Ich bin Lehrerin und arbeite in einem besonders schwierigen Bereich. Während der Sommerferien wurde den Lehrern die Langzeitarbeitszulage gestrichen. Mir wurde mitgeteilt, dass dies gemäß Dekret Nr. 76/2019/ND-CP gelte. Meine Frage: Ist es richtig oder falsch, dass den Lehrern während der Sommerferien die Langzeitarbeitszulage gestrichen wird? Nguyen Van On (vanon***@gmail.com)
* Antwort:
Die Arbeitszeitregelung für Vorschullehrer richtet sich nach den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 48/2011/TT-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 25. Oktober 2011. Demnach beträgt der Sommerurlaub der Lehrer 8 Wochen bei vollem Gehalt sowie Zulagen und Subventionen.
Bis zum 22. April 2025 wird das Arbeitsregime für allgemeinbildende Lehrkräfte gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 28/2009/TT-BGDDT vom 21. Oktober 2009, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 15/2017/TT-BGDDT vom 9. Juni 2017 des Ministers für Bildung und Ausbildung, umgesetzt. Insbesondere beträgt der jährliche Sommerurlaub der Lehrkräfte zwei Monate (einschließlich Jahresurlaub gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs) bei vollem Gehalt und Zulagen (sofern vorhanden).
Artikel 5 des Regierungserlasses Nr. 76/2019/ND-CP vom 8. Oktober 2019 legt Zulagen für langfristige Arbeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen fest. Dementsprechend haben die in Artikel 2 dieses Erlasses genannten Personen Anspruch auf monatliche Zulagen, die auf Grundlage des Grundgehalts und der tatsächlichen Arbeitszeit in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen wie folgt berechnet werden: Stufe 0,5 gilt für Personen, die tatsächlich 5 bis weniger als 10 Jahre in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben; Stufe 0,7 gilt für Personen, die tatsächlich 10 bis weniger als 15 Jahre in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben; Stufe 1,0 gilt für Personen, die tatsächlich 15 Jahre oder länger in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen gearbeitet haben.
Das Innenministerium ist die zuständige Behörde, die die Regierung bei der Ausarbeitung von Richtlinien für Lehrkräfte in Gebieten mit besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen berät (Regierungsverordnung Nr. 76/2019/ND-CP vom 8. Oktober 2019). Sie können sich daher gemäß den Vorschriften an das Innenministerium und das Innenministerium wenden, um Anweisungen und zufriedenstellende Antworten zu erhalten.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/giao-vien-co-bi-cat-phu-cap-cong-toc-lau-nam-trong-thoi-gian-nghi-he-post738048.html
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