Richtlinien für Personen, die zur Teilnahme an Luftverteidigungsaktivitäten mobilisiert wurden
Dieses Dekret regelt in Abschnitt 4, Artikel 9, Abschnitt 6, Artikel 38 und Artikel 44 des Gesetzes über die Volksluftverteidigung die Position, Funktionen, Aufgaben, Organisationsstruktur und Arbeitsweise der Lenkungsausschüsse für die Volksluftverteidigung auf allen Ebenen, den Umfang und die Höhe der Luftverteidigungshindernisse von Luftverteidigungspositionen, Richtlinien und Regelungen für die zur Teilnahme an Aktivitäten der Volksluftverteidigung mobilisierten Personen und den Inhalt der staatlichen Verwaltung der Volksluftverteidigung.
Gehalt, Lohn, Verpflegungszuschüsse und Sonderzuschüsse für diejenigen, die zur Ausbildung, Förderung, zum Coaching, zu Übungen und zur Teilnahme an Luftverteidigungsaktivitäten mobilisiert werden
In diesem Dekret wird festgelegt, Gehalt, Lohn, Verpflegungszulagen und Sonderzulagen für diejenigen, die für Ausbildung, Schulung, Coaching, Übungen und die Teilnahme an Aktivitäten der Volksluftverteidigung mobilisiert werden, betragen:
1. Personen, die während ihrer Einberufung zu Ausbildung, Umschulung, Coaching, Übungen und der Teilnahme an Volksluftverteidigungsaktivitäten gemäß der Entscheidung einer zuständigen Behörde ein Gehalt aus dem Staatshaushalt beziehen, erhalten von der Agentur oder Organisation, bei der sie arbeiten, ihr volles Gehalt, Sozialleistungen, Reisekosten und Fahrtkosten. Bei der Arbeit in einer toxischen Umgebung oder wenn eine regionale Zulage gewährt wird, erhält sie diese gemäß der geltenden Regelung.
Vertragsbedienstete, die an Schulungen, Umschulungen, Coachings, Übungen und Aktivitäten der Volksluftverteidigung teilnehmen, sind vorübergehend von der Erfüllung ihres Arbeitsvertrags suspendiert und haben Anspruch auf Gehalt und Zulagen gemäß den Vorschriften.
Die Kosten für die oben genannten Posten sind im regulären Betriebsbudget der Agentur oder Einheit enthalten.
2. Personen, die während ihrer Einberufung zu Ausbildung, Schulung, Training, Übungen und der Teilnahme an Volksluftverteidigungsaktivitäten gemäß Entscheidung der zuständigen Behörde kein Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, haben Anspruch auf Tagegeld, Verpflegungsgeld und Sonderzulagen wie für Milizen, die gemäß den Bestimmungen des Dekrets, das mehrere Artikel des Gesetzes über Milizen und Selbstverteidigungskräfte zur Organisation und zum Aufbau von Streitkräften sowie zum Regime und den Richtlinien für Milizen und Selbstverteidigungskräfte detailliert beschreibt, für die Einberufung zu Aufgaben mobilisiert werden. Die Verantwortung für die Zahlung trägt die Ebene, die mobilisiert.
3. Mitarbeitern von Unternehmen und Organisationen, die kein Gehalt aus dem Staatshaushalt erhalten, wird während ihrer Mobilisierung zu Schulungen, Umschulungen, Schulungen, Übungen und zur Teilnahme an Aktivitäten der Volksluftverteidigung gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden von der Mobilisierungsbehörde ein Tagegeld, Verpflegungsgeld, Sonderzulagen und andere Leistungen gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 gezahlt. Das Gehalt wird vom Unternehmen oder der Organisation gezahlt und ist in den Produktions- und Geschäftsführungskosten enthalten.
4. Für Miliz- und Reservesoldaten, die keiner Miliz- oder Reserveeinheit zugeteilt sind, gelten bei ihrer Mobilisierung zur Durchführung von Ausbildung, Förderung, Training, Übungen und zur Teilnahme an Aktivitäten zur Luftverteidigung des Volkes gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörden die Bestimmungen des Gesetzes über Miliz- und Reserveeinheiten.
Das Dekret besagt eindeutig, dass das Volkskomitee auf Provinzebene dem Volksrat auf derselben Ebene auf Grundlage der sozioökonomischen Bedingungen vor Ort die Höhe der Ausgaben für die Streitkräfte zur Volksluftverteidigung, die über die gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinen Ausgaben hinausgehen, zur Prüfung und Entscheidung vorlegen soll. Bei Abschaffung des Grundgehalts wird das von der Regierung festgelegte Referenzniveau angewendet.
Regelungen und Richtlinien für Personen, die zur Durchführung ziviler Luftverteidigungsaufgaben mobilisiert werden und krank sind, einen Unfall haben oder sterben
Das Dekret legt fest, dass Personen, die zur Erfüllung von Aufgaben der Volksluftverteidigung mobilisiert werden, der Sozial- und Krankenversicherung unterliegen. Wenn sie während der Zeit der konzentrierten Ausbildung, der Auffrischungsschulung, der Übungen und der Teilnahme an Aktivitäten der Volksluftverteidigung erkranken, einen Unfall haben oder sterben, haben sie Anspruch auf die Regelung für Krankheit, Arbeitsunfall und Tod gemäß den Bestimmungen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Arbeitsschutzgesetzes. Die Zeit wird vom Zeitpunkt der Mobilisierung und dem Beginn der Erfüllung der Aufgabe bis zur Beendigung und Rückkehr an den Wohnort bzw. vom Zeitpunkt der Mobilisierung und dem Beginn der Erfüllung der Aufgabe bis zum Zeitpunkt der Krankheit, des Unfalls oder des Todes gerechnet.
Wenn Milizionäre, die nicht sozial- oder krankenversichert sind, während ihrer Mobilisierung zur Durchführung von Aufgaben der Volksluftverteidigung erkranken, verunglücken oder sterben, während sie während der Zeit der konzentrierten Ausbildung, Umschulung, Schulung, Proben und Teilnahme an Aktivitäten der Volksluftverteidigung erkranken, verunglücken oder sterben, gelten für sie dieselben Regelungen und Maßnahmen wie für Milizionäre, die nicht sozial- oder krankenversichert sind, wenn sie im Dienst erkranken, verunglücken oder sterben.
Freiwillige, die an Aktivitäten der Volksluftverteidigung teilnehmen, haben Anspruch auf dieselben Leistungen wie diejenigen, die von den zuständigen Behörden mobilisiert werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene, der Leiter der Behörde oder Organisation, die die Identität und den Zeitpunkt der freiwilligen Teilnahme des Freiwilligen an der Durchführung der Aufgabe der Volksluftverteidigung direkt verwaltet, werden im Umsetzungsplan oder Arbeitsplan für die Durchführung der Aufgabe der Volksluftverteidigung der Ebene bestätigt, die diesen Freiwilligen direkt verwaltet.
- Der Zeitpunkt der Durchführung der Volksluftverteidigungsaufgabe muss vom Kommandeur oder Verantwortlichen der Volksluftverteidigungstruppe (Gruppe, Team) und dem Vorgesetzten des direkten Kommandeurs des an der Volksluftverteidigungsaufgabe teilnehmenden Freiwilligen bestätigt werden;
- Freiwillige, die an der Durchführung von Aufgaben der Volksluftverteidigung teilnehmen, erhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen.
In dem Erlass werden die Bedingungen, Verfahren und Behörden klar dargelegt, die für die Sicherstellung der Finanzierung medizinischer Untersuchungen und Behandlungen sowie für die Regelungen und Richtlinien für Personen zuständig sind, die an der Luftverteidigungsmission des Volkes teilnehmen, wenn sie erkranken, einen Unfall haben oder sterben. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen für Milizen, Selbstverteidigungskräfte und Reservekräfte, wenn diese zum Dienst mobilisiert werden.
Bei der Einnahme von Stimulanzien oder anderen Handlungen, die die Gesundheit oder das Leben schädigen, oder bei der Einnahme von Drogen oder anderen Suchtmitteln, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, kommen die oben genannten Regelungen nicht in Betracht.
Bedingungen, Standards, Verfahren zur Anerkennung von Begünstigten von Policen wie Kriegsinvaliden; Anerkennung von Märtyrern
Das Dekret sieht vor, dass Arbeiter, die zur Teilnahme an Luftverteidigungsaktivitäten des Volkes mobilisiert werden und in einem der in Absatz 1, Artikel 23 der Verordnung Nr. 02/2020/UBTVQH14 des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung für Anreize für Menschen mit verdienstvollen Diensten um die Revolution vom 9. Dezember 2020 bzw. Artikel 34 der Regierungsverordnung Nr. 131/2021/ND-CP vom 30. Dezember 2021 zur Einzelheiten und Umsetzung der Verordnung über Anreize für Menschen mit verdienstvollen Diensten um die Revolution genannten Fälle verletzt werden, als Kriegsinvaliden und Begünstigte von Policen wie Kriegsinvaliden gelten und anerkannt werden; wenn sie in einem der in Absatz 1, Artikel 14 der Verordnung Nr. 02/2020/UBTVQH14 genannten Fälle sterben; Gemäß Artikel 14 des Dekrets Nr. 131/2021/ND-CP werden sie als Märtyrer betrachtet und anerkannt.
Die Unterlagen und Verfahren zur Anerkennung von Begünstigten von Policen wie Kriegsinvaliden und Märtyrern müssen den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 131/2021/ND-CP vom 30. Dezember 2021 über detaillierte Vorschriften und Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung über die Vorzugsbehandlung von Personen mit verdienstvollen Diensten um die Revolution entsprechen.
Das oben genannte Dekret tritt am 22. August 2025 in Kraft.
Phuong Nhi
Quelle: https://baochinhphu.vn/che-do-chinh-sach-doi-voi-nguoi-duoc-huy-dong-tham-gia-hoat-dong-phong-khong-nhan-dan-102250710114638694.htm
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