1. Sozialversicherungspflichtige Einkünfte im Jahr 2024
Derzeit basiert das Einkommen für die Berechnung der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge auf dem monatlichen sozialversicherungspflichtigen Gehalt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2, Artikel 5 des Sozialversicherungsgesetzes 2014.
Darüber hinaus wird gemäß Artikel 30 des Rundschreibens 59/2015/TT-BLDTBXH (geändert im Rundschreiben 06/2021/TT-BLDTBXH) das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungszahlung wie folgt festgelegt:
- Das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungszahlungen ist das Gehalt, die Gehaltszulage und die sonstigen Zulagen, die in Punkt a, Abschnitt b1 Punkt b und Abschnitt c1 Punkt c Klausel 5 Artikel 3 Rundschreiben 10/2020/TT-BLDTBXH angegeben sind.
- Das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmensleitern, die ein Gehalt gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets 115/2015/ND-CP erhalten, ist das vom Unternehmen festgelegte Gehalt, mit Ausnahme von Vollzeitleitern in staatlichen Einpersonen-Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungsbeiträge für Genossenschaftsmanager und -leiter, die ein Gehalt gemäß Punkt d, Klausel 1, Artikel 2 des Dekrets 115/2015/ND-CP erhalten, ist das vom Mitgliederkongress beschlossene Gehalt.
- Das monatliche Gehalt zur Sozialversicherungszahlung für nicht berufsmäßige Vertreter des Staatskapitals bei Wirtschaftsgruppen , Kapitalgesellschaften, staatlichen Unternehmen nach der Umwandlung in ein Privatunternehmen; Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Mitgliedern (nachfolgend Gruppen, Kapitalgesellschaften, Unternehmen genannt) entspricht dem Gehalt gemäß der Gehaltsregelung der Agentur oder Organisation, bei der sie vor ihrer Ernennung als Vertreter des Staatskapitals tätig waren.
Das sozialversicherungspflichtige Monatsgehalt für hauptberufliche Vertreter des Staatskapitals bei Kapitalgesellschaften, Körperschaften und Unternehmen entspricht dem Gehalt gemäß der von der Kapitalgesellschaft, Körperschaft und dem Unternehmen beschlossenen Gehaltsregelung.
- Während der Zeit, in der ein Arbeitnehmer gemäß den Bestimmungen des Arbeitsrechts seine Arbeit aufgibt, aber weiterhin Gehalt bezieht, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die obligatorische Sozialversicherung entsprechend dem Gehalt abführen, das der Arbeitnehmer während der Zeit der Arbeitsunterbrechung erhält.
2. Nicht sozialversicherungspflichtige Zulagen im Jahr 2024
Gemäß Ziffer 3, Artikel 30 des Rundschreibens 59/2015/TT-BLDTBXH (geändert im Rundschreiben 06/2021/TT-BLDTBXH) sind die nicht sozialversicherungspflichtigen Zulagen wie folgt geregelt:
Im monatlichen Gehalt für die obligatorische Sozialversicherung sind nicht enthalten:
- Sonstige Leistungen und Vorteile wie Prämien gemäß Artikel 104 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019, Innovationsprämien;
- Verpflegungszuschuss zwischen den Schichten;
- Zuschüsse für Benzin, Telefon, Reisen, Unterkunft, Babysitting und Kinderbetreuung;
- Unterstützung beim Tod eines Angehörigen eines Arbeitnehmers, bei der Hochzeit eines Angehörigen eines Arbeitnehmers, am Geburtstag des Arbeitnehmers und Zuschüsse für Arbeitnehmer in schwierigen Lebenslagen aufgrund von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.
- Sonstige Unterstützungsleistungen und Zulagen werden als separate Posten im Arbeitsvertrag gemäß Abschnitt c2, Punkt c, Klausel 5, Artikel 3 des Rundschreibens 10/2020/TT-BLDTBXH festgehalten.
Somit müssen Arbeitnehmer für die oben genannten Zulagen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
3. Wie hoch ist das sozialversicherungspflichtige Höchstgehalt im Jahr 2024?
Gemäß Artikel 89 des Sozialversicherungsgesetzes 2014 beträgt das monatliche Gehalt für die obligatorische Sozialversicherung:
- Für Arbeitnehmer, die dem vom Staat vorgeschriebenen Gehaltssystem unterliegen, ist das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungszahlung das Gehalt gemäß der Gehaltsskala, der Stufe, dem militärischen Rang und den Positionszulagen, den Dienstalterszulagen über den Rahmen hinaus und den Dienstalterszulagen (sofern vorhanden).
Für Arbeitnehmer, die in Gemeinden, Bezirken und Städten in Teilzeit arbeiten, ist das monatliche sozialversicherungspflichtige Gehalt das Grundgehalt.
- Für Arbeitnehmer, die gemäß dem vom Arbeitgeber festgelegten Gehaltssystem Sozialversicherungsbeiträge zahlen, entspricht das monatliche Gehalt für die Sozialversicherungsbeiträge dem Gehalt und der Gehaltszulage gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.
Ab dem 1. Januar 2018 ist der sozialversicherungspflichtige Monatslohn das Gehalt, die Gehaltszulage und sonstige Zulagen gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes.
- Falls das oben angegebene Monatsgehalt 20-mal höher ist als das Grundgehalt, entspricht das Monatsgehalt für die Sozialversicherung dem 20-fachen des Grundgehalts.
Dementsprechend ist in der Resolution 69/2022/QH15 festgelegt, dass das aktuelle Grundgehalt 1,8 Millionen VND/Monat beträgt.
Somit beträgt gemäß den oben genannten Bestimmungen das maximale sozialversicherungspflichtige Gehalt im Jahr 2024 36.000.000 VND.
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