Frage:
Aufgrund schwieriger Umstände ist meine Firma derzeit fünf Monate mit den Sozialversicherungszahlungen im Rückstand. Ich habe mir ein Bein gebrochen und habe eine Krankenhausentlassungsbescheinigung. Ich frage mich, ob die Sozialversicherung meine Krankengeldzahlungen übernehmen kann. – Frau Dinh Tam Lan (Cau Giay, Hanoi )
Die Sozialversicherungsregion I (Hanoi) antwortete:
In Absatz 1, Artikel 25 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 sind die Bedingungen für den Bezug von Leistungen im Krankheitsfall für sozialversicherte Arbeitnehmer wie folgt festgelegt: „Wenn Sie krank sind oder einen Unfall haben, der kein Arbeitsunfall ist, und sich von der Arbeit freistellen lassen müssen, liegt eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Untersuchungs- und Behandlungseinrichtung (KCB) gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums vor.“
Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, die eine Arbeitsbefreiung aufgrund von Selbstverletzung, Trunkenheit oder dem Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der von der Regierung vorgeschriebenen Liste erfordert, besteht kein Anspruch auf Krankengeld.“
In Ihrem Fall gilt: Sie sind Sozialversicherungspflichtig, haben einen Unfall mit Beinbruch, der kein Arbeitsunfall ist und eine Arbeitsunfähigkeit erforderlich macht, und haben eine Bestätigung einer zuständigen medizinischen Einrichtung gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Falls Ihr Unfall nicht auf Selbstverletzung, Trunkenheit oder den Konsum von Drogen oder Drogenausgangsstoffen gemäß der Liste der Behörden zurückzuführen ist, haben Sie Anspruch auf Krankengeld gemäß den Vorschriften.
Gemäß Punkt 1.2, Klausel 1, Artikel 46 der offiziellen Mitteilung Nr. 2525/VBHN-BHXH vom 15. August 2023 der vietnamesischen Sozialversicherung zur Veröffentlichung eines Dokuments zur Konsolidierung der Verfahren zum Bezug von Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenversicherungsbeiträgen (HI), Arbeitslosenversicherungsbeiträgen (UI), Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherungsbeiträgen (OHD-HI), zur Verwaltung von Sozialversicherungsnummern und Krankenversicherungskarten:
„1.2. Einheiten, die mit der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitslosenversicherung, der Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung im Rückstand sind, sind für die Zahlung der ausreichenden Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitslosenversicherung, der Berufsunfall- und Berufskrankheitsversicherung verantwortlich, wenn der Arbeitnehmer Anspruch auf Sozialversicherung hat oder den Arbeitsvertrag oder das Arbeitsverhältnis kündigt.
Die Sozialversicherungsagentur bestätigt die Sozialversicherungsunterlagen einschließlich der vorgeschriebenen Verzugszinsen, um die Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht der Arbeitnehmer umgehend zu regeln. Falls die Einheit nicht genügend gezahlt hat, wird die Sozialversicherungsunterlagen bis zum Zahlungszeitpunkt der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfallversicherung und Berufskrankheitsversicherung bestätigt. Nach Einzug des von der Einheit verspätet gezahlten Betrags wird die Sozialversicherungsunterlagen zusätzlich bestätigt.
Um Ihre Rechte hinsichtlich der Teilnahme und Inanspruchnahme von Sozialversicherungssystemen sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen, sich an das Unternehmen zu wenden und die vollständige Zahlungsverantwortung für die Inanspruchnahme von Sozialversicherungssystemen rechtzeitig und gemäß den Vorschriften zu beantragen.
[Anzeige_2]
Quelle: https://kinhtedothi.vn/dn-no-bhxh-nguoi-lao-dong-co-duoc-giai-quyet-huong-che-do-om-dau-khong.html
Kommentar (0)