Frage:
Aufgrund schwieriger Umstände ist meine Firma derzeit fünf Monate mit den Sozialversicherungszahlungen im Rückstand. Ich habe mir ein Bein gebrochen und habe eine Entlassungsbescheinigung aus dem Krankenhaus. Ich frage mich, ob ich Krankengeld von der Sozialversicherung bekommen kann. – Frau Dinh Tam Lan (Cau Giay, Hanoi )
Die Sozialversicherungsregion I (Hanoi) antwortete:
In Absatz 1, Artikel 25 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 sind die Bedingungen für den Anspruch auf Krankengeld für sozialversicherte Arbeitnehmer wie folgt festgelegt: „Wenn Sie krank sind oder einen Unfall haben, der kein Arbeitsunfall ist, und sich von der Arbeit freistellen lassen müssen, müssen Sie eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung (KCB) gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums vorlegen.“
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die eine Arbeitsbefreiung aufgrund von Selbstverletzung, Trunkenheit oder dem Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste erfordert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld.“
In Ihrem Fall gilt: Sie sind Sozialversicherungspflichtig, haben einen Beinbruch erlitten, keinen Arbeitsunfall, und müssen sich von der Arbeit freistellen lassen, mit Bestätigung einer zuständigen medizinischen Einrichtung gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Wenn Ihr Unfall nicht auf Selbstverletzung, Trunkenheit oder den Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der Liste der Behörden zurückzuführen ist, haben Sie Anspruch auf die vorgeschriebenen Leistungen im Krankheitsfall.
Gemäß den Bestimmungen von Punkt 1.2, Klausel 1, Artikel 46 des offiziellen Schreibens Nr. 2525/VBHN-BHXH vom 15. August 2023 der vietnamesischen Sozialversicherung zur Veröffentlichung eines Dokuments zur Konsolidierung der Verfahren zur Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherungsbeiträgen (HI), Arbeitslosenversicherungsbeiträgen (UI), Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherungsbeiträgen (OHI), Verwaltung von Sozialversicherungsnummern und Krankenversicherungskarten:
„1.2. Bei Einheiten, die mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitslosenversicherung, der Berufsunfallversicherung und der Berufskrankheitsversicherung im Rückstand sind, ist die Einheit für die Zahlung der ausreichenden Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitslosenversicherung, der Berufsunfallversicherung und der Berufskrankheitsversicherung verantwortlich, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Sozialversicherung hat oder den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis kündigt.
Die Sozialversicherungsagentur bestätigt das Sozialversicherungsbuch einschließlich der vorgeschriebenen Verzugszinsen, um die Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsregelung für Arbeitnehmer umgehend zu regeln. Falls die Einheit nicht genügend gezahlt hat, wird das Sozialversicherungsbuch bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und Berufskrankheitsversicherung bestätigt. Nach Einzug des von der Einheit verspätet gezahlten Betrags wird die zusätzliche Bestätigung im Sozialversicherungsbuch vorgenommen.
Um Ihre Rechte auf Teilnahme und Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen zu wahren, empfehlen wir Ihnen, sich an das Unternehmen zu wenden und die vollständige Zahlung zu beantragen, um die Sozialversicherungsleistungen rechtzeitig und gemäß den Vorschriften zu erhalten.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/dn-no-bhxh-nguoi-lao-dong-co-duoc-giai-quyet-huong-che-do-om-dau-khong.html
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