Das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung hat soeben den Verordnungsentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln der Regierungsverordnung Nr. 04/2021 zur Regelung von Verwaltungssanktionen im Bildungsbereich bekannt gegeben, die gemäß der Regierungsverordnung Nr. 127/2021 um eine Reihe von Artikeln geändert und ergänzt wurde, um Kommentare einzuholen.
Streichen Sie einige Phrasen und Begriffe, die nicht mehr relevant sind
Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung hat das Ministerium nach fast fünf Jahren der Umsetzung von Verwaltungssanktionen gemäß den Bestimmungen des Dekrets Nr. 04, das eine Reihe von Artikeln gemäß Dekret Nr. 127 ergänzt, zahlreiche Inspektionsteams organisiert, um Verwaltungssanktionen im Bildungsbereich umzusetzen und dabei gemäß den Vorschriften zahlreiche Abhilfemaßnahmen anzuwenden.
Universitäten, die Studierende entgegen den veröffentlichten Anmeldedaten einschreiben, müssen mit einer Geldstrafe von 20 bis 30 Millionen VND rechnen – FOTO: BA DUY
Bei der Bestrafung einiger Handlungen im Zusammenhang mit der Bildungsautonomie zeigten sich jedoch einige Probleme im Vergleich zu den praktischen Bildungsaktivitäten und den Änderungen im Bildungsgesetz, insbesondere im Hochschulbereich. So ist beispielsweise die Strafe für die Einschreibung von Studierenden, die die Quote gemäß der Verordnung zur Festlegung der Quote von 3 % überschreiten, zu niedrig und nicht praxistauglich.
Um sicherzustellen, dass die Verwaltungssanktionen im Bildungsbereich den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und der geltenden Praxis entsprechen, ist die überarbeitete und ergänzte Verordnung dringend erforderlich.
In diesem Entwurf streicht das Ministerium für Bildung und Ausbildung eine Reihe von Formulierungen, Punkten, Klauseln und Artikeln, die nicht mehr relevant sind, wie etwa die Formulierung „Junior College“, die im Gesetz über die Hochschulbildung nicht mehr geregelt ist. Außerdem streicht es die Sanktionen im Zusammenhang mit Junior Colleges und ändert, ergänzt und präzisiert eine Reihe von Inhalten im Zusammenhang mit dem Grad der Verstöße und den Abhilfemaßnahmen.
Klärung von Verstößen bei der Überschreitung der Zulassungsquoten
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass das neue Dekret geändert und ergänzt werde, um das Ausmaß der Verstöße bei der Einschreibung von Studierenden mit falschen Einschreibungsinformationen zu klären. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Einschreibung von Studierenden, die das Ziel übersteigen, aber die Kapazität nicht überschreiten, sowie auf der Einschreibung von Studierenden mit falschen Methoden in den Einschreibungsinformationen.
Darüber hinaus ist die Vorgehensweise bei der Einschreibung von Studierenden über die Quote hinaus gemäß der Quotenfeststellungsverordnung der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden im Hinblick auf die Hinzurechnung der absoluten Überzahl zu klären.
Konkret hat das Ministerium in Abschnitt 2, der eine Geldstrafe von 20–30 Millionen VND vorsieht (gemäß Artikel 8, Verstöße gegen Vorschriften zur Registrierungsorganisation), Abschnitt c wie folgt hinzugefügt: Durchführung der Registrierung, die nicht der vom Minister für Bildung und Ausbildung vorgeschriebenen Registrierungsmethode oder nicht den bekannt gegebenen Registrierungsinformationen entspricht.
Das Ministerium hat außerdem die Geldstrafe von 30–40 Millionen VND für die Nichtbekanntgabe von Einschreibungsinformationen oder die Bekanntgabe unvollständiger Einschreibungsinformationen gemäß den geltenden Vorschriften sowie für die Durchführung einer Einschreibung, die nicht den bekannt gegebenen Einschreibungsinformationen entspricht, überarbeitet und ergänzt.
Was die Rekrutierung über die Quote hinaus betrifft, so regelte das Ministerium in diesem Entwurf lediglich den Prozentsatz, während es in der alten Verordnung lediglich den Prozentsatz mit der konkreten Menge verknüpfte, um die Verstöße zu verdeutlichen, die geahndet werden müssen.
Beispielsweise wird eine Geldstrafe von 5 bis 10 Millionen VND verhängt, wenn 3 % oder mehr und 10 bis 30 Studenten zu viel angeworben werden; eine Geldstrafe von 10 bis 30 Millionen VND wird verhängt, wenn 3 % oder mehr und 31 bis 60 Studenten zu viel angeworben werden.
Geldstrafen von 30–50 Millionen VND bei einer Überrekrutierung von 3 % oder mehr und bei einer Anzahl von 61 bis 100 Studenten; Geldstrafen von 50–70 Millionen VND bei einer Überrekrutierung von 3 % oder mehr und bei einer Anzahl von 101 Studenten oder mehr.
Quelle: https://thanhnien.vn/phat-20-30-trieu-dong-neu-truong-dh-tuyen-sinh-khong-dung-thong-tin-da-cong-bo-185250624170244885.htm
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