Ich wurde im November 2014 als Grundschullehrerin (Code 15a.203) in den öffentlichen Dienst eingestellt. Anschließend wurde ich zur Grundschullehrerin der Stufe II (Code V.07.03.07) versetzt. Bei der Überprüfung der Versetzung der Berufsbezeichnungen von der alten Stufe II in die neue Stufe II im Juli 2024 musste ich den Dienstgrad laut Vorschriften neun Jahre lang innehaben (ohne Probezeit), daher wurde ich für eine Versetzung nicht berücksichtigt. Ich bin erst ab November 2024 wählbar. Darf ich fragen, ob die Abteilung dieses Problem korrekt behandelt? Nguyen Mi Thi (maithi***@gmail.com)
* Antwort:
Die Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in der Stufe II (Code V.07.03.28) erfolgt gemäß den Bestimmungen von Punkt c, Klausel 1, Artikel 7 des Rundschreibens Nr. 02/2021/TT-BGDDT, der in Klausel 7, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 08/2024/TT-BGDDT geändert und ergänzt wurde. Dementsprechend erfolgt die Ernennung zum Berufstitel Grundschullehrer/in der Stufe II (Code V.07.03.28) für Grundschullehrer/innen der Stufe II (Code V.07.03.07) mit einer Gesamtdauer des Tragens der Berufstitel Grundschullehrer/in der Stufe III (Code V.07.03.08) und Stufe II (Code V.07.03.07) oder einer gleichwertigen Berufsbezeichnung von 9 (neun) Jahren oder mehr (ohne Probezeit).
Darüber hinaus entspricht die ermittelte Zeit gemäß den Bestimmungen in Klausel 2, Artikel 13 des Rundschreibens Nr. 13/2024/TT-BGDDT der Zeit, die der Lehrer den Berufstitel „Grundschullehrer der dritten Klasse“ (Code V.07.03.08) innehatte, einschließlich: Zeit, die der Lehrer den Berufstitel „Grundschullehrer der dritten Klasse“ (Code V.07.03.29) innehatte; Zeit, die der Lehrer den Berufstitel „Grundschullehrer der dritten Klasse“ (Code V.07.03.08) innehatte;
Zeitraum, in dem der Lehrer den Berufstitel Grundschullehrer der Stufe IV (Code V.07.03.09) innehat; Zeitraum, in dem er den Rang eines Hauptgrundschullehrers innehatte (Code 15a.204); Zeitraum, in dem er den Rang eines Grundschullehrers innehatte (Code 15.114); Andere Zeiträume, die von den zuständigen Behörden als gleichwertig mit den in Punkt a, Punkt b, Punkt c, Punkt d, Punkt dd dieser Klausel angegebenen Dienstgraden und Rängen festgelegt wurden, wenn der Lehrer in den Berufstitel Grundschullehrer versetzt wird;
Arbeitszeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit obligatorischer Sozialversicherungszahlung gemäß den Regierungsvorschriften in Punkt d, Absatz 1, Artikel 32 des Dekrets Nr. 115/2020/ND-CP, geändert und ergänzt in Absatz 16, Artikel 1 des Dekrets Nr. 85/2023/ND-CP.
Gleichzeitig wird gemäß den Bestimmungen von Klausel 1, Artikel 10 des Rundschreibens Nr. 02/2021/TT-BGDDT, geändert und ergänzt durch Klausel 9, Artikel 2 des Rundschreibens Nr. 08/2024/TT-BGDDT, die Zeit, die ein Lehrer den Berufstitel „Grundschullehrer der Stufe II“ (Code V.07.03.07) oder den Rang eines Oberschullehrers (Code 15a.203) innehat, als gleichwertig mit der Zeit angesehen, die er den Berufstitel „Grundschullehrer der Stufe II“ (Code V.07.03.28) innehat.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Spalte: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15, Hai Ba Trung (Cua Nam, Hanoi).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/quy-dinh-xet-chuyen-chuc-danh-nghe-nghiep-tu-hang-ii-cu-sang-hang-ii-moi-post750889.html
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