Der stellvertretende Vorsitzende des Volkskomitees der Provinz Bac Giang, Le O Pich, hat gerade die Entscheidung Nr. 24/2024 unterzeichnet und erlassen, in der die Grenzen der Wohngrundstückszuteilung, die Grenzen der Anerkennung von Wohngrundstücken, die Mindestfläche und die Bedingungen für die Landaufteilung und -konsolidierung sowie eine Reihe anderer Fragen im Zusammenhang mit der Landübertragung und der Umwandlung von Landnutzungszwecken detailliert beschrieben werden.
Wohngrundstücke müssen in Bezirken der Stadt Bac Giang und in städtischen Wohngrundstücken in Kleinstädten, in zu Bezirken umgewandelten Kleinstädten und in Kleinstädten eine Mindestfläche von 32 m² aufweisen. Darüber hinaus beträgt die Mindestfläche in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Distrikten, in zu Bezirken umgewandelten Kleinstädten und in neu gegründeten Kleinstädten 50 m².
Die Mindestfrontbreite beträgt 4 m, die Tiefe ab der Baugrenze (sofern vorhanden) mindestens 5,5 m. Bei einem ursprünglichen Grundstück mit einer bestehenden Tiefe von 5,5 m oder mehr beträgt die Mindesttiefe 5,5 m. Bei einem Grundstück nach der Rückeroberung durch den Staat, also einem Grundstück mit einer bestehenden Tiefe von weniger als 5,5 m, beträgt die Mindesttiefe 3 m.
Bei Wohngrundstücken, die nicht unter die oben genannten Fälle fallen, muss das Grundstück nach der Aufteilung eine Wohngrundstücksfläche von mindestens 70 m² aufweisen. Die Mindestfrontbreite beträgt 4 m, die Tiefe im Vergleich zur Baugrenze (falls vorhanden) beträgt mindestens 8 m für das ursprüngliche Grundstück mit einer vorhandenen Tiefe von 8 m oder mehr.
Falls die aktuelle Tiefe des Grundstücks nach der Rückeroberung durch den Staat weniger als 5,5 m beträgt, muss die Mindesttiefe 5 m betragen.
Wird das Grundstück vom Staat zur Durchführung eines Investitionsprojekts zugeteilt oder gepachtet, wird das Grundstück entsprechend dem genehmigten Projekt gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes aufgeteilt.
Ein Immobilienprojekt in Bac Giang City (Illustrationsfoto: Duong Tam)
Außerdem beträgt gemäß Beschluss 24 des Volkskomitees der Provinz Bac Giang die Grenze für die Zuteilung von Wohngrundstücken an Einzelpersonen in städtischen Gebieten der Bezirke der Stadt Bac Giang (mit Ausnahme von Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund neu festgelegter, geteilter oder zusammengelegter Verwaltungsgrenzen in Bezirke und Städte umgewandelt wurden) maximal 100 Quadratmeter.
Was städtisches Wohnland in Städten betrifft, Wohnland in Städten, das in Bezirke umgewandelt wurde; Wohnland in Bezirken der Stadt Viet Yen; Wohnland in Gemeinden: Dinh Tri, Song Khe, Tan Tien, Dong Son, Tan My, Song Mai der Stadt Bac Giang; Wohnland in Gemeinden innerhalb der Grenzen der Stadt Bac Giang, das in Bezirke umgewandelt wurde; Wohnland in ländlichen Gebieten entlang von Schnellstraßen, Nationalstraßen, Provinzstraßen mit einer maximalen Fläche von 120 Quadratmetern.
Gleichzeitig beträgt die Wohngrundstücksfläche in Gemeinden innerhalb der Verwaltungsgrenzen von Bezirken und Städten, die aufgrund neu festgelegter, geteilter oder zusammengelegter Verwaltungsgrenzen (nach Inkrafttreten der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung zu neu festgelegten, geteilten oder zusammengelegten Verwaltungsgrenzen) in Bezirke und Städte umgewandelt wurden, maximal 200 Quadratmeter.
Wohngrundstücke in Mittellandgemeinden in Kreisen, Städten und Gemeinden betragen maximal 300 m². Wohngrundstücke in Berggemeinden in Kreisen und Städten betragen maximal 360 m².
Wenn das Grundstück vor dem 18. Dezember 1980 angelegt wurde, wird die Wohngrundstücksfläche durch das Fünffache der Wohngrundstückszuteilungsgrenze entsprechend der jeweiligen vorgeschriebenen Region oder Fläche bestimmt, darf jedoch die Fläche des genutzten Grundstücks nicht überschreiten und maximal 800 m² betragen.
Für Grundstücke, die zwischen dem 18. Dezember 1980 und dem 15. Oktober 1993 angelegt wurden, wird die Grenze für die Anerkennung von Wohngrundstücken durch das Dreifache der Grenze für die Zuteilung von Wohngrundstücken entsprechend der jeweiligen vorgeschriebenen Region oder Fläche bestimmt, die Gesamtfläche darf jedoch die Fläche des genutzten Grundstücks nicht überschreiten und beträgt maximal 600 Quadratmeter.
Nach Angaben des Volkskomitees der Provinz Bac Giang trat der Beschluss 24/2024 am 21. September offiziell in Kraft und ersetzte die Beschlüsse 40/2021 und 44/2023 der Provinz.
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Quelle: https://dantri.com.vn/bat-dong-san/dieu-kien-tach-thua-dat-moi-nhat-tai-bac-giang-20240914103748639.htm
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