Dies ist der Inhalt des Rundschreibens des Innenministeriums , das die Arbeitszeiten, die Regelunterrichtszeiten und die Standardunterrichtsstundennormen für Dozenten in Ausbildungs- und Fördereinrichtungen für Kader, Beamte und öffentliche Angestellte regelt. Das Rundschreiben tritt am 15. Juni in Kraft.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Dozenten beträgt demnach 40 Stunden. Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Dozenten (für Lehre, wissenschaftliche Forschung, Studium, Ausbildung und sonstige Aufgaben) beträgt nach Abzug der gesetzlich vorgesehenen freien Tage 1.760 Stunden.
Die wissenschaftliche Forschung ist Aufgabe der Lehrenden.
Die Unterrichtszeit im Aus- und Weiterbildungsplan wird in Regelunterrichtsstunden berechnet. Eine Regelstunde entspricht einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) mit direktem Unterricht und Diskussion im Unterricht (oder Fernunterricht).
Die Regellehrstundenzahl pro Jahr beträgt für Referendare maximal 90, für Dozenten 270, für Oberdozenten 290 und für Oberdozenten 310.
Demnach wird eine Vorlesungs- oder Diskussionsstunde im Unterricht mit 1 Standardstunde gezählt, eine Unterrichtsstunde zum Lösen von Situationsaufgaben mit 2–2,5 Standardstunden, eine Unterrichtsstunde zum Üben im Unterricht oder zum Erteilen eines thematischen Berichts mit 1,5–2 Standardstunden.
Ein Dozent leitet einen Studenten beim Schreiben einer Abschlussarbeit an, was mit 8–10 Standardstunden veranschlagt wird; er leitet einen Studenten beim Schreiben einer Forschungsarbeit, eines Essays oder eines Projekts an, was mit 3–5 Standardstunden veranschlagt wird; und er leitet Studenten an und nimmt sie an einem Arbeitstag mit auf eine Feldforschung, was mit 3–4 Standardstunden veranschlagt wird.
In der Zwischenzeit wird im Rundschreiben 20 (2020) des Ministeriums für Bildung und Ausbildung eine 50-minütige direkte theoretische Vorlesung im Klassenzimmer (oder Online-Unterricht) als Standardunterrichtsstunde angesehen. Die Standardunterrichtsstunde für Dozenten pro Schuljahr ist auf 200 bis 350 Stunden festgelegt. Davon muss die Standardunterrichtsstunde im Klassenzimmer (oder Online-Unterricht) mindestens 50 % der vorgeschriebenen Norm ausmachen.
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