Ich bin Lehrerin, arbeite im Rahmen eines Werkvertrags und bin freiwillig sozialversichert. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? (huynhthat***@gmail.com)
* Antwort:
Gemäß dem Sozialversicherungsgesetz Nr. 58/2014/QH13 vom 20. November 2014, Klausel 2, Artikel 4, gibt es für die Sozialversicherung und die freiwillige Sozialversicherung folgende Regelungen: Ruhestand; Sterbegeld.
Artikel 87 des Sozialversicherungsgesetzes von 2014 legt fest: Arbeitnehmer im Sinne von Absatz 4, Artikel 2 dieses Gesetzes zahlen monatlich 22 % ihres vom Arbeitnehmer gewählten Monatseinkommens an den Pensions- und Sterbegeldfonds; das Monatseinkommen, das als Grundlage für die Sozialversicherungszahlungen dient, muss mindestens der Armutsgrenze für ländliche Gebiete entsprechen und darf höchstens das 20-fache des Grundgehalts betragen.
Basierend auf den sozioökonomischen Entwicklungsbedingungen und der Haushaltskapazität des Staates werden in jedem Zeitraum das Unterstützungsniveau, die Unterstützungsziele und der Umsetzungszeitraum der Politik zur Unterstützung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer bestimmt, die an einer freiwilligen Sozialversicherung teilnehmen.
Mitarbeiter können eine der folgenden Zahlungsmethoden wählen: Monatlich; einmal alle 3 Monate; einmal alle 6 Monate; einmal alle 12 Monate; Einmalzahlung für viele Folgejahre zu einem niedrigeren Satz als der monatlichen Zahlung oder Einmalzahlung für die verbleibenden Jahre zu einem höheren Satz als der monatlichen Zahlung, wie in diesem Artikel vorgeschrieben.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen beträgt die Höhe der freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge 22 % des vom Einzelnen gewählten Einkommensniveaus. Dabei entspricht das monatliche Einkommensniveau, das als Grundlage für die Beiträge dient, mindestens der Armutsgrenze für ländliche Gebiete (1.500.000 VND/Person/Monat) und höchstens dem 20-fachen des Grundgehalts. Das aktuelle Grundgehalt beträgt 1.800.000 VND (entspricht 36.000.000 VND/Monat).
Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes und den entsprechenden Dokumenten gibt es derzeit keine Mutterschaftsregelung für freiwillige Sozialversicherte. Für eine zufriedenstellende Antwort wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsagentur, bei der Sie versichert sind.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Rubrik: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Hoan Kiem, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/giao-vien-hop-dong-co-duoc-huong-che-do-thai-san-post746119.html
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