Wie lange dauert die Anmeldung zum vorübergehenden Aufenthalt, um sich nach dem neuen Gesetz zur Haushaltsanmeldung anmelden zu können?
Ab dem 1. Juli 2021, dem Tag des Inkrafttretens des Aufenthaltsgesetzes 2020, wurden die Bedingungen für die vorübergehende Aufenthaltsdauer abgeschafft.
Bundesweit können sich Personen unabhängig von der Dauer des vorübergehenden Aufenthalts zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis anmelden, sobald sie die in Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes genannten Voraussetzungen für eine legale Unterbringung erfüllen.
Vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes 2020 mussten Bürger, um sich für einen dauerhaften Aufenthalt (auch als Einwanderung bezeichnet) in Ho-Chi-Minh- Stadt, Da Nang, Hai Phong, Can Tho... registrieren zu können, einen ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalt an einem legalen Wohnsitz von mindestens einem Jahr (bei Einwanderung in einen Bezirk oder eine Stadt einer Stadt) bzw. mindestens zwei Jahren (bei Einwanderung in die Innenstadt) gehabt haben.
Insbesondere in Hanoi müssen Personen aus anderen Provinzen, die ihren Haushalt in der Innenstadt von Hanoi anmelden möchten, mindestens drei Jahre lang ununterbrochen in der Innenstadt gewohnt haben; Personen, die ihren Haushalt in den Vororten anmelden möchten, müssen mindestens ein Jahr lang dort gewohnt haben (gemäß dem Hauptstadtgesetz).
Das ausgestellte Meldebuch dient als Wohnsitznachweis und ist bis zum 31.12.2022 gültig. |
Wird das Haushaltsbuch heute noch verwendet?
Absatz 3, Artikel 38 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 bestimmt: „Ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden das ausgestellte Haushaltsmeldebuch und das vorübergehende Aufenthaltsbuch weiterhin als Papiere und Dokumente verwendet und gelten als Nachweis des Aufenthalts gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes bis zum 31. Dezember 2022.“
Das ausgestellte Meldebuch bleibt demnach bis zum 31. Dezember 2022 als Wohnsitznachweis gültig und gültig.
Sollten die Angaben im Haushaltsregister jedoch von denen in der Einwohnerdatenbank abweichen, werden die Angaben in der Einwohnerdatenbank verwendet. Bei der Durchführung von Einwohnermeldeverfahren, die zu Änderungen der Angaben im Haushaltsregister führen, zieht die Einwohnermeldebehörde das ausgestellte Haushaltsregister ein, nimmt Anpassungen vor und aktualisiert die Angaben in der Einwohnerdatenbank. Sie stellt kein neues Haushaltsregister aus und gibt auch kein neues aus.
Parallel zur starken Entwicklung der digitalen Technologie und der Politik zum Aufbau einer „E-Government“-Politik für eine digitale Wirtschaft hat die Regierung die Resolution Nr. 112/NQ-CP zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und Bürgerdokumenten im Zusammenhang mit der Bevölkerungsverwaltung unter der staatlichen Verwaltungsfunktion des Ministeriums für öffentliche Sicherheit erlassen. Darin heißt es: „Die Form der Bevölkerungsverwaltung durch Registrierung des ständigen Wohnsitzes per „Haushaltsmeldebuch“ soll abgeschafft und durch die Verwaltung per persönlichem Identifikationscode ersetzt werden.“
Informationen über Bürger werden in der Nationalen Bürgerdatenbank gesammelt und aktualisiert, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 des Gesetzes zur Bürgeridentifizierung von 2014 in der Fassung von 2020 verwendet wird.
Daher werden die Informationen zum ständigen Wohnsitz der Bürger in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank aktualisiert.
Daher wird das Haushaltsregister nicht mehr als Dokument zur Bestätigung des Wohnsitzes eines Bürgers verwendet, sondern wird durch den Identifikationscode der Person in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank ermittelt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Haushaltsanmeldung?
Die Bedingungen für die Registrierung eines Daueraufenthalts sind in Artikel 20 des Aufenthaltsgesetzes von 2020 wie folgt festgelegt:
- Bürger werden für den Daueraufenthalt an ihrem rechtmäßigen Wohnsitz registriert.
- Bürger dürfen ihren ständigen Wohnsitz in einer legalen Unterkunft anmelden, die ihnen nicht gehört, wenn das Haushaltsoberhaupt und der Eigentümer in den folgenden Fällen zustimmen:
Die Ehefrau lebt mit ihrem Ehemann zusammen; der Ehemann lebt mit der Ehefrau zusammen; die Kinder leben bei den Eltern; die Eltern leben bei den Kindern;
Ältere Menschen, die bei ihren Brüdern, Schwestern oder Enkelkindern leben; Menschen mit schweren oder extrem schweren Behinderungen, Menschen, die nicht arbeiten können, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder anderen Krankheiten, die zu einem Verlust der kognitiven Fähigkeiten oder der Verhaltenskontrolle führen, die bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren leiblichen Brüdern, leiblichen Schwestern, leiblichen Onkeln, leiblichen Tanten, leiblichen Nichten oder Erziehungsberechtigten leben;
Minderjährige, die über die Einwilligung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten verfügen oder keine Eltern mehr haben, leben bei ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren Großeltern väterlicher- oder mütterlicherseits, ihren leiblichen Brüdern, leiblichen Schwestern, leiblichen Onkeln, leiblichen Tanten; Minderjährige leben bei ihren Erziehungsberechtigten.
- Bürger dürfen ihren ständigen Wohnsitz in einer legalen gemieteten, geliehenen oder gepachteten Unterkunft anmelden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Lassen Sie sich vom Eigentümer der Unterkunft dazu verpflichten, einen ständigen Wohnsitz an der gemieteten, geliehenen oder vorübergehend bewohnten Unterkunft anzumelden.
- Stellen Sie sicher, dass die Mindestwohnflächenbedingungen wie vom Volksrat der Provinz vorgeschrieben eingehalten werden, jedoch nicht weniger als 8 m2 Wohnfläche pro Person.
- Bürger dürfen ihren ständigen Wohnsitz in religiösen Einrichtungen mit zusätzlichen Wohnmöglichkeiten anmelden, wenn einer der folgenden Fälle auf sie zutrifft:
Religiöse Mitarbeiter werden ordiniert, gewählt, ernannt, nominiert oder versetzt, um religiöse Tätigkeiten in religiösen Einrichtungen auszuüben.
Vertreter der religiösen Einrichtung;
Eine Person, die vom Vertreter/Vorstand einer religiösen Einrichtung die Genehmigung zur Registrierung eines ständigen Wohnsitzes hat, um religiöse Aktivitäten in der religiösen Einrichtung direkt zu verwalten und zu organisieren;
Kinder, Menschen mit schweren Behinderungen, Menschen mit einer schweren Behinderung und Obdachlose benötigen zur Anmeldung eines dauerhaften Aufenthalts die Genehmigung des Vertreters/Vorstands der religiösen Einrichtung, des Leiters oder Vertreters.
- Eine Person, die Pflege, Unterstützung oder Hilfe erhält, kann sich mit Zustimmung des Leiters dieser Einrichtung für einen dauerhaften Wohnsitz in einer Einrichtung der Sozialhilfe anmelden oder sich mit Zustimmung des Leiters des Haushalts und des Eigentümers der legalen Unterkunft für einen dauerhaften Wohnsitz in einem Haushalt anmelden, in dem Pflege und Unterstützung geleistet werden.
- Personen, die auf einem Fahrzeug wohnen oder arbeiten, können unter folgenden Bedingungen einen ständigen Wohnsitz auf diesem Fahrzeug anmelden:
- Eigentümer des Fahrzeugs sein oder über die Zustimmung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Zulassung verfügen;
- Die Zulassung und Prüfung der Fahrzeuge erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen;
- Falls das Fahrzeug nicht zulassungs- oder prüfpflichtig ist, muss eine Bestätigung des Volkskomitees der Gemeinde, in der das Fahrzeug regelmäßig abgestellt wird, über die Nutzung des Fahrzeugs zu Wohnzwecken vorliegen;
- Es liegt eine Bestätigung des Volkskomitees auf Gemeindeebene vor, dass das Fahrzeug in dem Gebiet zugelassen ist und regelmäßig geparkt ist, falls das Fahrzeug nicht zugelassen werden muss oder der Ort der Fahrzeugzulassung nicht mit dem Ort des regulären Parkens übereinstimmt.
- Die Anmeldung eines unbefristeten Aufenthaltstitels eines Minderjährigen bedarf der Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, außer in Fällen, in denen der Wohnsitz des Minderjährigen vom Gericht entschieden wird.
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