Ich bin das Kind eines Kriegsinvaliden und hatte während meines Studiums Anspruch auf eine 100%ige Befreiung von den Studiengebühren. Ich möchte fragen: Habe ich weiterhin Anspruch auf die Befreiung von den Studiengebühren oder Studienbeihilfe, wenn ich mein Studium an einer Hochschule fortsetzen oder einen zweiten Abschluss machen möchte? Phung Thi Le Hang (lehang***@gmail.com)
* Antwort:
In den Klauseln 6, 7 und 8 des Artikels 19 des Dekrets Nr. 238/2025/ND-CP heißt es: Die Richtlinien zur Befreiung, Ermäßigung und Unterstützung von Studiengebühren gelten nicht für Lernende, die diese Richtlinie an einer Berufsbildungseinrichtung oder Universität in Anspruch genommen haben und nun ihr Studium an einer anderen Berufsbildungseinrichtung oder Universität auf demselben Niveau und Ausbildungsniveau fortsetzen.
Wenn ein Student Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung der Studiengebühren hat und an mehreren Bildungseinrichtungen oder mehreren Fakultäten oder Hauptfächern derselben Bildungseinrichtung studiert, kommt er/sie nur in den Genuss einer Befreiung oder Ermäßigung der Studiengebühren.
Die Richtlinien zur Befreiung, Ermäßigung und Unterstützung von Studiengebühren gelten nicht für Lernende in Form von Weiterbildungsprogrammen, die den Anforderungen der Lernenden entsprechen, Kenntnisse und Fähigkeiten auf den neuesten Stand bringen, Technologie übertragen, zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten ausbilden und fördern oder kurzfristige Schulungen und Förderungen anbieten; ausgenommen sind Lernende in Weiterbildungsprogrammen zum Erwerb von Diplomen des nationalen Bildungssystems.
Während der Zeit, in der der Studierende zum Abbruch seines Studiums gezwungen wird, eine Klasse zurückstellen, eine Klasse wiederholen oder zusätzliche Kurse belegen muss, entfallen die Studiengebührenbefreiung, -ermäßigung, -förderung und Studienkostenzuschüsse.
Muss ein Lernender aufgrund von Krankheit oder Unfall sein Studium abbrechen, eine Klasse wiederholen, reservieren oder (höchstens einmal) wiederholen, aus Gründen höherer Gewalt, die nicht auf Disziplin zurückzuführen sind, das Studium abbrechen oder sich freiwillig vom Studium zurückziehen, prüft der Leiter der Bildungseinrichtung, ob dem Lernenden gestattet wird, sein Studium gemäß den Vorschriften fortzusetzen und weiterhin die in dieser Verordnung festgelegten Unterstützungsrichtlinien in Anspruch zu nehmen.
Gemäß den oben genannten Bestimmungen und Ihrem Schreiben haben Sie während Ihres Universitätsstudiums von den Studiengebühren befreit. Wenn Sie Ihr Studium an einer Hochschule fortsetzen oder einen zweiten Abschluss erwerben, sind Sie gemäß den Bestimmungen von Artikel 19 Absatz 6 des oben genannten Dekrets 238/2025/ND-CP nicht von den Studiengebühren befreit.
Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Richtlinien für Lehrer haben, senden Sie diese bitte an die folgende Spalte: Leserbriefkasten – Education & Times Newspaper: 15 Hai Ba Trung (Cua Nam, Hanoi ).
E-Mail: bandocgdtd@gmail.com
Quelle: https://giaoducthoidai.vn/hoc-van-bang-2-co-duoc-huong-chinh-sach-mien-hay-ho-tro-hoc-phi-post750737.html
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