
Gemäß Artikel 31 des Dekrets 119/2024/ND-CP der Regierung zur Regelung der elektronischen Zahlung im Straßenverkehr müssen sich Fahrzeughalter mit den Anbietern von Straßenbenutzungsgebührenzahlungen abstimmen, um bestehende Mauterhebungskonten gemäß Beschluss Nr. 19/2020 des Premierministers in Verkehrskonten umzuwandeln und bargeldlose Zahlungsmittel vor dem 1. Oktober 2025 mit Verkehrskonten zu verknüpfen.
Außerdem müssen Fahrzeugbesitzer gemäß Dekret 119/2024/ND-CP zur Zahlung von Straßengebühren an Mautstationen mit der Methode der elektronischen Mauterhebung ohne Unterbrechung (ETC) ein Verkehrskonto eröffnen, das mit einer bargeldlosen Zahlungsmethode gemäß Bankrecht verbunden ist, anstatt wie bisher nur ein Mauterhebungskonto zu verwenden.
Was die Regelung zur Umwandlung von Mautkonten betrifft, so handelt es sich bei Mautkonten derzeit um Verkehrskonten, auf die Gelder zur Zahlung von Straßengebühren eingezahlt werden. Das Bauministerium ist jedoch keine spezialisierte Einheit für die Verwaltung von Geldern auf Mautkonten.
Während der Ausarbeitung des Dekrets 119 einigte sich das Verkehrsministerium (jetzt Bauministerium) mit der Staatsbank auf eine Verwaltungsmethode zur Trennung der Mauterhebungskonten in Verkehrskonten, die mit bargeldlosen Zahlungsmethoden wie E-Wallets oder Bankkonten, Kreditkarten usw. verknüpft sind. Fahrzeugbesitzer haben das Recht, die Zahlungsmethoden zur Verknüpfung mit den Verkehrskonten auszuwählen.
Nach Angaben der vietnamesischen Straßenverwaltung nutzen landesweit 6,3 Millionen Fahrzeuge den ETC-Mautdienst. Das entspricht fast 100 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge im Land. Rund 4 Millionen Menschen (ca. 70 % der ETC-Nutzer) haben jedoch noch kein Verkehrskonto eingerichtet, da viele die neuen Regelungen nicht kennen.
Quelle: https://baolaocai.vn/ly-giai-viec-chuyen-doi-tai-khoan-thu-phi-sang-tai-khoan-giao-thong-truoc-110-post879417.html
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