Im Rahmen der Fortsetzung des Arbeitsprogramms der 8. Sitzung besprach die Nationalversammlung heute Nachmittag, am 30. Oktober, im Saal den Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung.
Dieses Gesetz legt die Grundsätze, Aufgaben, Kräfte und Aktivitäten der Luftverteidigung des Volkes fest; den Umgang mit unbemannten Flugzeugen und anderen Fluggeräten und die Gewährleistung der Luftverteidigungssicherheit; die Ressourcen, Regelungen, Richtlinien, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Behörden, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen in Bezug auf die Luftverteidigung des Volkes.
Bei der Vorstellung des Berichts zur Erläuterung, Entgegennahme und Überarbeitung des Gesetzesentwurfs sagte der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees, Le Tan Toi, dass einige Meinungen dazu rieten, das Konzept „unbemanntes Luftfahrzeug“ ausführlicher zu erläutern und sich auf internationale Erfahrungen zu berufen, um das Konzept zu perfektionieren. Dabei sollten sowohl Flugtaxis als auch Flugmotorräder einbezogen werden, um die Umsetzung zu erleichtern.
Auf Grundlage der Meinungen der Delegierten und durch die Untersuchung der Konzepte einer Reihe von Ländern sowie der Bestimmungen des Abkommens über die Zivilluftfahrt von 1944 (Verwendung des Begriffs „Unbemanntes Luftfahrzeug“ – Artikel 8 des Abkommens) hat der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung dieses Konzept überarbeitet, um sicherzustellen, dass es für andere unbemannte Fluggeräte, die es in Zukunft geben könnte, wie etwa Flugtaxis und Flugmotorräder, geeignet, vollständig und umfassend ist.
Ein „unbemanntes Luftfahrzeug“ ist dem Entwurf zufolge ein Luftfahrzeug, dessen Flugsteuerung und Wartung keine direkte Kontrolle durch einen Piloten an Bord erfordert.
Zu den „sonstigen Fluggeräten“ zählen Ballons, Flugmodelle, Fallschirme, Flugdrachen (ausgenommen Volksdrachen) und sonstige Fluggeräte mit oder ohne Pilot, die keine Flugzeuge oder unbemannten Luftfahrzeuge sind.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Organisationen und Einzelpersonen, die mit unbemannten Luftfahrzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugmotoren, Flugzeugpropellern und Ausrüstungen und Geräten für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte Geschäfte tätigen dürfen, unbemannte Luftfahrzeuge, andere Fluggeräte, Flugzeugmotoren, Flugzeugpropeller und Ausrüstungen und Geräte für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte importieren, exportieren, vorübergehend zum Zwecke der Wiederausfuhr importieren oder vorübergehend zum Zwecke der Wiedereinfuhr exportieren dürfen.
Der Minister für Nationale Verteidigung und der Minister für Öffentliche Sicherheit erteilen Lizenzen für den Import und Export von unbemannten Luftfahrzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugmotoren, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte, die den Verteidigungs- und Sicherheitsaufgaben des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit dienen.
Das Gesetz legt außerdem konkret die Bedingungen für Organisationen und Einzelpersonen fest, die Geschäftstätigkeiten mit unbemannten Luftfahrzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugtriebwerken, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten für unbemannte Luftfahrzeuge und andere Fluggeräte ausüben.
„Drohnen und andere Fluggeräte müssen vor ihrer Inbetriebnahme und Nutzung gemäß den staatlichen Vorschriften registriert werden“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Das Gesetz verbietet außerdem die illegale Herstellung, Erprobung, Produktion, Reparatur, Wartung, den Handel, Export, Import, vorübergehende Einfuhr zum Zwecke der Wiederausfuhr, vorübergehende Ausfuhr zum Zwecke der Wiedereinfuhr, den Besitz, die Nutzung und den Einsatz von unbemannten Flugzeugen, anderen Fluggeräten, Flugzeugmotoren, Flugzeugpropellern sowie Ausrüstung und Geräten von unbemannten Flugzeugen und anderen Fluggeräten.
Es ist außerdem verboten, Drohnen oder andere Fluggeräte zum Transport illegaler Ausrüstung, Waffen, Sprengstoffe oder verbotener Substanzen zu verwenden oder gegen die Partei und den Staat zu propagieren, aufzuhetzen, zu verführen oder zu verzerren.
Was die Organisation der Volksluftverteidigungsstreitkräfte betrifft, so gibt es ein Team zur Unterdrückung unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte sowie die Befugnisse und Fälle der Unterdrückung (dh den Einsatz von Feuerkraft, Impulsen oder anderen Maßnahmen, um den Betrieb unbemannter Flugzeuge und anderer Fluggeräte zu unterbrechen, bestimmte Funktionen zu deaktivieren oder die Betriebsfähigkeit vollständig zu verlieren).
Nachdem Verteidigungsminister Phan Van Giang die von den Delegierten vorgebrachten Meinungen erläutert und die Arbeitssitzung abgeschlossen hatte, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Nationalversammlung, Tran Quang Phuong, dass der Gesetzesentwurf der Nationalversammlung in dieser Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden könne.
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Quelle: https://vov.vn/chinh-tri/luat-phong-khong-nhan-dan-quy-dinh-bao-quat-doi-voi-ca-taxi-bay-motor-bay-post1132047.vov
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