Daher kann der Ehemann den Personalausweis seiner Frau nicht zur Eröffnung eines Bankkontos verwenden.
Gründe, warum Sie niemanden bitten können, ein Bankkonto für Sie zu eröffnen:
- Aufgrund von Bankvorschriften : Jede Bank hat ihre eigenen strengen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Eine dieser Vorschriften besteht darin, dass die Bank von Ihnen eine Selbstüberprüfung Ihrer Dokumente und persönlichen Daten verlangt.
- Gesichtserkennung des Karteninhabers : Wenn Sie eine Karte beantragen, vergleicht das Bankpersonal das Gesicht auf Ihrem Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Bürgerausweis) mit dem Gesicht der Person, die die Karte beantragt. Wenn die beiden Dokumente nicht übereinstimmen, wird die Karte nicht genehmigt.
- Identifizierung der Unterschrift des Karteninhabers : Sie müssen direkt unterschreiben, damit die Bank die Unterschrift aufbewahren kann. Diese Unterschrift wird bei nachfolgenden Transaktionen zum Vergleich verwendet. Daher können andere Personen beim Öffnen der Karte nicht für Sie unterschreiben. Öffnen Sie die Karte am besten selbst, um Ihre Daten zu schützen.
Illustrationsfoto: VnEconomy
Genauer gesagt umfasst der Antrag auf Eröffnung eines persönlichen Zahlungskontos gemäß den Bestimmungen von Klausel 2, Artikel 2 des Rundschreibens 16/2020/TT-NHNN:
- Der Antrag auf Eröffnung eines Zahlungskontos erfolgt gemäß dem Formular der Bank oder der ausländischen Bankfiliale, bei der das Konto eröffnet wird, und gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 13 dieses Rundschreibens.
- Zu den Ausweisdokumenten gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass oder eine Geburtsurkunde (für vietnamesische Staatsbürger unter 14 Jahren, die keinen Reisepass besitzen); ein gültiges Einreisevisum oder Dokumente, die die Visumbefreiung nachweisen (für Ausländer), außer in Fällen, in denen Ausländer Zahlungskonten gemäß den Bestimmungen in Klausel 4, Artikel 14 dieses Rundschreibens eröffnen;
- Falls eine Person ein Zahlungskonto über einen Vormund oder gesetzlichen Vertreter (nachfolgend „gesetzlicher Vertreter der Person“ genannt) eröffnet, muss die Datei zur Eröffnung des Zahlungskontos neben den in Punkt a und b, Absatz 1 dieses Artikels genannten Dokumenten auch Folgendes enthalten:
+ Falls der gesetzliche Vertreter eine natürliche Person ist: Ausweisdokumente des gesetzlichen Vertreters der natürlichen Person und Dokumente, die den Status dieser Person als gesetzlicher Vertreter für die natürliche Person nachweisen, die das Zahlungskonto eröffnet;
+ Falls der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist: Gründungsbeschluss, Gewerbeerlaubnis, Gewerbeanmeldung oder andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente; Dokumente, die den Status des gesetzlichen Vertreters dieser juristischen Person für die Person nachweisen, die das Zahlungskonto eröffnet; Ausweisdokumente und Dokumente, die den Vertretungsstatus des gesetzlichen Vertreters dieser juristischen Person nachweisen.
Und gemäß Absatz 5 dieses Artikels gibt es folgende Vorschriften zum Verfahren der Kontoeröffnung: Banken und ausländische Bankfilialen stellen sicher, dass sie Unterschriftsproben, digitale Zertifikate (sofern vorhanden) des Kontoinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters und anderer damit verbundener Personen (sofern vorhanden) sowie Siegelproben (sofern vorhanden, wenn es sich bei dem Kontoinhaber um eine Organisation handelt) zur Überprüfung und zum Vergleich während der Nutzung des Zahlungskontos sammeln.
Wenn Sie also ein Bankkonto für eine natürliche Person eröffnen, muss diese Person den Vorgang selbst durchführen und eine Unterschriftsprobe des Kontoinhabers vorlegen (außer in Fällen, in denen ein Bankkonto durch einen Vormund oder gesetzlichen Vertreter eröffnet wird).
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Quelle: https://vtcnews.vn/chong-cam-cccd-cua-vo-di-mo-tai-khoan-ngan-hang-co-duoc-khong-ar904950.html
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