Den Recherchen von Herrn Dung zufolge enthält das Baurecht einschlägige Vorschriften zu folgenden Themen: Bereitstellung von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Vermessungsarbeiten für Bauvermessungsunternehmen; Aufforderung an Investoren und verbundene Parteien, Daten und zugehörige Informationen gemäß den Bestimmungen des Vertrags zur Durchführung von Bauvermessungen bereitzustellen; Bereitstellung vollständiger Informationen und Dokumente für Bauplanungsunternehmen; Aufforderung an Investoren und verbundene Parteien, Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit Bauplanungsarbeiten bereitzustellen.
Absatz 3, Artikel 88 des Baugesetzes legt außerdem fest, dass die Erstellung und Aufbewahrung von Bauunterlagen gemäß den Bestimmungen des Archivierungsgesetzes erfolgen muss. Gemäß Artikel 32 des Archivgesetzes Nr. 33/2024/QH15 umfassen elektronische Archive digitale Archive und andere elektronische Archive.
Das Baugesetz schreibt jedoch nicht ausdrücklich vor, ob die Dokumente in Papierform oder digital bereitgestellt werden müssen. Als Herrn Dungs Unternehmen ein Dokument mit der Aufforderung zur Bereitstellung von Dokumenten in Form digitaler Dateien (CAD, Word, Excel usw.) schickte, antwortete der Investor, dass er nur Papierdokumente bereitstellen könne.
Herr Dung fragte, ob es mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sei, wenn der Investor nur Papierdokumente vorlegt, ohne digitale Datendateien bereitzustellen.
Das Bauministerium reagierte auf dieses Problem wie folgt:
Im Baurecht gibt es keine spezifischen Vorschriften, die Investoren dazu verpflichten, Vermessungs- und Bauentwurfsdokumente in elektronischer Form (wie z. B. *.dwg-, *.doc-, *.xls-, *.pdf-Dateien usw.) bereitzustellen.
Bei der Bereitstellung von Unterlagen für die Bauplanung wird empfohlen, sich wie angegeben auf die unterzeichnete Vertragsvereinbarung zur Bereitstellung von Unterlagen für die Umsetzung zu stützen.
Chinhphu.vn
Quelle: https://baochinhphu.vn/ho-so-thiet-ke-chu-dau-tu-co-phai-cung-cap-ban-dien-tu-102250926153456138.htm
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