen an die Biologie-Ergebnisse in der High School oder der Abiturprüfung festlegen.
Zweitens muss das CSDT den Mindestpunktanteil der Kerninhalte (bezogen auf das Studienfach) angeben, den die Kandidaten an der Gesamtpunktzahl der Prüfung erreichen müssen. Wenn beispielsweise die Zulassung zum Hauptfach Mathematik anhand eines unabhängigen Einstufungstests geprüft wird, muss das CSDT den Punktanteil des Mathematikteils in der Prüfung klar angeben.
Drittens, Ausnahmen: Die oben genannten Anforderungen gelten möglicherweise nicht für Sprachkurse, bei denen die Lernenden auf einem Grundniveau beginnen (z. B. Französisch von Grund auf lernen). Auch für Kurse wie Technologiepädagogik oder Informationstechnologiepädagogik können entsprechende Anpassungen erforderlich sein.
Viertens: Für Kandidaten, die die für die Zulassung zum CSDT vorgeschriebenen Fremdsprachenzertifikate (oder andere Daten) verwenden und die Fremdsprachenprüfung für den Abschluss abgelegt haben, verwendet das CSDT die von den Kandidaten im System angegebenen Zertifikate für die Zulassung oder weist die Kandidaten an, dem CSDT bis zum 28. Juli 2025 Fremdsprachenzertifikate (oder andere Daten) als Grundlage für die Zulassung vorzulegen.
Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung verlangt von den Ausbildungseinrichtungen, dass sie einen festen Mitarbeiterstamm aus kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern für die Personalbeschaffung bereitstellen, die die Vorschriften gut kennen und Fragen zur Personalbeschaffung und den Prioritäten der Ausbildungseinrichtung beantworten können. Schaffen Sie Bedingungen, die es den Kandidaten ermöglichen, die mit dem Internet verbundenen Computerräume der Ausbildungseinrichtung zu nutzen, um sich für NVXT anzumelden (falls die Kandidaten dies benötigen).
Bezüglich Bonuspunkten und Vorrangpunkten weist das Bildungsministerium darauf hin, dass die maximalen Bonuspunkte gemäß der Punkteskala 10 % betragen und vor der Hinzurechnung von Vorrangpunkten (Regionalvorrang, Fachvorrang) addiert werden. Die Vorrangpunkte (Regionalvorrang, Fachvorrang) für die Zulassung müssen gemäß den Bestimmungen des Artikels 7 der Zulassungsordnung einheitlich und stimmig sein.
Im Falle einer Zulassung auf Grundlage einer anderen Skala als 30 Punkten muss das CSĐT die entsprechende Prioritätspunktzahl gemäß der 30-Punkte-Skala gemäß Artikel 7 der Zulassungsbestimmungen festlegen. Das CSĐT legt fest, dass die zusätzlichen Kriterien für Kandidaten mit herausragenden Fähigkeiten (falls vorhanden) sicherstellen müssen, dass die Zulassungspunktzahl nicht höher ist als die Höchstpunktzahl einschließlich Prioritätspunkten und Bonuspunkten (falls vorhanden).
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/bo-gddt-luu-y-cac-co-so-dao-tao-su-dung-nhieu-to-hop-va-phuong-thuc-xet-tuyen-post739774.html
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