Neben dem Erlass der Studiengebühren besteht in vielen Fällen auch Anspruch auf eine regelmäßige Erstattung der Studiengebühren gemäß den geltenden Vorschriften.
Für Familien in schwierigen Verhältnissen ist es nicht einfach, die Schulgebühren und andere Kosten für die Ausbildung ihrer Kinder zu decken. Daher benötigen sie Unterstützung, um zur Schule gehen zu können.
Artikel 18 des Regierungsdekrets 81/2021 legt klar fest, welche Fächer mit Studienkosten unterstützt werden, um Familien dabei zu helfen, die Belastung durch diesen Betrag zu reduzieren, darunter:
- Kinder in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie Schüler an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeinbildender Programme, die Vollwaisen sind.
- Vorschulkinder und Grundschüler, Schüler mit Behinderungen, die an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen allgemeinbildender Programme studieren.
- Vorschulkinder und Schüler der allgemeinen Bildung, die im Rahmen des allgemeinen Bildungsprogramms an regulären Bildungseinrichtungen studieren und deren Eltern gemäß den Bestimmungen des Premierministers aus armen Haushalten stammen.
- Vorschulkinder und Schüler der allgemeinen Bildung, Schüler an regulären Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinen Bildungsprogramms in besonders benachteiligten Dörfern/Weilern, Gemeinden in der Region III der ethnischen Minderheiten und Berggebiete sowie besonders benachteiligte Gemeinden in Küsten- und Inselgebieten gemäß den Bestimmungen der zuständigen Behörden.
Es gibt 4 Fächer, die für die Studiengebührenförderung infrage kommen. (Illustrationsfoto)
Die direkte Lernkostenunterstützung beträgt 150.000 VND pro Schüler und Monat für den Kauf von Büchern, Heften und anderen Lernmaterialien. Die Dauer richtet sich nach der tatsächlichen Lernzeit und beträgt maximal neun Monate pro Schuljahr. Dieser Betrag wird zweimal jährlich zu Beginn des Semesters des Schuljahres ausgezahlt.
Zahlungsweise der Studienbeihilfe
Absatz 2, Artikel 21, Dekret 81/2021 regelt die Methode zur Auszahlung von Studienbeihilfen an Schüler, die öffentliche Vorschulen und allgemeine Bildungseinrichtungen besuchen.
Insbesondere ist das Ministerium für Bildung und Ausbildung für die Zahlung und Begleichung der direkten Studiengebühren für Eltern (oder Erziehungsberechtigte) von Vorschul-, Grundschul- und Sekundarschülern verantwortlich.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ist für die Auszahlung und Abrechnung der direkten Studienbeihilfen für Eltern von Gymnasiasten (oder Studenten), Studenten an Weiterbildungseinrichtungen auf Provinzebene und Studenten an anderen vom Ministerium verwalteten Bildungseinrichtungen zuständig.
Der Schulgeldzuschuss wird für maximal 9 Monate pro Schuljahr gewährt und zweimal jährlich ausgezahlt. Sollten die Eltern (oder Erziehungsberechtigten) von Vorschulkindern und Schülern den Schulgeldzuschuss nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erhalten, haben sie Anspruch auf die Nachzahlung im nächsten Zahlungszeitraum.
Anh Anh
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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-nhat-ve-nhung-truong-hop-duoc-ho-tro-chi-phi-hoc-tap-ar921005.html
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