Ich bin Bildungsbeauftragter , habe 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, habe aber das Rentenalter noch nicht erreicht. Ich möchte fragen, ob ich im Ruhestand eine Rente oder eine einmalige Unterstützung erhalte. (quocbinh***@gmail.com)
* Antwort:
Das Sozialversicherungsgesetz 2024, das ab dem 1. Juli 2025 in Kraft tritt, legt die Rentenbedingungen und die Bedingungen für den Bezug einmaliger Sozialversicherungsleistungen wie folgt fest: Absatz 1, Artikel 64 bestimmt: „Personen, die in den Punkten a, b, c, g, h, i, k, l, m und n, Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 2 dieses Gesetzes genannt sind, haben bei Renteneintritt mit einer Pflichtversicherungszeit von 15 oder mehr Jahren Anspruch auf eine Rente, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
Erreichen des in Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Rentenalters; Erreichen des in Absatz 3, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegten Rentenalters und eine Gesamtzeit der Pflichtversicherungsbeiträge von mindestens 15 Jahren bei Ausübung eines anstrengenden, giftigen, gefährlichen oder besonders anstrengenden, giftigen, gefährlichen Berufs oder einer Arbeit auf der vom Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales herausgegebenen Liste anstrengender, giftiger, gefährlicher oder besonders anstrengender, giftiger, gefährlicher Berufe oder Arbeiten oder bei Ausübung einer Arbeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen, einschließlich der Arbeitszeit in Gebieten mit einem regionalen Zulagenkoeffizienten von 0,7 oder höher vor dem 1. Januar 2021;
Mindestens 10 Jahre jünger als das in Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegte Alter und mindestens 15 Jahre Berufserfahrung im Untertage-Kohlebergbau gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; Personen, die sich aufgrund eines Arbeitsunfalls bei der Ausführung zugewiesener Aufgaben mit HIV/AIDS infiziert haben.
In Artikel 65 Absatz 1 heißt es: „Personen, die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b, c, g, h, i, k, l, m und n dieses Gesetzes genannt sind und eine sozialversicherungspflichtige Beitragszeit von 20 oder mehr Jahren haben, haben bei Renteneintritt Anspruch auf eine niedrigere Rente als die in Artikel 64 Absatz 1 Buchstaben a, b und c dieses Gesetzes genannten Rentenberechtigten, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft: Ihr Alter liegt höchstens 5 Jahre unter dem in Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a dieses Gesetzes genannten Alter und ihre Erwerbsfähigkeit ist von 61 % auf weniger als 81 % gesunken;
Mindestens 10 Jahre jünger als das in Punkt a, Absatz 1, Artikel 64 dieses Gesetzes angegebene Alter und eine verminderte Arbeitsfähigkeit von 81 % oder mehr; 15 Jahre oder länger in einem besonders anstrengenden, giftigen oder gefährlichen Beruf oder einer Arbeit gearbeitet haben, die auf der vom Minister für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales herausgegebenen Liste besonders anstrengender, giftiger oder gefährlicher Berufe und Arbeiten steht und eine verminderte Arbeitsfähigkeit von 61 % oder mehr haben.“
Dem Schreiben zufolge sind Sie ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat und gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 70 des Sozialversicherungsgesetzes 2024 eine einmalige Sozialversicherungszahlung erhält. Das Sozialversicherungsgesetz 2024 enthält Vorschriften zu den Bedingungen für den Erhalt von Renten und den Bedingungen für den Erhalt einmaliger Sozialversicherungszahlungen, die Sie mit Ihren eigenen Bedingungen vergleichen können. Alternativ können Sie sich an die Sozialversicherungsagentur wenden, bei der Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen, um Anweisungen, Ratschläge und zufriedenstellende Antworten zu erhalten.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/che-do-huu-tri-tro-cap-mot-lan-cua-vien-chuc-nganh-giao-duc-post745393.html
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