In den Anweisungen an die Volkskomitees der Provinzen und Städte im Amtsblatt 6165/BGDĐT-GDPT werden die folgenden Umsetzungsprinzipien klar dargelegt:
Muss auf den Funktionen und Aufgaben der Agenturen und Einheiten basieren; die Ergebnisse der Umsetzung übernehmen und fördern; mit der Politik der Anordnung und Rationalisierung des Organisationsapparats entsprechend den Anforderungen des Politbüros und des Sekretariats im Einklang stehen; einen effektiven und effizienten Betrieb sicherstellen, ohne dass es zu Überschneidungen oder Auslassungen der Funktionen und Aufgaben der einzelnen Arten von Bildungseinrichtungen kommt; die Anordnung beeinträchtigt nicht die Qualität und Effizienz der Bereitstellung öffentlicher Karrieredienste gemäß der Anweisung in Plan Nr. 130.
Halten Sie die geltenden Vorschriften zu Schul- und Klassengrößen, Einrichtungsstandards und Lehrerquoten ein; beziehen Sie diese in Bezug auf Planung, Bevölkerungsgröße, Bevölkerungsdichte und geografische Bedingungen ein; setzen Sie die Standards und Kriterien, wie sie für die Vorschule , allgemeine und weiterführende Bildung vorgeschrieben sind, ordnungsgemäß um.
Stellen Sie sicher, dass der Zugang zu Bildung für Kinder, Studenten und Auszubildende nicht eingeschränkt wird. Sorgen Sie für Sicherheit und Komfort auf dem Schulweg für Kinder, Studenten und Auszubildende. Führen Sie keine Zusammenschlüsse durch, wenn die geografische Entfernung zwischen Wohnort und Schule zu groß ist oder die Verkehrsbedingungen nicht geeignet sind. Erfüllen Sie die Anforderungen an die allgemeine Bildung und die Schulpflicht.
Kindergärten und allgemeine Schulen dürfen nicht zusammengelegt werden. Weiterbildungseinrichtungen dürfen nicht mit allgemeinen Schulen zusammengelegt werden. Die Ausgestaltung der Weiterbildungseinrichtungen muss den Bedürfnissen der Bevölkerung nach lebenslangem Lernen entsprechen. Bei der Umsetzung sind die Grundsätze der Demokratie, Öffentlichkeit und Transparenz zu wahren.
In Bezug auf die Umsetzung gab das Ministerium für Bildung und Ausbildung an, den aktuellen Status des Bildungseinrichtungsnetzwerks zu überprüfen und zu bewerten, einen Plan zur Gestaltung des Bildungseinrichtungsnetzwerks zu entwickeln und Umsetzungsbedingungen vorzubereiten usw.
Insbesondere sollen bei Vorschul- und allgemeinbildenden Einrichtungen nur Schulen und Schulstandorte innerhalb der Zuständigkeit einer kommunalen Verwaltungseinheit zusammengelegt werden. Schulen mit günstigen Bedingungen (Einrichtungen, Verkehr, konzentrierte Bevölkerung) sollen vorrangig erhalten bleiben. Einzelschulen, die die Mindestausstattungsstandards nicht erfüllen, sollen aufgelöst werden. Die zu konsolidierenden Bildungseinrichtungen müssen über umfassende Einrichtungen am Hauptschulstandort verfügen. Die Umgestaltung der Flächennutzung und der Einrichtungen der verlegten Schulen muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und eine effiziente Nutzung gewährleisten.
Stellen Sie sicher, dass jede Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene über mindestens einen Kindergarten, eine Grundschule und eine weiterführende Schule verfügt. In Sonderfällen ist es möglich, mehrstufige allgemeine Schulen zu organisieren. Für jede Stufe müssen jedoch separate Bereiche eingerichtet werden, um die Lehr- und Lernbedingungen zu gewährleisten.
Priorisieren Sie mehrstufige Schulmodelle (Grund- und weiterführende Schule) in dünn besiedelten Gebieten oder an Orten mit schwierigen Reisebedingungen.
Gleichzeitig sollte die Zusammenlegung von Kindergärten und kleinen, minderwertigen Grundschulen in derselben Gemeinde gemäß einem geeigneten Fahrplan in Erwägung gezogen werden.
Die Weiterbildungszentren und Berufsbildungszentren werden entsprechend ihrer Funktion, Aufgaben und Organisationsstruktur zu bezirks- und kommunalübergreifenden Berufsbildungszentren zusammengefasst und zusammengelegt. Weiterbildungszentren werden mit bezirks- und kommunalübergreifenden Berufsbildungszentren im selben Gemeindegebiet zusammengelegt. Die kommunalen Lernzentren werden entsprechend den Gemeindegebieten zusammengefasst und zusammengelegt. Jede Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene muss über ein kommunales Lernzentrum verfügen.
Die vollständigen Anweisungen finden Sie HIER.
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/bo-gddt-huong-dan-sap-xep-to-chuc-cac-co-so-giao-duc-mam-non-pho-thong-post751065.html
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