Das Dekret legt fest, dass die Gründung von Industrieclustern die folgenden Bedingungen erfüllen muss:
a) Es ist in der Liste der von den zuständigen Behörden genehmigten Industriecluster der Provinz aufgeführt und verfügt über einen Landfonds gemäß der Flächennutzungsplanung im Bezirk.
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Aufbau technischer Infrastruktur zu investieren, die vorschlagen, als Investoren beim Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern aufzutreten.
c) Falls in dem Gebiet auf Bezirksebene ein Industriecluster eingerichtet wurde, muss die durchschnittliche Belegungsrate der Industriecluster über 50 % liegen oder der gesamte unverpachtete Industrielandfonds der Industriecluster darf 100 Hektar nicht überschreiten.
Der Ausbau des Industrieclusters muss folgende Bedingungen erfüllen:
a) Die Gesamtfläche des Industrieclusters nach der Erweiterung überschreitet nicht 75 Hektar; der Landfonds ist für die Flächennutzungsplanung auf Bezirksebene geeignet;
b) Es gibt Unternehmen, Genossenschaften und Organisationen mit Rechtsstatus und der Fähigkeit, in den Aufbau technischer Infrastruktur zu investieren, die vorschlagen, als Investoren beim Aufbau der technischen Infrastruktur von Industrieclustern aufzutreten.
c) Erreichen einer Vermietungsquote von mindestens 60 % oder die Nachfrage nach Gewerbegrundstückspacht im Gewerbecluster übersteigt die vorhandene Gewerbegrundstücksfläche des Gewerbeclusters;
d) Fertigstellung und Inbetriebnahme wesentlicher gemeinsamer technischer Infrastrukturanlagen (einschließlich innerbetrieblicher Verkehrswege, Wasserversorgung, Abwassersammlung und -behandlung) gemäß genehmigter Detailplanung.
Tra Vinh Online-Zeitung
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