Anstellungs- und Gehaltsregelung für Erzieherinnen
Der Entwurf sieht folgende Regelungen zur Anstellung und Gehaltseinstufung von Erzieherinnen und Erziehern vor:
1. Beamte, die derzeit an öffentlichen Vorschulen unterrichten und die in den Berufsstandards für Vorschullehrer vorgeschriebenen Standards der Berufsethik sowie der Aus- und Weiterbildung erfüllen, werden gemäß den folgenden Bestimmungen in die entsprechenden Berufsbezeichnungen berufen:
a) Ernennung zum Berufstitel Vorschullehrer/in – Code V.07.02.26 für Vorschullehrer/innen der Stufe III – Code V.07.02.26;
b) Ernennung zum Berufstitel Haupterzieher/in im Vorschulbereich – Code V.07.02.25 für Erzieher/innen im Vorschulbereich der Stufe II – Code V.07.02.25;
c) Ernennung zum Berufstitel Obererzieher/in - Code V.07.02.24 für Erzieher/innen der Stufe I - Code V.07.02.24
2. Beamte, die in die in diesem Rundschreiben vorgeschriebenen beruflichen Positionen von Vorschullehrern berufen werden, müssen die entsprechende Gehaltstabelle anwenden, die mit dem Dekret Nr. herausgegeben wurde. 204/2004/ND-CP vom 14. Dezember 2004 der Regierung über die Gehaltsregelung für Kader, Beamte, öffentliche Angestellte und Streitkräfte, im Einzelnen wie folgt:
a) Vorschullehrer – Code V.07.02.26, werden mit Gehaltskoeffizienten des Beamtentyps A0, vom Gehaltskoeffizienten 2,1 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,89, eingestellt;
b) Hauptvorschullehrer – Code V.07.02.25, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A1, vom Gehaltskoeffizienten 2,34 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,98;
c) Oberstufen-Vorschullehrer – Code V.07.02.24, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A2, Gruppe A2.2, vom Gehaltskoeffizienten 4,0 bis zum Gehaltskoeffizienten 6,38;
d) Für Vorschullehrer, die die im Lehrergesetz vorgeschriebenen Ausbildungsstandards nicht erfüllen, gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte des Typs B, von Gehaltskoeffizient 1,86 bis Gehaltskoeffizient 4,06.
Anstellungs- und Gehaltsregelung für Grundschullehrer
Der Entwurf legt die Anstellungs- und Gehaltseinstufung für Grundschullehrer klar wie folgt fest:
1. Beamte, die derzeit an öffentlichen Grundschulen unterrichten und die in den Berufsstandards für Grundschullehrer vorgeschriebenen Standards hinsichtlich Berufsethik sowie Aus- und Weiterbildung erfüllen, werden wie folgt in die entsprechende Berufsbezeichnung gemäß Klausel 2, Artikel 2 dieses Rundschreibens berufen:
a) Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in – Code V.07.03.29 für Grundschullehrer/innen der Besoldungsgruppe III – Code V.07.03.29;
b) Ernennung zur Berufsbezeichnung Grundschullehrer/in – Kennzahl V.07.03.28 für Grundschullehrer/innen der Besoldungsgruppe II – Kennzahl V.07.03.28;
c) Ernennung zum Berufstitel Oberstufenlehrer/in Grundschule – Code V.07.03.27 für Grundschullehrer/innen der 1. Klasse – Code V.07.03.27.
2. Beamte, die in die in diesem Rundschreiben vorgeschriebenen beruflichen Positionen von Grundschullehrern berufen werden, müssen die entsprechende Gehaltstabelle anwenden, die mit dem Dekret Nr. 204/2004/ND-CP herausgegeben wurde, und zwar im Einzelnen wie folgt:
a) Für Grundschullehrer – Code V.07.03.29 – gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Kategorie A1, von Gehaltskoeffizient 2,34 bis Gehaltskoeffizient 4,98;
b) Grundschullehrer – Code V.07.03.28, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A2, Gruppe A2.2, vom Gehaltskoeffizienten 4,00 bis zum Gehaltskoeffizienten 6,38;
c) Oberstufenlehrer für Grundschulen – Code V.07.03.27, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A3, Gruppe A3.2, vom Gehaltskoeffizienten 5,75 bis zum Gehaltskoeffizienten 7,55;
d) Für Grundschullehrer, die das Standardausbildungsniveau noch nicht erreicht haben, gilt der Gehaltskoeffizient für Beamte der Gruppe B, von Gehaltskoeffizient 1,86 bis Gehaltskoeffizient 4,06.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung bittet um Stellungnahmen zu Entwurf Diese finden Sie auf dem Informationsportal des Ministeriums.
Quelle: https://baolangson.vn/de-xuat-quy-dinh-bo-nhiem-xep-luong-doi-voi-giao-vien-mam-non-tieu-hoc-5059439.html
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