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Anleitung zur Rechnungserstellung zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 8%

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế02/06/2023

Die Anleitung der Generaldirektion für Steuern zur Rechnungsstellung zur Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf 8 % im Jahr 2022 ist Inhalt der offiziellen Mitteilung 2121/TCT-CS vom 29. Mai 2023 zur Rechnungsstellung zur Umsetzung des Dekrets 15/2022/ND-CP der Generaldirektion für Steuern.
Gia hạn nộp thuế năm 2023: Đối với thuế GTGT, thuế TNDN, thuế TNCN  và tiền thuê đất. (Nguồn: thuvienphapluat)
Die Generaldirektion für Steuern gibt bei der Rechnungserstellung eine Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf 8 % im Jahr 2022 vor. (Quelle: thuvienphapluat)

Leitfaden der Generaldirektion für Steuern zur Rechnungsstellung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % im Jahr 2022

Dementsprechend regelt die Generaldirektion für Steuern im Dekret 15/2022/ND-CP die Ausstellung von Rechnungen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 8 % im Jahr 2022 wie folgt:

(1) Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gilt:

Am 23. März 2022 veröffentlichte das Finanzministerium die offizielle Mitteilung 2688/BTC-TCT vom 23. März 2023, die den Steuerbehörden der Provinzen und Städte Leitlinien zur Mehrwertsteuer im Dekret 15/2022/ND-CP an die Hand gibt, einschließlich Anweisungen zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung.

Am 22. September 2022 erließ die Generaldirektion für Steuern als Antwort auf die Steuerbehörde von Ho-Chi-Minh- Stadt das offizielle Schreiben 3522/TCT-CS vom 22. September 2022 und sandte es an die Steuerbehörden der Provinzen und Städte, einschließlich Anweisungen zur Mehrwertsteuerreduzierung für Fälle besonderer Rechnungsausstellungszeiten.

Schlagen Sie vor, dass die Steuerbehörden der Provinzen und zentral verwalteten Städte den Inhalt prüfen und die Einheiten anleiten, die gemäß den oben genannten Leitlinien des Finanzministeriums und der Hauptsteuerbehörde umgesetzt werden sollen.

(2) In einigen Fällen gilt Folgendes zur Rechnungsstellung:

- Falls Waren und Dienstleistungen gemäß Dekret 15/2022/ND-CP einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen, muss nach dem 31. Dezember 2022 bei der Entdeckung von Fehlern eine Korrektur- oder Ersatzrechnung ausgestellt werden, ohne dass sich dies auf den Warenpreis und die zu zahlende Mehrwertsteuer auswirkt oder den steuerpflichtigen Preis anpasst. Auf die Korrektur- oder Ersatzrechnung wird ein Mehrwertsteuersatz von 8 % angewendet.

Im Falle von Fehlern bei der Warenmenge, die zu Fehlern beim Warenpreis und der Mehrwertsteuer führen, wird auf die korrigierte oder ersetzte Rechnung der Mehrwertsteuersatz angewendet, der zum Zeitpunkt der Erstellung der korrigierten oder ersetzten Rechnung gilt.

- Bei Waren, die vor dem 1. Januar 2023 mit einem Mehrwertsteuersatz von 8 % gekauft wurden, gibt der Käufer die Waren nach dem 31. Dezember 2022 aufgrund falscher Spezifikationen oder Qualität zurück. Der Verkäufer stellt eine Rücksenderechnung aus, um die mit einem Mehrwertsteuersatz von 8 % ausgestellte Rechnung anzupassen oder zu ersetzen. Zwischen dem Verkäufer und dem Käufer muss eine Vereinbarung getroffen werden, in der die zurückgegebenen Waren klar aufgeführt sind.

- Falls ein Unternehmen seinen Kunden einen Handelsrabatt gewährt und auf Waren mit einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 8 % im Jahr 2022 Handelsrabatte gewährt, aber ab dem 1. Januar 2023 Rechnungen mit dem Handelsrabattinhalt ausstellt:

+ Falls der Rabattbetrag auf den letzten Einkauf oder den nächsten Zeitraum nach dem 31. Dezember 2022 festgelegt wird, wird der Rabattbetrag der verkauften Waren im Inhalt des steuerpflichtigen Preises und des Steuersatzes gemäß der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden Gesetzgebung angepasst.

+ Falls der Rabattbetrag nach dem 31. Dezember 2022 festgelegt wird, nachdem das Rabattprogramm (Zeitraum) endet, stellt der Verkäufer eine Anpassungsrechnung aus und wendet den Mehrwertsteuersatz von 8 % zum Zeitpunkt des Verkaufs an.

- Falls ein Unternehmen Waren verkauft und Dienstleistungen erbringt (die gemäß Dekret 15/2022/ND-CP einer Mehrwertsteuersenkung unterliegen), aber nach dem 31. Dezember 2022, stellt das Unternehmen Rechnungen für Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen aus, die zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022 anfallen, und für Bau- und Installationstätigkeiten gilt ein Zeitpunkt für die Abnahme und Übergabe von Arbeiten, Arbeitsgegenständen und abgeschlossenem Bau- und Installationsvolumen, unabhängig davon, ob das Geld eingezogen wurde oder nicht, der zwischen dem 1. Februar 2022 und dem 31. Dezember 2022, aber nach dem 31. Dezember 2022, festgelegt wird:

Neue Geschäftsniederlassungen, die Rechnungen für Bau- und Installationserlöse ausstellen, die bereits akzeptiert und übergeben wurden, gelten als Fälle von Rechnungsstellung zum falschen Zeitpunkt und haben gemäß Dekret 15/2022/ND-CP Anspruch auf Mehrwertsteuerermäßigung. Zudem drohen ihnen Verwaltungssanktionen wegen Rechnungsstellung zum falschen Zeitpunkt.


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