Insbesondere legt das Dekret Nr. 67/2023/ND-CP der Regierung zur Regelung der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer, das ab dem 6. September 2023 in Kraft tritt, die Grundsätze für die Verwaltung und Verwendung des Kraftfahrzeugversicherungsfonds wie folgt fest:
Der Kraftfahrzeugversicherungsfonds ist ein Fonds, der eingerichtet wurde, um humanitäre Hilfsmaßnahmen durchzuführen, Schäden und Verkehrsunfälle zu verhindern und zu begrenzen, Propaganda und Aufklärung zur Verkehrssicherheit zu betreiben, die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer zu gewährleisten und damit verbundene Aktivitäten durchzuführen, um zum Schutz der öffentlichen Interessen beizutragen und die soziale Sicherheit zu gewährleisten.
Der Kfz-Versicherungsfonds wird von Versicherungsgesellschaften betrieben. Die obligatorische Haftpflichtversicherung der Kraftfahrzeugbesitzer wird von ihnen finanziert und zentral von der Vietnam Insurance Association verwaltet. Sie verfügt über ein eigenes Konto bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank und trägt das Siegel der Vietnam Insurance Association.
Der Kraftfahrzeugversicherungsfonds wird transparent, effektiv und für die in diesem Dekret vorgeschriebenen Zwecke verwaltet und verwendet.
Hinsichtlich der Quelle für die Bildung des Kfz-Versicherungsfonds wird Folgendes festgelegt:
Beiträge von Versicherungsunternehmen, die eine Lizenz zur Durchführung der obligatorischen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer haben. Quellen aus Einlagenzinsen. Finanzierungs- und Unterstützungsquellen von Organisationen und Einzelpersonen.
In der Regierungsverordnung Nr. 67/2023/ND-CP sind außerdem folgende Beiträge zum Kfz-Versicherungsfonds festgelegt: Versicherungsunternehmen sind dafür verantwortlich, maximal 1 % der gesamten tatsächlich aus den ursprünglichen Versicherungsverträgen im vorangegangenen Geschäftsjahr eingenommenen obligatorischen Haftpflichtversicherungsprämien der Kraftfahrzeugbesitzer als Beitrag zum Kfz-Versicherungsfonds abzuziehen.
Vor dem 30. April eines jeden Jahres entscheidet der Vorstand des Kraftfahrzeug-Versicherungsfonds über den Beitragssatz zum Kraftfahrzeug-Versicherungsfonds und teilt ihn den Versicherungsunternehmen und dem Finanzministerium mit.
Versicherungsunternehmen, die eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeugbesitzer durchführen, müssen innerhalb der folgenden Frist Beiträge auf das Konto des Kraftfahrzeug-Versicherungsfonds einzahlen:
Zahlen Sie vor dem 30. Juni eines jeden Jahres 50 % des gesamten vorgeschriebenen Betrags.
Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres muss die Einheit den verbleibenden vorgeschriebenen Betrag bezahlen.
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