Die Börse erhielt viele wichtige Informationen über die Politik - Foto: QUANG DINH
Nach dem Börsengang 30 Tage bis zur Notierung der Aktien
In Bezug auf Angebots- und Emissionsaktivitäten fügt das neu erlassene Dekret die Verantwortung für die Berichterstattung und Offenlegung von Informationen zur Kapitalverwendung hinzu, die regelmäßige Berichterstattung alle sechs Monate ab dem Enddatum des Angebots, dem Enddatum der Emission bis zur Auszahlung aller mobilisierten Mittel und die Vorlage eines geprüften Berichts über die Kapitalverwendung bei der jährlichen Hauptversammlung der Aktionäre.
Bei Börsengängen (IPOs) muss das Angebotsdossier einen unabhängig geprüften Bericht über das eingebrachte Stammkapital enthalten.
Nach einem Börsengang und einer gleichzeitigen Notierung verkürzt sich die Zeit für Unternehmen, ihre Aktien an der Börse zu notieren, auf 30 Tage statt wie bisher auf 90 Tage. Dies trägt dazu bei, die Rechte der Anleger besser zu schützen und die Attraktivität der Emission zu erhöhen.
Für Anleihen werden die Bedingungen für das öffentliche Angebot verschärft. Demnach müssen emittierende Organisationen oder zum öffentlichen Angebot angemeldete Unternehmensanleihen über ein Kreditrating verfügen, mit Ausnahme von Anleihen, die von Kreditinstituten ausgegeben oder von Kreditinstituten, ausländischen Bankfilialen, ausländischen Finanzinstituten oder internationalen Finanzinstituten garantiert werden, um den gesamten Kapitalbetrag und die Zinsen der Anleihen zahlen zu können.
Die Ratingagentur ist keine verbundene Partei des Emittenten. Das neue Dekret akzeptiert auch die Bewertungsergebnisse von drei renommierten globalen Organisationen: Moody's, Standard & Poor's und Fitch Ratings und hilft so inländischen Unternehmen, Kosten zu sparen.
Reform der Angebots- und Emissionsverfahren
Zahlreiche Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Angeboten und Emissionen wurden vereinfacht. Insbesondere wurde mit der neuen Verordnung die Bedingung einer erfolgreichen Angebotsquote (70 %) für das öffentliche Angebot von Wertpapieren an Aktionäre entsprechend der Eigentumsquote gestrichen. Außerdem wurde der Dokumentenbestandteil „Genehmigungsdokument der Staatsbank für die geplante öffentliche Ausgabe von Anleihen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute“ aus der Registrierungsakte für das öffentliche Angebot von Anleihen durch Kreditinstitute gestrichen.
Gleichzeitig soll die Bedingung gestrichen werden, dass „der Gesamtbetrag des durch das Angebot in Vietnam aufgebrachten Geldes 30 % des gesamten Investitionskapitals des Projekts nicht übersteigt“; und die Bedingung für öffentliche Anleihenangebote soll reduziert werden, dass „die angebotenen Anleihen eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren haben“ (auf eine Laufzeit von 5 Jahren).
Das Dekret 245 zielt auch darauf ab, Hindernisse für ausländische Investoren abzubauen. Insbesondere wird das Verfahren zur Anerkennung des Status als professioneller Wertpapierinvestor an ausländische Rechtsdokumente angepasst, um die Teilnahme an privaten Emissionen zu erleichtern.
Auch die Rechte ausländischer Aktionäre werden klarer garantiert. Das Dekret schafft die Möglichkeit ab, in der Hauptversammlung oder in der Satzung des Unternehmens eine niedrigere Obergrenze für ausländische Beteiligungen als gesetzlich vorgeschrieben festzulegen. Dadurch nähern sie sich schrittweise dem maximalen Grad an Offenheit gemäß internationalen Verpflichtungen an. Aktiengesellschaften haben zwölf Monate Zeit, das Verfahren zur Bekanntgabe der maximalen ausländischen Beteiligungsquote abzuschließen.
Das Verfahren zur Vergabe von Transaktionscodes an ausländische Investoren wurde vereinfacht. Transaktionen können nun unmittelbar nach der Bestätigung durch das elektronische System durchgeführt werden, anstatt wie bisher auf ein Zertifikat warten zu müssen. Die Staatsbank hat außerdem die Verfahren zur Eröffnung von Kapitalkonten und Zahlungen reformiert, wodurch der Marktzugang schneller und kostengünstiger wird.
Insbesondere ist es ausländischen Fondsverwaltungsgesellschaften gestattet, im Einklang mit internationalen Gepflogenheiten und als Grundlage für die Umsetzung des Gesamthandelsmodells (OTA – Omnibus Trading Account) gemäß internationalen Gepflogenheiten zwei separate Handelscodes für den Eigenhandel und die Verwaltung von Kundenvermögen zu besitzen.
BINH KHANH
Quelle: https://tuoitre.vn/hang-loat-diem-moi-go-nut-that-thi-truong-chung-khoan-thuc-day-nang-hang-2025091214372921.htm
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