Das Rundschreiben tritt am 23. September in Kraft und ersetzt Vorschriften, die seit mehr als einem Jahrzehnt in Kraft sind.
Gemäß dem Rundschreiben wird jede zusätzliche Unterrichtsstunde einer Lehrkraft mit dem 1,5-fachen Gehalt einer regulären Unterrichtsstunde berechnet. Die Gesamtzahl der bezahlten zusätzlichen Unterrichtsstunden darf 200 Stunden pro Schuljahr nicht überschreiten.
Dabei wird die Unterrichtsstunden/Schuljahr-Norm auf jedes Fach angewendet: Vorschul-, Allgemein-, Regel- und Voruniversitätslehrer; Berufsbildungslehrer ; Dozenten an Hochschulen und Ausbildungs- und Fördereinrichtungen unter Ministerien und Ministerialbehörden … Das Monatsgehalt, das als Grundlage für die Berechnung zusätzlicher Unterrichtsstunden verwendet wird, umfasst das Gehalt gemäß Koeffizient (oder Arbeitsposition), die Zulage für Führungspositionen (sofern vorhanden), Zulagen und den reservierten Differenzkoeffizienten.

Wird die Höchstzahl aufgrund von Lehrermangel überschritten, muss die Bildungseinrichtung dies der zuständigen Behörde schriftlich melden. Die Gesamtzahl der zusätzlichen Unterrichtsstunden aller Lehrer einer Einheit darf die vorgeschriebene Höchstzahl nicht überschreiten, außer in Sonderfällen.
Die konkrete Berechnung sieht wie folgt aus:
Gehalt für eine reguläre Unterrichtsstunde von Vorschul- und Grundschullehrern = (Gesamtgehalt für 12 Monate/Regelunterrichtsstunden pro Jahr) * (Anzahl der Unterrichtswochen/52).
Periodengehalt von Universitäts- und Hochschuldozenten = (Gesamtgehalt für 12 Monate/Regelunterrichtsstunden pro Jahr) * (Regelunterrichtsstunden pro Jahr berechnet nach Verwaltungsstunden/1760 Stunden) * (44 Wochen/52 Wochen).
Gehalt für eine zusätzliche Unterrichtsstunde = Gehalt für eine reguläre Unterrichtsstunde x 150 %.
Im Rundschreiben heißt es außerdem eindeutig, dass die Überstundenvergütung an Lehrkräfte nach Ende des Schuljahres erfolgt. Geht eine Lehrkraft in den Ruhestand, kündigt oder wird sie versetzt, erfolgt die Auszahlung der Überstundenvergütung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Pensionierung, Kündigung, Versetzung oder Versetzung durch die zuständige Behörde.
Quelle: https://cand.com.vn/giao-duc/giao-vien-day-them-gio-duoc-huong-luong-gap-1-5-lan-so-voi-tiet-day-thong-thuong-i782303/
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