Laut einem neuen Rundschreibenentwurf des Ministeriums für Bildung und Ausbildung werden die Abschlüsse der Sekundarstufe nicht mehr in drei Kategorien eingeteilt: ausgezeichnet, gut und durchschnittlich.
Am 2. Oktober veröffentlichte das Ministerium für Bildung und Ausbildung den Entwurf eines Rundschreibens zu den Bestimmungen zur Anerkennung von Sekundarschulabschlüssen. Demnach können Schüler für die Anerkennung ihres Sekundarschulabschlusses in Betracht gezogen werden, wenn sie die 9. Klasse abgeschlossen haben und nicht mehr als 45 Schultage im Jahr versäumt haben.
Mit diesem Rundschreibenentwurf wurden die Bestimmungen zu hervorragenden, guten und durchschnittlichen Noten im Abiturzeugnis gestrichen. Die neue Regelung sieht vor, dass Schülern, die als Absolventen anerkannt werden, ein Diplom verliehen wird, ohne dass die Noten erwähnt werden.
Sekundarschulabschlusszeugnisse der Schülerinnen und Schüler im Jahr 2020, die letzte Zeile zeigt die Abschlussrangliste. Foto: Website der Cuong Gian Secondary School, Ha Tinh
Neu ist auch die Anzahl der Anerkennungen pro Jahr. Der Rundschreibenentwurf besagt, dass das Bildungsministerium proaktiv über die Anzahl der Anerkennungen entscheiden kann, jedoch nicht mehr als zweimal pro Jahr. Die aktuellen Regelungen erlauben nur eine einmalige Anerkennung am Ende des Schuljahres.
Im Rahmen des Verfahrens richtet die Sekundarschule einen Abschlussanerkennungsrat ein. Mitglieder des Rates sind der Schulleiter, der Leiter der Berufsgruppe, der Klassenlehrer und der Fachlehrer der 9. Klasse, also mindestens sieben Personen. Der Rat prüft die Schülerakten, erstellt eine Liste der Schüler, die zum Abitur berechtigt sind, und genehmigt diese.
Auf Grundlage dieser Liste entscheidet das Ministerium für Bildung und Ausbildung über die Anerkennung des Abschlusses der Mittelschule und die Ausstellung von Diplomen an die Schüler.
Nach den geltenden Vorschriften ist der Abschluss der Mittelschule eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für die 10. Klasse. Sollten Schüler zum Zeitpunkt der Prüfung noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können, können sie ein vorläufiges Abschlusszeugnis vorlegen.
Der Rundschreibenentwurf kann ab sofort bis zum 2. Dezember kommentiert werden (siehe vollständigen Entwurf).
Thanh Hang
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